Diese Woche von Joachim Jahn
20. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
sind Schöffen in Strafprozessen gegen Manager und Unternehmer überfordert? Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister fand: ja. Und wollte daher künftig ohne sie verhandeln, wie die NJW exklusiv berichtet hat. Doch kurz vor der Herbstkonferenz der Justizminister zog die CDU-Politikerin ihren Antrag sang- und klanglos zurück.
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Man wolle erst noch einmal mit diversen Verbänden über den Vorstoß sprechen, heißt es dazu vorsichtig aus dem Ministerium in Schwerin. Offenbar gibt es die Befürchtung, ein Ausschluss „normaler“ Bürger aus Hauptverhandlungen gegen Wirtschaftskriminelle könne beim Wahlvolk unpopulär sein. Dennoch fand die Initiative inzwischen Unterstützung – sowohl von Wissenschaftlern wie auch von Brigitte Koppenhöfer. Wer den Namen nicht mehr im Kopf hat: Die resolute Richterin hatte einst den Strafprozess im Mannesmann-Verfahren geleitet, in dem ein halbes Jahr lang (fast) jede Woche zweimal mündlich über den Vorwurf der Untreue nach einem verlorenen Übernahmekampf verhandelt wurde. Unser aktuelles Editorial befasst sich ebenfalls mit diesem Thema.
 
Auch sonst möchten wir Ihnen in diesem Heft wieder viel Nützliches, aber auch Informatives und Unterhaltendes bieten. Anbei ein kleiner Vorgeschmack.
 
Ihr

Prof. Dr. Joachim Jahn, Mitglied der Schriftleitung
NJW Aktuell
Insbesondere Ungarn, Polen oder Tschechien bereiten vielen Beobachtern Sorgen um den Rechtsstaat – dabei ist die Europäische Union doch eine Rechtsgemeinschaft. Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission in Brüssel bei Verstößen einleiten kann, werden oft als „stumpfes Schwert“ betrachtet. Zu Unrecht, findet Professor Markus Kotzur in unserem Interview.
 
Sind einstweilige Verfügungen immer so dringend, dass sie ohne Anhörung des Antragsgegners verhängt werden müssen? Die Gerichtspraxis lässt dies fast vermuten. Doch die ZPO sieht das Gegenteil vor, schreibt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Oliver Löffel in unserem „Forum“ und mahnt zu mehr mündlichen Verhandlungen – oder zumindest zu rechtlichem Gehör durch die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme.
 
Eine schwache Blase ist zwar lästig, kann jedoch im Einzelfall bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes nützlich sein. Mit den differenzierten Vorgaben des OLG Hamm dazu befasst sich unsere „Entscheidung der Woche“.
 
Der Abgasskandal in der Autoindustrie wirft mancherlei Rechtsfragen auf. Haften Hersteller gegenüber den Käufern? Eine sichere Anspruchsgrundlage bietet Kunden die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, schreiben die Professoren Markus Artz und Jan Dirk Harke in unserem Eröffnungsaufsatz. Diese „vertragliche Einstandspflicht“ gelte sowohl im Direktvertrieb wie auch beim Erwerb von einem Händler.
 
Schlägt das Urheberrecht die Pressefreiheit? Wenn es nach der Bundesregierung ginge: ja. Denn die wollte auf diese Weise die Veröffentlichung militärischer Lageberichte verhindern. Der BGH hat den Fall jetzt dem EuGH vorgelegt. Professor Artur-Axel Wandtke und Privatdozent Ronny Hauck warnen davor, das Urheberrecht zu instrumentalisieren – und diesem Rechtsgebiet damit einen „Bärendienst“ zu erweisen.
 
So spannend der Kampf ums Recht oft auch ist, dient er doch aber zugleich dem schnöden Broterwerb. Grund genug, den Berichtsaufsatz von Rechtsanwalt Hans-Jochem Mayer zu studieren. Mayer listet auf, was sich im laufenden Jahr rund um die Anwaltsvergütung getan hat. Gesetzesänderungen am RVG wie auch die unübersichtliche Rechtsprechung zu Grund- und Verfahrens-, Einigungs- und Erledigungs-, Termins- sowie Differenzverfahrens- und Differenzterminsgebühren bieten vielerlei Stolpersteine (vielleicht aber auch ein paar Goldkörnchen). Von Auslagenpauschale und Streitwertkatalog ganz zu schweigen.
 
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Wenn sich ein Anwalt als Mediator betätigt, muss er auch an etwaige Pflichten als Rechtsdienstleister denken. Das hat der BGH einer Anwältin hinter die Ohren geschrieben, die für ein scheidungswilliges Ehepaar eine einvernehmliche und kostengünstige Vereinbarung über den Versorgungsausgleich herbeiführen sollte. Das Urteil lese sich wie ein „haftungsrechtlicher Krimi“, schreibt die Rechtsanwältin und Mediatorin Angela Ehlers-Hofherr in ihrer Anmerkung. Und rät anwaltlichen Mediatoren dazu, im Mediationsvertrag ausdrücklich jede individuelle Rechtsberatung auszuschließen.
 
Ob Fußballfans, Neonazis oder Linksautonome – der Straftatbestand des Landfriedensbruchs kommt immer mal wieder zum Tragen. Unsere obersten Strafrichter sind bei der Anwendung nicht zimperlich: „Ostentatives Mitmarschieren“ kann schon reichen, um sich strafbar zu machen, befand der BGH. Selbst eine räumliche Distanzierung kurz vor Beginn von Gewalttätigkeiten verhelfe dann nicht mehr zum Freispruch. Professor Guido Fickenscher setzt die Entscheidung in Bezug zu den allgemeinen Grundsätzen der psychischen Beihilfe.
 
Auch auf den anderen Rechtsgebieten hat sich wieder einiges getan. So hat sich das BAG damit befasst, wann ein Sachgrund für die Befristung einer Vertretung vorliegt. Das BSG hat den Bemessungszeitraum für Elterngeld nach einer früheren Fehlgeburt bestimmt. Und das OVG Münster hat den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz eingegrenzt.
 
Das komplette Inhalrsverzeichnis der Ausgabe
 
 
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