Diese Woche von Tobias Freudenberg
19. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Rechtsfragen bewegen derzeit die große Politik wie selten: Wie weit reicht die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin? Und wem darf Deutschland die Einreise an der Grenze verweigern? Leckerbissen für Staatsrechtler, die jetzt gefragt sind wie selten.
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Und die volle zwei Wochen für den akademischen Disput haben: Erst dann wird sich weisen, ob Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Schlagbäume herunterlässt – und zur Strafe von seiner Chefin selbst in den Freistaat „zurückgewiesen“ wird.
 
Eine andere Zwei-Wochen-Frist läuft gerade ab. Diese Zeit hatte die BRAK nämlich ihrem Sicherheitsgutachter Secunet gegeben, damit er sein Gutachten zu den Pannen des glücklosen „beA“-Entwicklers Atos „lesbarer“ gestaltet. Bis dahin zeigt die Kammer sich eisern verschwiegen, was auch nur die Tendenz der Überprüfungsergebnisse – und damit den möglichen Zeitpunkt einer Wiederinbetriebnahme des obligatorischen Digitalpostfachs – betrifft.
 
Weil aber schon vom technischen Grundkonzept manche Anwälte nicht überzeugt sind, haben sieben Vorkämpfer eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht. Sie fordern, das „beA“ solange verschlossen zu halten, bis es eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat. Die ist bekanntlich bisher nicht vorgesehen. Koordiniert hat den von Spendern unterstützten Vorstoß die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die unter Vorsitz des Berliner Richters Dr. Ulf Buermeyer „strategische Klagen“ gegen die Einschränkung von Bürgerrechten führt.
 
Was sich sonst in der bunten Welt von Juristerei und Rechtspolitik tut, können Sie im neuen Heft der NJW nachlesen. Mit einem kleinen Ausblick möchten wir sie in diesem Newsletter zur Lektüre verlocken.
 
Mit besten Grüßen aus Frankfurt
 
Ihr

Prof. Dr. Joachim Jahn, Mitglied der Schriftleitung
NJW Aktuell
Die Warnungen vor dem Tag, an dem die DS-GVO greift, waren groß. Doch der befürchtete „Abmahn-Tsunami“ scheint auszubleiben – vorerst jedenfalls. Rechtsanwalt Fabian Reinholz greift in unserem Editorial die lautstarken Warnungen der Politik vor „unseriösen Kanzleien und Abmahnvereinen“ auf und meint: Abmahnungen sind im Prinzip ein gutes Mittel zur Selbstregulierung des Wettbewerbs. Um einen etwaigen Änderungsbedarf und langfristige Lösungen zu prüfen, gebe es jedenfalls noch genug Zeit.
 
„Drängende Probleme erfordern rasche Antworten“, meint der Deutsche Richterbund zu einem ganz anderen Thema: Der Zunahme von Haftentlassungen wegen zu langer Verfahren. Nach dessen Zahlen kommen immer mehr dringend Tatverdächtige aus diesem Grund bei einer Haftprüfung auf freien Fuß. DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn untersucht in seinem Beitrag die mutmaßlichen Gründe und beleuchtet weitere Entwicklungen, die aus Sicht der Justizlobby eine Entlastung der Richter und Staatsanwälte erfordern.
 
Strafverfolger sollen nach dem Willen der EU künftig Diensteanbieter im Internet grenzüberschreitend zur Herausgabe von elektronischen Beweismitteln verpflichten können. Dominik Brodowski sieht die Brüsseler Pläner zur „e-evidence“ äußerst skeptisch. Eine solche „Privatisierung der Rechtshilfe“ sei schon deshalb nicht akzeptabel, weil man nicht in allen Mitgliedstaaten dem Grundrechtsschutz blind vertrauen könne, findet der Juniorprofessor von der Uni des Saarlands.
 
Durch die Änderung der kaufrechtlichen Gewährleistungshaftung zu Beginn dieses Jahres sind sämtliche Verkäufer als „Lieferanten“ potenziell einem Regress ausgesetzt. Weil dies nicht vom Zweck der „Verallgemeinerung“ des Lieferantenregresses gedeckt ist, plädieren der Akademische Rat a. Z. David Paulus und Rechtsanwältin Dr. Susanne Zwirlein in unserem Eröffnungsaufsatz für eine teleologische Reduktion des Lieferantenbegriffs.
 
In Literatur und Rechtsprechung ist höchst umstritten, wie sich die Kostenfolge mit Blick auf ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel bei Wegfall des Hauptrechtsmittels darstellt. Rechtsprechung und Literatur haben aber inzwischen ein hinreichendes Maß für eine Neubetrachtung erreicht, wie der Privatdozent Philipp M. Reuß erläutert.
 
„Gleichbehandlung und kirchliches Arbeitsrecht – ein deutscher Sonderweg endet vor dem EuGH“: So drastisch fasst einer der Altmeister des deutschen Arbeitsrechts, Prof. Abbo Junker, den (zu erwartenden) Gang des „Chefarzt-Falls“ zusammen. Seine Prognose gründet sich auf die jüngst ergangene Entscheidung aus Luxemburg zum „Fall Egenberger“, die wir in diesem Heft dokumentieren.
 
Egal ob Freiberufler oder Hotel- und Restaurantbetreiber – auf Bewertungsportalen im Internet möchte man möglichst gut wegkommen. Der BGH hat nun zum dritten Mal grundsätzlich darüber entschieden, was Ärzte hinnehmen müssen und was nicht. Der Privatdozent Benedikt Buchner aus Bremen konstatiert dazu in seiner (durchaus zustimmenden) Anmerkung: Im Kern messen die obersten Zivilrichter der Kommunikationsfreiheit eine ganz zentrale Bedeutung bei und lassen Persönlichkeitsschutz sowie informationelle Selbstbestimmung demgegenüber zurücktreten.
 
Der Fall der „Sharia Police“ hat auch in den allgemeinen Medien erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Das LG Wuppertal hielt die in Wuppertal uniformtragenden Islamwächter nur für einen albernen Scherz, der BGH hat diesen Freispruch jetzt aber aufgehoben. Unser Kommentator Prof. Guido Fikentscher sieht darin eine erhebliche Signalwirkung, und das gleich in doppelter Hinsicht.
 
Doch auch die anderen Gerichtsbarkeiten haben Gewichtiges zu bieten. So drucken wir neben vielen anderen Judikaten eine Entscheidung des BVerwG zum Beweis des ersten Anscheins bei Täuschung über eine Prüfungsleistung ab, eine des BAG zur Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen und eine des BFG zur Entschädigung für entgangene Einnahmen.
 
Das komplette Inhaltsverzeichnis der Ausgabe
 
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