Bundesrat stimmt höheren Regelbedarfen in Grundsicherung und Sozialhilfe zu

Der Bundesrat hat am 03.11.2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt (BR-Drs. 619/17 (B)). Damit steige ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro, teilte die Länderkammer mit.

Sechs Euro pro Person mehr bei Paaren - Fünf Euro mehr für Kinder und Jugendliche

Für Paare erhöhe sich der Satz pro Person um sechs Euro. Kleinkinder erhielten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher. Die Fortschreibung erfolge auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lasse Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.

Redaktion beck-aktuell, 3. November 2017.