Diese Woche von Tobias Freudenberg
26. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
heute beginnt in Saarbrücken der 26. Deutsche EDV-Gerichtstag. Als der veranstaltende Verein 1992 gegründet wurde und der EDVGT erstmals tagte, war das noch eine Nischenveranstaltung für die IT-Nerds unter den Juristen. Heute vermeldet man Jahr für Jahr neue Besucherrekorde. Diesmal werden mehr als 700 Teilnehmer in Saarbrücken erwartet. Die Größenordnung dieses Gerichtstags zeigt: Digitale Kommunikation und elektronischer Rechtsverkehr sind in Justiz und Anwaltschaft längst Berufsalltag. Jetzt steht ein weiterer, besonders wichtiger Entwicklungsschritt unmittelbar bevor.
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Ab Anfang 2018 gilt die (passive) Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach. Außerdem werden zentrale Regelungen des sogenannten ERV-Gesetzes wirksam. Justiz und Anwaltschaft müssen nicht nur ihre organisatorischen Abläufe anpassen, sondern auch zahlreiche damit einhergehende Rechtsänderungen im Blick haben. Beispielsweise wird zum 1.1.2018 das Zustellungsrecht „revolutioniert“ (Müller, NJW 2017, 2713).
 
Gerade haben wir unsere Leser mit einem Themenschwerpunkt in NJW Heft 38/2017 nochmals auf den aktuellen Stand gebracht. Außerdem gibt es noch einige Exemplare unseres Sonderhefts „beA und elektronischer Rechtsverkehr“ aus April 2017, das Sie sich jetzt mit einem Probeabo sichern können (s. unten).
 
Morgen erscheint die neue NJW. Ich freue mich, Ihnen hier einige Themen der neuen Ausgabe vorstellen zu können.
 
Ihr

Tobias Freudenberg, Schriftleiter
NJW Aktuell
Juristen haben mit Ingenieuren nicht viel gemein, sagt man. Gerade etabliert sich aber das Berufsbild des Legal Engineers. Was der macht? Unser Kolumnist Markus Hartung spießt die Frage auf und widmet sich dabei auch dem Legal Analyst und dem Legal Designer.
 
Für mehr Kreativität bei Weisungen gegenüber jugendlichen Straftätern plädiert Lorenz Leitmeier. Der frühere Staatsanwalt und Richter, der heute als Hochschullehrer tätig ist, berichtet im Interview mit der NJW über Leseweisungen sowie über Alkohol- und Volksfestverbote. Und über die Wirkung, die sie bei den Tätern zeigen.
 
Zwischen Großkanzlei und Großstadt - so lassen sich kurz und knapp die Karrierepläne der Nachwuchsjuristen beschreiben. Das trendence Institut hat sein jährliches Graduate Barometer veröffentlicht, dessen Ergebnisse wir übersichtlich zusammenfassen. Danach steigen die Großkanzleien wieder in der Gunst der jungen Juristen. Auch der Arbeitsort ist ihnen wichtig. Als besonders attraktiv gelten - wen wundert’s - die Metropolregionen.
 
Bei Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstands stehen dem Käufer die Rechte aus § 437 BGB zu. Völlig unstreitig hat dabei die Nacherfüllung Vorrang vor den übrigen Rechtsbehelfen. Nach wie vor nicht abschließend geklärt ist die Frage, in welchem Verhältnis das Recht des Käufers zur Minderung des Kaufpreises zum Rücktrittsrecht und zu den Schadensersatzansprüchen steht. Professor Michael Stöber von der Universität Kiel geht dieser Frage nach, wobei auch die Vorgaben der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie berücksichtigt werden.
 
Außerdem im Beitragsteil: Die Besprechung einer interessanten EuGH-Entscheidung zum Bezeichnungsschutz im Lebensmittelrecht, nach der es Sojawurst, aber keinen Sojakäsen geben darf, sowie Berichte über die aktuellen Entwicklungen im Reise- und im Wohnraummietrecht. Und zum Beginn des Wintersemesters ein Diskussionsbeitrag zu aktuellen Reformüberlegungen bei der Juristenausbildung.
 
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Der prall gefüllte Rechtsprechungsteil informiert über wichtige Entscheidungen aus allen Gerichtsbarkeiten. Wie immer lohnt es sich, ihn bis zum Ende zu lesen, denn dort finden Sie Entscheidungen von BAG, BSG und BFH, mit denen praxisrelevante Fragen mit großer Breitenwirkung geklärt wurden. Nämlich: die Überwachung durch Detektive bei vorgetäuschter Erkrankung und Konkurrenztätigkeit (BAG), den nicht versicherten nächtlichen Besuch der Hotelbar (BSG) und Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen (BFH). Die meisten Entscheidungen kommen wieder vom BGH, fünf von ihnen werden in kompakten Anmerkungen besprochen.
 
Zum Inhalt
 
 
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Impressum
Redaktion: Rechtsanwalt Tobias Freudenberg (verantwortlich)
Neue Juristische Wochenschrift – NJW
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