Diese Woche von Tobias Freudenberg
19. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gestern fand in Berlin der Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins statt. Der DAV-Präsident nutzt seine Ansprache regelmäßig dafür, der versammelten Politprominenz einige rechtspolitische Anliegen des Verbands mitzuteilen.
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Die zentrale Forderung von Ulrich Schellenberg lautete diesmal, einem schwindenden Vertrauen in Recht und Justiz entgegenzuwirken. Die Vereinbarungen im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Justiz seien nicht genug, mahnte der DAV-Chef. Der Zugang zum Recht gehöre in den Koalitionsvertrag. Für die Anwaltschaft erneuerte Schellenberg die Forderungen nach einer Gebührenanpassung und einem zeitgemäßen anwaltlichen Gesellschaftsrecht. Außerdem werde man die konkretisierte Fortbildungspflicht wieder auf die Agenda setzen. Beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) forderte er eine gute und vertrauenswürdige Lösung. Und absolute Transparenz.
 
Der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hielt sich in seinem Grußwort naturgemäß bedeckt. Wie Schellenberg sah auch er in vielen Punkten Handlungsbedarf der Politik. „Es muss etwas getan werden“, sagte Maas – er wisse heute nur noch nicht, von wem.
 
Morgen erscheint die neue NJW (in der App ist sie heute schon verfügbar). Ich freue mich, Ihnen hier einige Themen vorstellen zu können.
 
Ihr

Tobias Freudenberg, Schriftleiter
NJW Aktuell
Jüngst ist am AG Bautzen ein Strafprozess wegen Kindesmissbrauchs mit einem Freispruch zu Ende gegangen - nach Einsatz eines Lügendetektors. Und vor dem LG München will ein wegen Vergewaltigung angeklagter Anwalt seine Unschuld mit einem Polygraphentest beweisen. Das wird die Diskussion um den Einsatz von Lügendetektortests und deren Beweiswert wieder befeuern. Wir haben dazu den Berliner Strafrechtsprofessor Oliver Momsen interviewt.
 
Kaum ein Gesetz ist derzeit so umstritten wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem soziale Medien verpflichtet werden sollen, strafbare Inhalte zu löschen. Kritiker sehen dadurch die Meinungsfreiheit gefährdet, weil die Netzwerke nach ihrer Ansicht viel zu viel und viel zu früh sperren. Andere halten es für sinnvoll, die Internetriesen für das, was auf ihren Plattformen passiert, stärker in die Verantwortung zu nehmen. Nach dem Inkrafttreten herrscht jedenfalls ein großes Sperrchaos. Und so lautet auch der Kommentar des Münsteraner Medienrechtlers Thomas Hoeren.
 
Wir werden immer älter. Sollten wir deshalb auch länger arbeiten? Die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze ist jedenfalls ein zunehmend wichtiges Thema, bei dem sich auch zahlreiche Rechtsfragen stellen. Der Bonner Hochschullehrer Raimund Waltermann geht in der NJW der Frage nach, ob der aktuelle Rechtsrahmen zukunftstauglich ist. Er nimmt dabei das Arbeits- und das Sozialrecht sowie die einschlägige Rechtsprechung von EuGH und BAG in den Blick.
 
Außerdem geht es im Beitragsteil um die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Neuregelung der Nacherfüllungsverweigerung beim Verbrauchsgüterkauf sowie die aktuellen Entwicklungen im AGB-Recht und im Kapitalanlagerecht. Gerne weise ich an dieser Stelle noch auf die Beilage mit den Versorgungsausgleich-Tabellen I/2018 hin.
 
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Im Rechtsprechungsteil dieser Ausgabe finden Sie ungewöhnlich viele Abbildungen. Sie zeigen Dokumente, die die Gerichte seit längerem intensiv beschäftigen: Widerrufsbelehrungen beim Verbraucherdarlehensvertrag. Gleich drei Entscheidungen des BGH in diesem Heft widmen sich diesem Problemkomplex.
 
Nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten lesenswert ist ein Beschluss des OLG Celle, in dem es um eine Verzögerungsgebühr geht. Das Gericht hatte ausdrücklich das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet. Der blieb dem Termin auf Anraten seines Anwalts gleichwohl fern mit der Begründung, es seien keine Gründe mitgeteilt worden, warum er kommen solle. Den Ärger des OLG Celle kann man dem Tonfall der Entscheidung entnehmen („rechtsirrig“, „nicht hinreichend verinnerlicht“, „ohne rechtliche Relevanz“, „nicht einschlägiger Sachverhalt“ etc.). Der Göttinger Hochschullehrer Martin Ahrens findet das in seiner Anmerkung „unangemessen“. Zudem hat aus Sicht von Ahrens „unter dem gerichtlichen Furor die stringente Begründung etwas gelitten“. Das Verhalten des Anwalts sieht er freilich ebenfalls kritisch.
 
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