| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 29.10.2021
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
zusammen mit den bunten Herbstblättern wehen viele interessante Neuigkeiten durchs Land: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, inwieweit elektronische Unterschriften im Arbeitsrecht dem Schriftformerfordernis genügen. Verpassen Sie nicht die letzte Gelegenheit zur Anmeldung für unser kostenloses Live-Webinar Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Betriebsratswahlen 2022 am 3.11.2021. Anmeldeschluss ist Dienstag, der 2.11.2021 um 12 Uhr! Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| | Urteil des Monats: Ist eine Befristung in elektronischer Form zulässig? | |
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| | Verträge und Unterschriften auf Papier sind aus Sicht der jungen Generation, die sogar ihre Steuererklärung auf dem Handy macht, ziemlich "old school". Da ist es nur konsequent, dass in Start-Up-Unternehmen auch ein Arbeitsvertrag mal schnell auf dem Tablett unterschrieben wird. Allerdings ist die Rechtslage an dieser Stelle nicht ganz so "modern" wie manche Unternehmen: Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nur elektronisch unterschrieben, dann ist die Befristung in der Regel unwirksam und der Arbeitsvertrag gilt als unbefristet geschlossen. ArbG Berlin, Urteil vom 28.9.2021 - 36 Ca 15296/20
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| | Nebenjob als Notarzt ist sozialversicherungspflichtig | |
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| | Wer im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig ist, wird in dieser Zeit regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Entscheidend ist die Eingliederung in den öffentlichen Rettungsdienst und das fehlende unternehmerische Handeln, entschied das Bundessozialgericht in drei Fällen. BSG, Urteil vom 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R; B 12 R 9/20 R; B 12 R 10/20 R
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| | Wer trägt bei Corona-Schließung das Arbeitsausfallrisiko? | |
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| | Auch wenn die Zeit des Lockdowns (hoffentlich) endgültig vorbei ist, wird über die Auswirkungen immer noch heftig vor Gericht gestritten: In der Filiale einer Firma, die mit Nähmaschinen und Zubehör handelte. war eine Mitarbeiterin als geringfügig Beschäftigte im Verkauf tätig. Im April 2020 war das Ladengeschäft aufgrund einer Allgemeinverfügung der Stadt Bremen geschlossen. Deshalb konnte die Mitarbeiterin nicht arbeiten und erhielt auch keine Vergütung. Vor Gericht klagte sie auf Zahlung der Vergütung für diese Zeit. Lesen Sie bei uns, warum sie während der Schließung keinen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehaltes hatte. BAG, Urteil vom 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
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| | Was hat eine Kündigungsschutzklage mit einem Tötungsdelikt zu tun? | |
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| | Eine Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe stand im Verdacht, vier Tötungsdelikte begangen zu haben. Die Einrichtung hat der Mitarbeiterin daraufhin fristlos gekündigt. In Frage stand nun die strafrechtliche Schuldfähigkeit der Frau. Bis diese geklärt ist, sollte das Kündigungsschutzverfahren ausgesetzt werden. Das Gericht entschied jedoch, dass die Schuldfähigkeit der Frau bei der personenbedingten Kündigung keine Rolle spielte und deshalb eine Aussetzung des Verfahrens nicht nötig ist. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2021 - 11 Ta 1120/2
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| | Arbeitgeberbeiträge zur Direktversicherung nicht pfändbar | |
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| | Ein geschiedener Ehemann wollte die Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung seiner Ex-Frau pfänden lassen. Gegen die Frau lief bereits ein Zwangsvollstreckungsverfahren, weil sie ihrem Ex-Mann eine größere Geldsumme schuldete. Daraufhin wandelte sie einen Teil ihres Gehalts in eine Direktversicherung um. Mit diesem Kniff kam die Frau tatsächlich durch. Das BAG entschied, dass Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung nicht gepfändet werden dürfen. Das gilt auch, wenn die Vereinbarung erst dann getroffen wird, während die Pfändung schon im Gange ist. BAG, Urteil vom 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Richtig Gendern im Arbeitsrecht - worauf kommt es an? | |
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| | Kennen Sie "Fahrspurende" und "Hähncheninnenfilets"? Nein, hier wird nicht mit der Brechstange gegendert, sondern das Ende der Fahrspur und die Innenfilets des Hähnchens heißen wirklich so! Damit sind wir schon beim Kern des Problems, das auch vor dem Arbeitsrecht nicht halt macht: Für die einen ist Gendern ein Ausdruck der Gleichberechtigung aller Geschlechter, für die anderen "Genderwahnsinn". In unserem Praxisbeitrag erfahren Sie unter anderem, wo sprachliche Fallen bei Stellenausschreibungen lauern und wie Sie diese umgehen.
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| | Home-Office im Ausland – Was kann da schon schiefgehen? | |
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| | Mit dem Laptop auf dem Schoß in der Hängematte liegend: Der Traum vieler Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber kann ein solches Home-Office im Ausland aber schnell zum Albtraum werden, vor allem aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Auf was ist zu achten, wenn das Home-Office vorübergehend oder gar dauerhaft nicht im novembergrauen Deutschland, sondern im europäischen oder nichteuropäischen Ausland bzw. im Heimatland der internationalen Mitarbeiter liegen soll?
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| | Der richtige Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb | |
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| | Nachdem die Zahl der Geimpften und Genesenen in den Betrieben immer weiter steigt, können Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus der Mitarbeitenden künftig bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt dazu praktische Hinweise in einem Positionspapier.
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| | Positionspapier zur Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall | |
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| | Arbeitgeber dürfen bekanntlich nicht generell den Immunisierungsstatus der Beschäftigten erfragen. Dieser Umstand wirft im Arbeitsalltag zahlreiche Fragen auf. Diese werden in einem Positionspapier vom baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten beantwortet. Die Meldung mit dem Link zum Positionspapier finden Sie bei uns.
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| | NEU seit 14.10.2021! Blattner: Betriebsrätemodernisierungsgesetz | |
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| | Praxisleitfaden
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| Der handliche Praxisleitfaden erläutert die Änderungen, die sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz u.a. im BetrVG, KSchG und SprAuG ergeben. Diese wirken sich sowohl auf das Verfahren der Betriebsratswahl 2022 als auch auf erweiterte Mitbestimmungstatbestände des gewählten Betriebsrats aus. Des Weiteren wird mit der Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen sowie elektronischen Dokumenten der aktuellen Entwicklung hinsichtlich mobiler Betriebsratsarbeit Rechnung getragen.
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| 19 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Änderung der Wahlordnung für die BR-Wahlen in Kraft | |
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| | Nachdem der Bundesrat am 8.10.2021 der Verordnung zur Änderung der Wahlordnung (WO) zugestimmt hat, ist diese am 14.10.2021 in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden die Änderungen in der Wahlordnung umgesetzt, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingeführt wurden. Dazu zählt z.B. die Möglichkeit, BR-Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Besuchen Sie dazu unser kostenloses Live-Webinar. Achtung: Anmeldeschluss ist am Di. 2.11.2021 um 12 Uhr!
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| | Information des BMF zu Auslandsreisepauschalen ab dem 1.1.2022 | |
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| | Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 1.1.2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort. Auf der Website des BMF finden Sie weitere Informationen.
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| | Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Betriebsratswahlen 2022 | |
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Was Personalabteilungen dazu wissen müssen!
Live-Webinar Referent: Dr. Erik Schmid Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Bei den 2022 anstehenden Betriebsratswahlen sind einige Neuerungen zu beachten. Zum einen ist das neue dritte Geschlecht zu berücksichtigen. Zum anderen ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten, das u.a. die Erleichterung der Betriebsratswahlen als Ziel hat. In dem ca. 2-stündigen Webinar werden die wichtigsten Änderungen, die Auswirkungen auf die Betriebsratswahlen 2022 haben, vorgestellt:
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| | • | Die Berücksichtigung des dritten Geschlechts bei den Betriebsratswahlen 2022 |
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| | • | Änderungen der Wahlvorschriften (insbesondere Herabsetzung der Mindestanzahl der sog. Stützunterschriften) |
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| | • | Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens |
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| | • | Herabsetzung des Wahlalters der aktiven Wahlberechtigung auf 16 Jahre |
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| | • | Einschränkung der Wahlanfechtung |
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| | • | Ausweitung des Kündigungsschutzes – mehr Kündigungsschutz bei der Gründung eines Betriebsrates |
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| Termin: Mi. 3.11.2021, 10 bis 12 Uhr, via Microsoft Teams Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich einfach hier per E-Mail an oder laden Sie sich unseren Flyer herunter!
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| | Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2021/22 | |
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Live-Webinar Referent: Dr. Ulrich Fülbier Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner GÖRG Rechtsanwälte, München Die anhaltende Corona-Pandemie hat zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Neuerungen geführt, die das Arbeitsrecht auch in Zukunft prägen werden. Herr Dr. Fülbier wird alle wichtigen arbeitsrechtlichen Neuerungen und Gerichtsentscheidungen erläutern und Ihnen wertvolle Praxistipps an die Hand geben. Lassen Sie sich in kompakter und abwechslungsreicher Form auf den aktuellen Stand im Arbeitsrecht bringen! Im Rahmen des ca. zweistündigen Fachvortrags werden unter anderem folgende Themen behandelt:
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| | • | Aktuelle pandemiebezogene Rechtsprechung und Gesetzgebung (Einführung von Kurzarbeit durch Änderungskündigung, Impfpflicht von Mitarbeitern und Auskunftspflicht zum Impfstatus, etc.) |
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| | • | Update zu Home Office und Mobile Office |
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| | • | Kündigungsrecht aktuell |
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| | • | Betriebsrätemodernisierungsgesetz |
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| | • | Aktuelles zum Befristungsrecht |
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| Termin: Fr. 26.11.2021, 10 bis 12 Uhr, via Microsoft Teams Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich einfach hier per E-Mail an oder laden Sie sich unseren Flyer herunter!
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| | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | |
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| | Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.10.2021 online zur Verfügung. Nach den allgemeinen Hinweisen zur Scheinselbständigkeit von Keilich (SPA 2021, 49 ff.) und dem Beitrag zu IT-Freelancern bei agilen Projekten von Förster/Bertram (SPA 2021, 129 ff.) beschäftigt sich der Beitrag in diesem Heft mit den selbständigen Dozenten und Trainern.
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| | Lohnsteuer-Update 10/2021 | |
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| | Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich diesmal unter anderem mit der Überlassung von Elektrofahrzeugen aller Art an Mitarbeiter, steuerfreien Kindergartenzuschüssen und Sterbegeld. Wie immer werden alle Neuregelungen anhand von praktischen Beispielen anschaulich erläutert.
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| | Neu in unseren Modulen | |
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| | PLUS- und PREMIUM-Modul:
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| Nur im PREMIUM-Modul:
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| | Coronaquarantäne während des Urlaubs | |
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| | Sofa statt Seychellen: Ihren Urlaub hatte sich eine mit COVID-19 infizierte Arbeitnehmerin, die sich während ihres Weihnachtsurlaubs auf Anordnung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben musste, auf jeden Fall anders vorgestellt. Als kleinen Trost wollte sie sich wenigstens die in Quarantäne verbrachten Urlaubstage gutschreiben lassen. Wie der Fall ausging, erfahren Sie in unserem beck-blog. Dort finden Sie auch einen Link zur Pressemitteilung des LAG. LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2021 - 7 Sa 857/21
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