Diese Woche von Joachim Jahn
26. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wenn in den Terminvorschauen von Gesetzgeber und Bundesgerichten sommerliche Lücken klaffen, richtet sich der Blick auf die Instanzgerichte. Dorthin also, wo ohnehin das wahre Leben pulsiert. So will sich das Arbeitsgericht Düsseldorf mit einer Klage gegen die dortige Rechtsanwaltskammer befassen.
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Die Körperschaft hat ihrer langjährigen Hauptgeschäftsführerin gekündigt – zum zweiten Mal bereits. Im ersten Durchgang hat die Kammer vor ArbG und LAG verloren; eine Revision zum BAG wurde nicht zugelassen. Kurz darauf folgte Ende vergangenen Jahres der zweite Rauswurf. Manche Medien rätseln, was dahinter steckt. Die NJW beschreibt den Fall und nennt Hintergründe.
 
Ein anderes Thema hat die gesamte Republik bewegt: die Randale zum G-20-Gipfel in Hamburg. Der namhafte Strafverteidiger Gerhard Strate – selbst ansässig in der Elbmetropole – findet in seiner NJW-Kolumne dazu deutliche Worte. Strate wirft den Verantwortlichen auf staatlicher Seite einen Verfassungsverstoß vor, weil ihnen der Schutz der Gipfelteilnehmer wichtiger gewesen sei als jener der normalen Bürger. Schon vor Erscheinen unseres Heftes schlägt der Beitrag Wellen: Die Tageszeitung „Welt“ zitiert daraus und hat ein Interview mit dem streitbaren Anwalt geführt.
 
Ebenfalls dazu: Der Berliner Juraprofessor Christian Armbrüster untersucht in unserem aktuellen Mantelteil, wen Geschädigte für die Verwüstungen in Haftung nehmen können. Auch falls Sie (hoffentlich) nicht selbst betroffen sind, könnte sich die Lektüre zumindest als Bildungserlebnis lohnen. Oder kannten Sie bereits das Reichtstumultschädengesetz (RTumSchG), das noch immer Geltung beansprucht?
 
Und auch sonst findet sich in der neuen NJW wieder allerhand. Auf ein paar ausgewählte Artikel, Aufsätze, Anmerkungen und Urteile möchte ich Sie mit diesem Newsletter wieder neugierig machen.
 
Ihr

Prof. Dr. Joachim Jahn, Mitglied der Schriftleitung
NJW Aktuell
Der Deutsche Richterbund hat in der vergangenen Woche vor einer Überlastung der Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren gewarnt. In NJW-aktuell stellen wir vor, was der Bundesgesetzgeber sich bisher als Gegenmittel für die Misere ausgedacht hat: Beamte sollen zu Richtern auf Zeit ernannt werden, um die Lücken zu stopfen. Möglich macht dies eine Neuerung in der VwGO. Der Schweriner VG-Präsident Joachim Kronisch erläutert im Interview, wie das funktioniert, was er davon hält – und ob das Rezept vielleicht auch für andere Gerichtszweige taugt.
 
Rechtskunde für Flüchtlinge soll helfen, den Zuwanderern die Rechts- und Spielregeln des Alltags nahezubringen. Manche Bundesländer haben mittlerweile ein flächendeckendes Programm dafür geschaffen. Wir haben uns für Sie einen solchen Kurs im badischen Mosbach angeschaut. Das Besondere: In dem Südwestland sind es ausschließlich „echte“ Richter und Staatsanwälte, die vor die Kursgruppen treten. Und zwar stets in einem Tandem aus Mann und Frau, um die hiesige Gleichberechtigung plastisch zu demonstrieren.
 
Damit es mindestens an einer Stelle im Heft etwas zum Schmunzeln gibt, finden Sie auch wieder die „Entscheidung der Woche“. Diesmal heißt es: „Viel Lärm um... eine Katze!“ Mehr sei hier nicht verraten.
 
„Ende der Diskriminierung oder Verfassungsbruch?“ fragt der Juraprofessor Christopher Schmidt von der Hochschule Esslingen anlässlich der „Ehe für alle“, die der Bundestag unerwartet kurz vorm Ende der Legislaturperiode eingeführt hat. Während an SPD-geführten Bundesministerien in Berlin seither die Regenbogenfahne hängt, grummelt es in Teilen von CDU und CSU. Der Rechtsgelehrte kommt zu einem Ergebnis, das angesichts der großen Mehrheit im Parlament für die Reform als unpopulär gelten darf: Ohne eine Änderung von Art. 6 GG sei das Gesetz verfassungswidrig. Schmidt fürchtet eine längere Phase der Rechtsunsicherheit, weil früher oder später ein Familiengericht das BVerfG anrufen werde.
 
Mit einem weiteren Gleichstellungsprojekt, das die Politik lange beschäftigt hat, befasst sich die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür – dem „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“. Die Kölner Fachanwältin und NJW-Mitherausgeberin stellt die Neuregelungen im Detail vor. Ihr Resümee: Die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre Entgeltsysteme geschlechtsneutral auszugestalten, eröffne eine echte Chance zur Verminderung des Gender Pay Gap. Der individuelle Auskunftsanspruch über das Gehalt von Kollegen werde dagegen einen erheblichen Aufwand im Betrieb verursachen, ohne dass die Beschäftigten davon profitieren würden.
 
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Die Ausbildungswege in den Beruf können verschlungen sein. Umfassen sie mehrere Stufen, müssen Eltern nicht alles bezahlen, wie der BGH nun abermals klargestellt hat. So etwa, wenn das „Kind“ schon über 25 Jahre alt ist, eine Lehre abgeschlossen hat und dann quasi heimlich noch ein Studium draufsattelt. Martin Löhnig von der Uni Regensburg ordnet die Entscheidung in unserer Rubrik „Zur Rechtsprechung“ in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein.
 
Aus dem Strafrecht dokumentieren wir u.a. ein Urteil des AnwG Köln. Die Anwaltsrichter brummten einem Kollegen, der Fahrerflucht begangen hatte, zusätzlich zur Geldstrafe und zum Fahrverbot, die das AG verhängt hatte, eine Geldbuße auf und erteilten ihm einen Verweis.
 
Aus den weiteren Judikaten: Das BVerwG zur Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen, das BAG zu einer Sonderzahlung nach angezeigter Unzulänglichkeit der Masse und das BSG zum Mehrbedarf von Schwangeren.
 
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