![](https://mailing.beck.de/d/d.gif?p00xeddi0ebdrmb0h0000jqy00000000cjzkj663jdsfr0ghxjvzk3wy0000ye000000jkxoefe) ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/gmail_fix.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 29.03.2022
|
| Sehr geehrter Herr Mustermann,
kurz vor Ostern bieten wir Ihnen eine bunte Mischung, zwar leider nicht aus leckeren Schoko-Eiern, aber zumindest aus interessanten Neuigkeiten rund um Ihre Personalarbeit: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob ein langjähriger Leiharbeiter einen Anspruch auf eine Festanstellung hat. Außerdem finden Sie hier einen kompakten Überblick über die Neuregelungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Viel Spaß beim Lesen (und beim Eier suchen) wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
|
| Zum beck-personal-portal |
| Hier geht es zur kostenlosen Newsletter-Anmeldung Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Urteil des Monats: Hat Leiharbeiter Anspruch auf Festanstellung? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Ein Mann, der von 2014 bis 2019 durchgehend als Leiharbeiter bei Daimler beschäftigt war, wollte anschließend ein festes Arbeitsverhältnis einklagen. Für eine Beschäftigung bei demselben Entleiher gilt zwar seit 2017 eine Obergrenze von 18 Monaten. Diese kann aber über einen Tarifvertrag verlängert werden. Der EuGH entschied jedoch gegen den Mann. Auch wenn jemand jahrelang als Leiharbeiter bei der gleichen Firma arbeitet, hat er nicht zwingend einen Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma. Allerdings müssen bei der Entscheidung immer alle Umstände der Beschäftigung sowie Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden. EuGH, Urteil vom 17.3.2022 - C‑232/20
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Ungeimpfter Musicaldarstellerin darf gekündigt werden | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Eine Musicaldarstellerin hatte mit zwei Veranstaltern Arbeitsverträge für die Mitwirkung in einem Musical geschlossen. Vor Vertragsbeginn erfuhren die Veranstalter, dass die Frau nicht gegen Corona geimpft war und kündigten deshalb die Arbeitsverhältnisse ordentlich fristgerecht. Die Frau wehrte sich gegen die Kündigung, weil sie angeboten hatte, täglich Testnachweise vorzulegen. Das Gericht gab allerdings den Veranstaltern Recht: Sie durften das "2G-Modell" anwenden und nicht geimpften Mitwirkenden kündigen. ArbG Berlin, Urteil vom 3.2.2022 - 17 Ca 11178/21
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Kündigung wegen Verleumdung: Wer trägt die Beweislast? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Die Geschäftsleitung einer Firma, die ein Callcenter und Infopoints betreibt, hatte beschlossen, die Teamleitung des Infopoints auszutauschen. Kurze Zeit später erhielt sie zwei E-Mails von den "Mitarbeitern des Infopoints", in denen verschiedene Anschuldigungen gegen die neue Teamleiterin erhoben und verlangt wurde, diese wieder abzusetzen. Die Firma sprach anschließend die Kündigung aus, allerdings nicht gegen die Teamleiterin, sondern gegen die Verfasserin der E-Mails. Die Frau hätte in diesem Fall belegen müssen, dass ihre Vorwürfe gegen ihre Vorgesetzte nicht aus der Luft gegriffen sind. Das hat sie nicht getan, deshalb galten ihre Behauptungen als Verleumdung und waren ein Kündigungsgrund. BAG, Urteil vom 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Arbeitgeber muss bei Betriebsprüfungen Unterlagen vorlegen | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Bei einer Speditionsfirma führte die Rentenversicherung für den Zeitraum 2010 bis 2013 eine Betriebsprüfung durch. Daraus ergab sich eine Beitragsnachzahlung in Höhe von rund 46.000 Euro. Während über diesen Betrag noch vor Gericht gestritten wurde, kündigte die Rentenversicherung 2018 eine erneute Betriebsprüfung an. Die Spedition war damit nicht einverstanden, solange das erste Verfahren nicht abgeschlossen war. Einer Aufforderung zur Vorlage der für die Betriebsprüfung erforderlichen Unterlagen kam die Firma nicht nach. Allerdings kam sie damit vor Gericht nicht durch. Die erneute Prüfung wurde als rechtmäßig angesehen, unabhängig davon, dass noch ein Gerichtsverfahren zur früheren Betriebsprüfung laufe und wie das ausgehe. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Mehrjährige Überstundennachzahlung ist steuerbegünstigt | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Ein Mitarbeiter einer Firma hatte über einen Zeitraum von drei Jahren zahlreiche Überstunden geleistet. Im vierten Jahr wurden ihm die Überstunden in einer Summe ausgezahlt. Die Nachzahlung hätte normalerweise zu einer erheblichen Steuer(mehr)belastung geführt. Deshalb wollte der Mitarbeiter dafür den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, der üblicherweise bei Abfindungen zur Anwendung kommt. Der BFH gab dem Mann Recht. Er durfte die Steuerermäßigung für die Überstundenauszahlung in Anspruch nehmen. Da die Steuer direkt vom Brutto abgezogen wird, sollten Lohnbuchhaltungen diese Entscheidung künftig auf dem "Schirm" haben. BFH, Urteil vom 2.12.2021 - VI R 23/19
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
| |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | BR-Vergütung: Der schmale Grat zwischen "zu viel" und "zu wenig" | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Die Betriebsratswahlen sind gerade in vollem Gange. Gleichzeitig ergibt sich für Arbeitgeber wieder die spannende Frage nach der angemessenen Vergütung der Betriebsratsmitglieder. Der Grat zwischen verbotener Benachteiligung und Begünstigung ist in der Tat sehr schmal und ein "Fehltritt" kann schnell strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. In unserem Praxisbeitrag erfahren Sie, welche Gefahren bei diesem Thema lauern und wie Sie diese bestmöglich umgehen.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht für Geflüchtete | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Das BMAS hat eine Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt, auf der die wichtigsten Fragen zu den Themen Arbeit und Soziale Sicherung beantwortet werden. Die FAQs sind auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch abrufbar. Diese Informationen sind auch interessant für Arbeitgeber, die eventuell ukrainische Arbeitskräfte einstellen oder Geflüchtete auf andere Weise unterstützen möchten. Lesen Sie dazu auch unsere Meldung bei "Neue Gesetzesentwicklungen"!
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Urlaubsrecht – neue Entwicklungen und Wissenswertes für die Praxis | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | In rasanten Schritten naht wieder die Urlaubszeit, die nun schon im dritten Jahr unter außergewöhnlichen Umständen stattfindet. Zusätzlich zu den "klassischen" Themen kommen im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie weitere rechtliche Fragen dazu. Einige davon wurden inzwischen von den Gerichten abschließend entschieden. In unserem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen und die aktuelle Rechtslage.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Telefonische Krankschreibung bis Ende Mai 2022 möglich | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung bis zum 31.5.2022 verlängert, wonach bei leichten Atemwegserkrankungen eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des G-BA vom 18.3.2022.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Fitting / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier / Schelz: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Handkommentar - 31. Auflage 2022
|
| Die Neuauflage beinhaltet im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen die geänderte Wahlordnung, die Anhebung der Schwellenwerte für das vereinfachte Wahlverfahren, die Streichung bzw. Absenkung des Erfordernisses für Stützunterschriften, die Einschränkung des Anfechtungsrechts wegen Fehlern in der Wählerliste sowie die Ausweitung und Verbesserung des Kündigungsschutzes im Wahlkontext. Sofort lieferbar!
|
| 89 € | inkl. MwSt. |
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Richardi: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Kommentar - 17. (neu bearbeitete) Auflage 2022
|
| Der »Unternehmenskommentar« erläutert das Betriebsverfassungsgesetz wissenschaftlich fundiert und praxisnah. Pünktlich zur Betriebsratswahl 2022 gibt die Neubearbeitung des Kommentars wichtige Hinweise zur Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung der Wahl. Weitere Themenschwerpunkte sind die praktischen Auswirkungen der Covid-19-Gesetzgebung, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die geänderte Wahlordnung sowie die Auswirkungen des Qualifizierungschancengesetzes. Sofort lieferbar!
|
| 189 € | inkl. MwSt. |
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
| |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Corona-Arbeitsschutzverordnung erneut verlängert und angepasst | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Obwohl zum 20.3. zahlreiche Coronamaßnahmen gelockert wurden, müssen Betriebe auch weiterhin Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. In der geänderten Arbeitsschutzverordnung werden Maßnahmen wie Testangebote und Homeoffice nun nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben. Welche Regelungen jetzt gelten, hat das BMAS auf seiner Webseite für Sie zusammengefasst.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Homeoffice-Pauschale soll verlängert werden | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Die Bundesregierung will ein Bündel steuerlicher Maßnahmen zur Abmilderung der finanziellen Coronafolgen in Kraft setzen bzw. verlängern. Sonderleistungen der Arbeitgeber sollen künftig bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei sein. Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Einen kompakten Überblick über die geplanten Maßnahmen erhalten Sie bei uns.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | BMF-Schreiben zu Steuervergünstigungen für Ukraine-Hilfen | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Wie schon im letzten Jahr bei der Flutkatastrophe im Ahrtal, werden Spenden und Hilfsaktionen von Firmen und Privatpersonen für die Bevölkerung der Ukraine durch Steuererleichterungen unterstützt. Das BMF-Schreiben vom 17.3.2022 dient der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements. Die Regeln gelten für die dort aufgeführten Maßnahmen, die vom 24.2.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Neues BMF-Schreiben zur Abgrenzung Barlohn / Sachlohn | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Das BMF-Schreiben vom 15.3.2022 erläutert weitere Einzelheiten betreffend die Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn. Eine übersichtliche Zusammenfassung des Inhalts finden Sie in dem Beitrag unserer Kollegen von der Zeitschrift BC:
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
| |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.3.2022 online zur Verfügung.
|
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Lohnsteuer-Update 3/2022 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich in diesem Monat schwerpunktmäßig mit dem BMF-Schreiben vom 3.3.2022 zur Gestellung von Firmenwagen an Mitarbeiter. Wie immer werden alle Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| |
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Jetzt neu im PREMIUM-Modul: Fitting 31. Auflage 2022 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Die 31. Auflage 2022 ist jetzt im PREMIUM-Modul verfügbar! Die Neuauflage beinhaltet im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen die geänderte Wahlordnung, die Anhebung der Schwellenwerte für das vereinfachte Wahlverfahren, die Streichung bzw. Absenkung des Erfordernisses für Stützunterschriften, die Einschränkung des Anfechtungsrechts wegen Fehlern in der Wählerliste sowie die Ausweitung und Verbesserung des Kündigungsschutzes im Wahlkontext. Schauen Sie doch gleich mal rein!
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Unter welchen Umständen gilt eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Eine Covid-Infektion kann unter Umständen ein Arbeitsunfall und damit ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Dann haben Versicherte Anspruch auf bestimmte Leistungen, insbesondere zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Beim Verdacht einer berufsbedingten Infektion sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer daher unbedingt die neuen Hinweise der gesetzlichen Unfallversicherung beachten.
|
| Hier mehr erfahren |
| |
|
| |
|
|
| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) | Reden Sie mit uns! | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/177cb765215/0/transparent.gif) |
| |
| | Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, Wünsche, Kritik oder eine Frage? Nutzen Sie diesen Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
|
| |
|
| |
|
|
|
| VERLAG C.H.BECK oHG Wilhelmstraße 9 80801 München Postanschrift: Postfach 40 03 40 80703 München
|
Telefon: (0 89) 3 81 89-7 47 Telefax: (0 89) 3 81 89-2 97 E-Mail-Adresse: beck-online@beck.de Internet: www.beck.de Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
|
|
| |
| Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Dr. Hans Dieter Beck Amtsgericht München HRA 48 045 Ust.-Ident.-Nr.: DE 129 73 47 54 Verantwortlicher im Sinn von § 5 TMG/§ 55 Abs. 2 RStV: Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München. Informationen zum Datenschutz: Sie erhalten diese E-Mail aufgrund einer Vertragsbeziehung mit dem Verlag C.H.BECK, einer ihm gegenüber erteilten Einwilligung und/oder aufgrund Ihrer Interessengebiete sowie Ihrer beruflichen Tätigkeit. Wir verwenden Ihre Daten nur zu diesem Zweck und geben sie nicht an Unternehmen außerhalb der Verlag C.H.BECK Unternehmensgruppe weiter. Im Fall einer zulässigen Verwendung der Daten zu Werbezwecken erfolgt diese durch den Verlag C.H.BECK oder einen zu diesem Zweck beauftragten und auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichteten Dienstleister. Die Daten werden nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet, es sei denn, die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung werden erfüllt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Sie haben das jederzeitige Recht auf (a) Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, (b) Berichtigung unrichtiger Daten, (c) Löschung Ihrer Daten sowie (d) Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon: +49 (0) 981 53 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@beck.de. Impressum: Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt. Zur Kontaktaufnahme bei Fragen oder anderen Anliegen und zur Änderung Ihrer persönlichen Daten senden Sie bitte eine E-Mail an beck-online@beck.de. Newsletter abbestellen: Wenn Sie den beck-personal-portal-Newsletter nicht länger erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.
| |
|
|
|