Diese Woche von Tobias Freudenberg
24. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bis zuletzt wurde wild spekuliert, wen die SPD an die Spitze des Bundesjustizministeriums stellt. Inzwischen steht fest: Katarina Barley wird neue Bundesjustizministerin. Heute wird sie mit ihren Kabinettskolleginnen und -kollegen ernannt und vereidigt. Man soll mit Vorschusslorbeeren vorsichtig sein. Aber der Lebenslauf von Katarina Barley qualifiziert sie schon mal sehr gut für dieses Amt.
Alttext 1
Die promovierte Juristin hat Berufserfahrung als Rechtsanwältin und Richterin, war wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BVerfG und Referentin im rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz. Hinzu kommt Regierungserfahrung aus ihrer Zeit als Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
 
Damit ist freilich noch nichts zur rechtspolitischen Programmatik der neuen Bundesregierung und zur persönlichen Agenda der neuen Ministerin gesagt. Darauf warten wir gespannt. Und wir werden Sie hierüber in der NJW natürlich auf dem Laufenden halten.
 
Morgen erscheint die neue NJW, die in der App schon heute verfügbar ist. Ich freue mich, Ihnen hier einige Themen dieser Ausgabe vorstellen zu können.
 
Ihr

Tobias Freudenberg, Schriftleiter
NJW Aktuell
Antidemokratische Kräfte profitieren in vielen Ländern von der wachsenden Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Politik. Auch in Deutschland sind Populisten auf dem Vormarsch. Die AfD ist stärkste Oppositionspartei im Bundestag und könnte bald in allen Landesparlamenten vertreten sein. In dieser Legislaturperiode stellt sie mit Stephan Brandner den Vorsitzenden des Rechtsausschusses. Wer ist dieser Mann, der jetzt den deutschen Rechtsstaat repräsentiert, obwohl er ihn kürzlich noch als „miserabel“ bezeichnet hat? Mehr erfahren Sie in unserem Porträt. Außerdem haben wir im Interview dieser Ausgabe den Münsteraner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Oliver Lepsius gefragt, ob unser Grundgesetz ausreichend widerstandsfähig gegen populistische Tendenzen ist. Er verweist optimistisch auf ein „intelligentes Institutionenarrangement“ und die Herausforderungen, die unsere Verfassung bereits überstanden hat.
 
Die Einführung des Verbraucherbauvertrags in das BGB zu Beginn dieses Jahres zieht erheblichen Abgrenzungs- und Abstimmungsbedarf auf verschiedenen Regelungsebenen nach sich: zum Europäischen Privatrecht in Gestalt der Verbraucherrechte-RL, zum allgemeinen Schuldrecht (culpa in contrahendo, notarielle Form und Widerrufsrecht) und zum besonderen Schuldrecht (allgemeines Werkvertragsrecht und Bauvertragsrecht). Zudem bedürfen die eigentlichen Neuregelungen der §§ 650 i – 650 n BGB einer tatbestandlichen Konturierung. Der Marburger Rechtsprofessor Sebastian Omlor widmet sich vor diesem Hintergrund insb. dem Anwendungsbereich und Einzelproblemen des Verbraucherbauvertragsrechts. In einem weiteren Beitrag befasst sich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke mit der zunehmenden Nutzung von Smartcams und den Grenzen ihres zulässigen Einsatzes.
 
70 Jahre NJW: Jetzt gratis testen
Der prall gefüllte Rechtsprechungsteil beinhaltet diesmal 25 Entscheidungen, fünf davon sind mit Anmerkungen versehen. Besonders fleißig war der XI. Zivilsenat des BGH: Dessen Urteil zu Aufklärungspflichten bei einem Darlehensvertrag mit Kommunen kommentiert Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, Rechtsanwalt Dr. Matthias J. Müller bespricht eine Entscheidung zu griechischen Staatsanleihen und Rechtsanwalt Dr. A. Olrik Vogel widmet sich einem Urteil zur bauvertraglichen Sicherungsabrede zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts. Ebenfalls angemerkt werden eine BGH-Entscheidung zu Schadensersatz bei Sturz auf der Fluggastbrücke (Rechtsanwalt Prof. Dr. Ronald Schmid) sowie ein Beschluss zur Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel nach Mahnverfahren (Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer).
 
Zum Inhalt
 
 
Wenn Sie zukünftig nicht mehr per E-Letter informiert werden möchten, haben Sie hier die Möglichkeit diesen abzubestellen.


Impressum
Redaktion: Rechtsanwalt Tobias Freudenberg (verantwortlich)
Neue Juristische Wochenschrift – NJW
Verlag C.H.BECK oHG, Niederlassung Frankfurt a. M.
Beethovenstraße 7b, 60325 Frankfurt a. M.
E-Mail: redaktion@njw.de
Tel: (069) 756091-0, Fax: (069) 756091-49
Bildnachweis: © picture alliance/SULUPRESS.DE
Zu Urheber- und Verlagsrechten sowie weiteren Angaben siehe das Impressum unter NJW.de.