| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 29.11.2021
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
Deutschland im Jahr 2021: Statt mit 5G zu telefonieren, kämpfen wir mit 2G und 3G gegen die vierte Corona-Welle, und an Heiligabend steht wahrscheinlich nicht der Weihnachtsmann vor der Tür, sondern der nächste Lockdown. Die Aussichten auf die nächsten Wochen und Monate sind also mindestens ebenso trübe wie das Wetter... Die äußeren Umstände können wir leider nicht ändern, aber wir können Sie zumindest mit interessanten Neuigkeiten und ein paar bunten Bildern etwas aufmuntern: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob man für das Tragen einer Maske einen Erschwerniszuschlag verlangen kann. Besonders wichtig sind für Sie sicherlich die neuesten Änderungen im Infektionsschutzgesetz, unter anderem die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz. Lesen Sie dazu unseren Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Axel Bertram, der Ihnen praxisnah erläutert, was Sie jetzt wissen müssen. Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| | Urteil des Monats: Maskenpflicht rechtfertigt keinen Erschwerniszuschlag | |
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| | Keine Frage, die Dinger nerven. Haben Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, deshalb Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag? Der Rahmentarifvertrag für Beschäftigte in der Gebäudereinigung sieht bei Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung, zu der auch eine Atemschutzmaske gehört, einen Zuschlag von 10 % vor. Die Frage, ob auch eine OP-Maske unter diese Vorschrift fällt, verneinte das Gericht. Anders könnte dies aber bei FFP2- oder FFP3-Masken aussehen. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021, Aktenzeichen 17 Sa 1067/21
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| | Fahrradkuriere haben Anspruch auf kostenlose Arbeitsmittel | |
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| | Fahrradkuriere müssen für ihre Arbeit oft ihr eigenes Rad und Smartphone benutzen. Dazu werden sie meist per Arbeitsvertrag verpflichtet. Im vorliegenden Fall erhielten sie lediglich eine Reparaturgutschrift von 0,25 Euro pro gearbeiteter Stunde, die ausschließlich bei einem bestimmten Unternehmen eingelöst werden konnte. Zwei Fahrradkuriere klagten dagegen und bekamen Recht: Sie müssen nicht ihre eigenen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, sondern können von ihrem Arbeitgeber ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein Smartphone verlangen. BAG, Urteil vom 10.11.2021 - 5 AZR 334/21; 5 AZR 335/21
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| | Keine Entscheidung zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz | |
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| | Zu der Frage, ob der Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuches verbieten kann, wird es vorerst keine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts geben, weil die Parteien im konkreten Fall einen Vergleich geschlossen haben. Ursprünglich hatte ein Drogeriemarkt einer muslimischen Verkäuferin das Kopftuch verboten. Der EuGH hatte zwischenzeitlich entschieden, dass ein solches Verbot rechtmäßig sein kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BAG, Vergleich vom 9.11.2021 - 10 AZR 299/18
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| | Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst "Gorillas" | |
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| | Sofort-Lieferdienste schießen gerade wie Pilze aus dem Boden. Dazu gehört auch der Fahrradlieferdienst "Gorillas". Nachdem es dort im Sommer schon zum Streik kam, wollen die Mitarbeiter jetzt einen Betriebsrat gründen. Während die Wahl inzwischen in vollem Gange ist, klagte die Firma auf den Abbruch des Wahlverfahrens. Das Gericht sah jedoch keinen Grund dafür und verwies "Gorillas" nach der Wahl auf das Wahlanfechtungsverfahren. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2021, Aktenzeichen: 13 TaBVGa 1534/21
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| | ver.di-Streik in Krankenhaus-Kette erlaubt | |
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| | Die Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH ist mit dem Begehren, der Gewerkschaft ver.di den Streikaufruf und die Durchführung von Streiks in ihren Kliniken zu untersagen, vor Gericht gescheitert. Es lag zwar keine schriftliche Notdienstvereinbarung mit der streikführenden Gewerkschaft vor. Für die Rechtsmäßigkeit des Streiks war es aber ausreichend, dass der erforderliche Notdienst tatsächlich sichergestellt wurde. Lesen Sie eine Zusammenfassung der Urteilsgründe in der Pressemitteitung Nr. 41/21 des LAG Berlin-Brandenburg. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2021, Aktenzeichen: 12 Ta 1310/21
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | 3G am Arbeitsplatz: Was Sie jetzt wissen müssen | |
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| | Seit dem 24.11.2021 gelten überall wieder strengere Corona-Regeln, darunter erstmalig "3G am Arbeitsplatz". Mit dieser Vorschrift sind zahlreiche Schwierigkeiten in der Praxis verbunden. Erfahren Sie in unserem Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Axel Bertram, welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen die neuen Vorschriften haben und worauf Sie jetzt besonders achten müssen.
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| | Die Tücken der Massenentlassungsanzeige | |
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| | Nachdem die Corona-Krise nun zum x-ten Mal in die Verlängerung geht, ist ein umfangreicher Personalabbau oft nicht mehr zu vermeiden. Bei der unvermeidlichen Massenentlassungsanzeige sollte aber kein Fehler passieren, denn der kann schnell zur Unwirksamkeit der Kündigungen und damit erheblichen Kosten führen. Unser Beitrag erläutert Ihnen, worauf bei Erstattung der Massenentlassungsanzeige insbesondere zu achten ist, und welche Besonderheiten es bei großen Unternehmen mit anzeigepflichtigem Personalabbau in mehreren Niederlassungen gibt.
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| | Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses | |
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| | Die sogenannte "Prozessbeschäftigung" ist ein beliebtes Instrument, um das Annahmeverzugslohnrisiko für den Arbeitgeber zu minimieren. Deshalb lohnt sich ein Blick auf diese besondere Form der Beschäftigung samt ihrer Vor- und Nachteile. Lesen Sie bei uns, wann eine solche Weiterbeschäftigung sinnvoll ist und welche Folgen damit verbunden sind.
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| | NEU seit 14.10.2021: Blattner, Betriebsrätemodernisierungsgesetz | |
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| | Praxisleitfaden
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| Der handliche Praxisleitfaden erläutert die Änderungen, die sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz u.a. im BetrVG, KSchG und SprAuG ergeben. Diese wirken sich sowohl auf das Verfahren der Betriebsratswahl 2022 als auch auf erweiterte Mitbestimmungstatbestände des gewählten Betriebsrats aus. Des Weiteren wird mit der Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen sowie elektronischen Dokumenten der aktuellen Entwicklung hinsichtlich mobiler Betriebsratsarbeit Rechnung getragen.
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| 19 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Neues BMF-Schreiben zu Entfernungspauschalen | |
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| | Die Entfernungspauschale wurde 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben. Ab 2024 wird sie um weitere 3 Cent auf 38 Cent steigen. Vor diesem Hintergrund hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur Entfernungspauschale aktualisiert. BMF-Schreiben vom 18.11.2021, IV C 5 - S 2351/20/10001 :002 Wir haben für Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
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| | Neues BMF-Schreiben zu betrieblichen E- und Hybrid-Fahrzeugen | |
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| | Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert | |
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| | Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) hat das Bundesarbeitsministerium die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängert. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des BMAS vom 24.11.2021.
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | |
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| | Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.11.2021 online zur Verfügung.
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| | Lohnsteuer-Update 11/2021 | |
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| | Jetzt in 2. Auflage im PREMIUM-Modul: Byers, Mitarbeiterkontrollen | |
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| | Durch das Inkrafttreten der DS-GVO und des neuen BDSG wurde der Beschäftigtendatenschutz auf völlig neue rechtliche Grundlagen gestellt. Dies wirkt sich erheblich auf die Zulässigkeit von Mitarbeiterkontrollen aus. Arbeitgeber*innen, Mitarbeiter*innen und Betriebsräte werden im betrieblichen Alltag mit neuen Rechtsfragen konfrontiert. Das Handbuch bietet eine umfassende Darstellung der wesentlichen Herausforderungen und liefert praxisgerechte Lösungen durch zahlreiche Praxishilfen. Der Inhalt der 2. Auflage steht Ihnen ab sofort online im beck-personal-portal PREMIUM-Modul zur Verfügung.
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| | Kostenloses Webinar: Lohnsteuerrecht zum Jahreswechsel 2021/22 | |
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| | Live-Webinar Referent: Wolf Dieter Tölle Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Steuerberater, Notar Tölle & Melchior, Detmold
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| Termin: Fr. 14.1.2022, 10 bis 12 Uhr, via Microsoft Teams Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich einfach hier per E-Mail an oder laden Sie sich unseren Flyer herunter!
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| | 2G-Regel bei Betriebsräteversammlung: Geht das? | |
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| | Ein Gesamtbetriebsrat hatte die Betriebsräte zu einer in Präsenz stattfindenden Betriebsräteversammlung eingeladen und dabei darauf hingewiesen, dass die Versammlung unter „2G-Bedingungen“ durchgeführt werde. Eine nicht geimpfte/genesene Betriebsrätin wollte an der Versammlung unter Vorlage eines negativen PCR-Tests teilnehmen und erstritt sich den Zugang im Wege einer einstweiligen Verfügung. Das Gericht entschied, dass der Frau die Teilnahme an der Betriebsräteversammlung nicht verweigert werden darf, wenn sie durch Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 24 Stunden ist, nachweist, dass sie nicht an dem Coronavirus erkrankt ist. Eine Zusammenfassung der Urteilsbegründung lesen Sie in unserem beck-blog. ArbG Bonn, Beschluss vom 15.11.2021 - 5 BVGa 8/21
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