Neuigkeiten aus der Redaktion beck-personal-portal
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.05.2022
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
kaum zu glauben, aber so langsam scheint sich das Leben wieder zu normalisieren: Der Sommer naht, die Sonne scheint.
 
Ein weiterer Lichtblick sind unsere handverlesenen Urteile und Informationen für Sie: In unserem Urteil des Monats wird diesmal um Überstunden gestritten.
 
Außerdem erfahren Sie in unserem Praxisbeitrag, was Sie bei der Urlaubsabgeltung beachten sollten.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
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Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Fahrer muss geleistete Überstunden nachweisen
»Welchen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben Leiharbeitnehmer?
»Reichsbürger haben bei der Polizei nichts zu suchen
»Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Ansteckung mit Corona
»Muss Pflegekraft für Corona-Prämie drei Monate am Stück arbeiten?
»Wann ist Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung unwirksam?
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Urlaubsabgeltung: Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Ȁnderungen im Statusfeststellungsverfahren seit April 2022
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Zwölf Euro Mindestlohn ab Oktober rückt näher
»Spanien plant Arbeitsfreistellung für Frauenbei Regelschmerzen
»Sachverständige befürworten dauerhafte Homeoffice-Pauschale
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
»Lohnsteuer-Update 5/2022
AUS DEM BECK-BLOG
»Betriebsrat kann keine bezahlten Raucherpausen einfordern
»Was ist bei Sabbaticals zu beachten?
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Fahrer muss geleistete Überstunden nachweisen
 
Ein Auslieferungsfahrer verlangte, nachdem er gekündigt hatte, die Auszahlung von 348 Überstunden. Das Unternehmen bestritt allerdings, dass diese überhaupt angefallen waren. Der Mann hatte zwar täglich seine Anfangs- und Endzeiten registriert, dazwischen aber angeblich zahlreiche, nicht dokumentierte Pausen eingelegt.
 
Das BAG stellte sich auf die Seite des Unternehmens: Ein Arbeitnehmer muss beweisen, dass er die Überstunden tatsächlich geleistet hat, und dass diese vom Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt wurden. Das gilt unabhängig von der allgemeinen Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber.
 
BAG, Urteil vom 4.5.2022 - 5 AZR 359/21; 5 AZR 451/21; 5 AZR 474/21
 
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Welchen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben Leiharbeitnehmer?
 
Zwei Leiharbeitnehmer einer portugiesischen Zeitarbeitsfirma wurden für zwei Jahre an ein Unternehmen überlassen. Nach Auflösung ihrer Arbeitsverträge verlangten sie die gleiche Abgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub sowie das gleiche Urlaubsgeld wie festangestellte Mitarbeiter des Unternehmens.
 
Die Zeitarbeitsfirma wollte jedoch nur einen geringeren Betrag zahlen und berief sich dabei auf eine Spezialregelung für Leiharbeiter.
 
Der EuGH gab den Leiharbeitern Recht: Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld dürfen für Leiharbeiter nicht geringer ausfallen, als wenn sie beim entleihenden Unternehmen fest angestellt gewesen wären.
 
EuGH, Urteil vom 12.5.2022 - C-426/20
 
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Reichsbürger haben bei der Polizei nichts zu suchen
 
Einem Polizeibeamten, der der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzugehört, wurde gekündigt. Er hatte auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen unter anderem Verschwörungstheorien der Querdenkerszene verbreitet, sowie staatliche Institutionen und deren Organe verunglimpft.
 
Das Gericht hat der Klage der Polizeidirektion gegen den Kriminalhauptkommissar stattgegeben und die Kündigung bestätigt (VG Hannover, Urteil vom 28.4.2022 - 18 A 3735/21).
 
Ein ähnliches Urteil erging einige Tage vorher für einen Polizeidienst-Angestellten (LAG Hamburg, Urteil vom 22.4.2022 - 7 Sa 49/21).
 
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Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Ansteckung mit Corona
 
Eine Krankenschwester in einem Pflegeheim arbeitete im März 2020 an der Essensausgabe und half ohne Atemschutzmaske Bewohnern beim Essen. Kurz darauf wurde sie positiv auf Corona getestet und erkrankte schwer, ebenso wie einige Bewohner des Pflegeheims.
 
Sie verklagte ihren Arbeitgeber auf Ersatz der Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, allerdings erfolglos. Denn sie konnte trotz ärztlichem Attest nicht nachweisen, dass sie sich am Arbeitsplatz und nicht anderweitig angesteckt hatte.
 
ArbG Siegburg, Urteil vom 30.3.2022 - 3 Ca 1848/21
 
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Muss Pflegekraft für Corona-Prämie drei Monate am Stück arbeiten?
 
Eine Pflegekraft war vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020 Arbeitnehmerin in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Ihre Tätigkeit war in diesem Zeitraum durch mehrere Krankheitszeiten unterbrochen. Insgesamt arbeitete sie jedoch an mindestens 90 Tagen. Die Zahlung der Corona-Prämie wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie im Bemessungszeitraum keine drei Monate zusammenhängend tätig gewesen sei.
 
Das Gericht entschied jedoch, dass Pflegekräfte auch dann Anspruch auf die Corona-Prämie nach § 150a SGB XI haben, wenn die Arbeitsleistung von mindestens drei Monaten nicht zusammenhängend erbracht wurde. Es reiche aus, wenn die einzelnen Tätigkeitszeiträume zusammengerechnet drei Monate ergeben.
 
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.3.2022 - 5 Sa 1708/21
 
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Wann ist Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung unwirksam?
 
Eine Altenpflegerin in einer Reha-Klinik schloss mit ihrem Arbeitgeber einen Vertrag, wonach sie an 18 Arbeitstagen an einer Fortbildung zum Fachtherapeut teilnahm. Die Reha-Klinik übernahm die Kosten, die Arbeitnehmerin verpflichtete sich jedoch, die Gebühren im Falle einer Eigenkündigung anteilig zurückzuzahlen.
 
Die Frau kündigte drei Monate nach Ende der Fortbildung, die Klinik verlangte daraufhin zwei Drittel der Fortbildungskosten zurück.
 
Das BAG entschied jedoch, dass eine Rückzahlungsklausel unwirksam ist, wenn die Zahlungsverpflichtung unabhängig vom Grund der Eigenkündigung besteht, weil sie die Mitarbeiter unangemessen benachteiligt.
 
BAG, Urteil vom 1.3.2022 - 9 AZR 260/21
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Urlaubsabgeltung: Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
 
Was passiert mit übrigem Resturlaub, der nicht genommen werden kann? Diese Frage stellt sich nicht nur bei der Beendigung, sondern manchmal auch im laufenden Arbeitsverhältnis.
 
Was sind die Rahmenbedingungen und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? Unser Beitrag beleuchtet die zahlreichen Besonderheiten des Urlaubsanspruchs sowie dessen Abgeltung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung.
 
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Änderungen im Statusfeststellungsverfahren seit April 2022
 
Seit dem 1.4.2022 gibt es wichtige Änderungen im Statusfeststellungsverfahren: Es ist nun möglich, unabhängig von der Frage der Versicherungspflicht eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt. Die Regelungen sind zunächst bis zum 30.6.2027 befristet.
 
Unser Beitrag erläutert die Änderungen im Einzelnen und gibt zahlreiche Praxistipps.
 
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Fitting / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier / Schelz:
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung
 
Handkommentar - 31. Auflage 2022 
 
Die Neuauflage beinhaltet im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen die geänderte Wahlordnung, die Anhebung der Schwellenwerte für das vereinfachte Wahlverfahren, die Streichung bzw. Absenkung des Erfordernisses für Stützunterschriften, die Einschränkung des Anfechtungsrechts wegen Fehlern in der Wählerliste sowie die Ausweitung und Verbesserung des Kündigungsschutzes im Wahlkontext.
 
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Richardi: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung
 
Kommentar - 17. (neu bearbeitete) Auflage 2022 
 
Der »Unternehmenskommentar« erläutert das Betriebsverfassungsgesetz wissenschaftlich fundiert und praxisnah.
 
Pünktlich zur Betriebsratswahl 2022 gibt die Neubearbeitung des Kommentars wichtige Hinweise zur Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung der Wahl.
 
Weitere Themenschwerpunkte sind die praktischen Auswirkungen der Covid-19-Gesetzgebung, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die geänderte Wahlordnung sowie die Auswirkungen des Qualifizierungschancengesetzes.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Zwölf Euro Mindestlohn ab Oktober rückt näher
 
Der Gesetzentwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz hat eine weitere Hürde genommen: Der Sozialausschuss hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zugestimmt.
 
Das Gesetz sieht vor, den Mindestlohn für alle Arbeitnehmer(innen) zum 1.10.2022 auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.
 
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Spanien plant Arbeitsfreistellung für Frauen bei Regelschmerzen
 
Was bei uns derzeit noch kontrovers diskutiert wird, ist in anderen Ländern vielleicht schon bald Realität: In Spanien sollen Frauen künftig bei heftigen Regelbeschwerden von der Arbeit befreit sein, die Kosten dafür soll der Staat tragen. Eine solche Regelung wäre auch bei uns denkbar, sagt ein Experte.
 
Bedarf für eine solche Regelung besteht sicherlich, denn viele Frauen nehmen aus Angst vor Kündigungen lieber starke Schmerzmittel, als regelmäßig in der Arbeit auszufallen.
 
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Sachverständige befürworten dauerhafte Homeoffice-Pauschale
 
Viele Unternehmen, für die Homeoffice vor der Corona-Pandemie kaum vorstellbar war, sind jetzt, während alle Maßnahmen nach und nach wegfallen, bei der Gewährung von regelmäßigen Homeoffice-Tagen deutlich großzügiger.
 
Die gleichzeitige steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer durch die Homeoffice-Pauschale hat sich nach Ansicht von Sachverständigen bewährt und soll deshalb dauerhaft etabliert werden. Das ist das Ergebnis einer Anhörung zum "Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise".
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.5.2022 online zur Verfügung.
Lohnsteuer-Update 5/2022
 
Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich in diesem Monat schwerpunktmäßig mit den vielfältigen Neuerungen im Steuerentlastungsgesetz 2022.
 
Wie immer werden alle Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Betriebsrat kann keine bezahlten Raucherpausen einfordern
 
Bei einem Logistikdienstleister für Holz und Holzprodukte am Seehafen Rostock konnten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß Tarifvertrag pro sechsstündiger Schicht eine 30-minütige Pause machen. Außerdem hatte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Betriebsordnung geschlossen, in der geregelt war, an welchen markierten Stellen auf dem Betriebsgelände geraucht werden durfte.
 
Nachdem es 2020 im Hafen mehrfach gebrannt hatte, wies der Arbeitgeber darauf hin, dass das Rauchen nur in den ausgeschilderten Bereichen und »ausschließlich in der tariflich vorgeschriebenen Pause gestattet« sei.
 
Der Betriebsrat sah in der Beschränkung des Rauchens auf die Pausenzeiten sein Mitbestimmungsrecht verletzt. Das LAG hielt die Anordnung dagegen für rechtens.
 
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 5 TaBV 12/21
 
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Was ist bei Sabbaticals zu beachten?
 
Wer hat sich nicht schon einmal auf eine einsame Insel gewünscht, um dem Alltag für eine Weile zu entfliehen? Sabbaticals, also eine mehrmonatige Auszeit vom Job, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
 
Welche Möglichkeiten es gibt und worauf bei der Gestaltung zu achten ist, erfahren Sie in unserem Gastbeitrag. Musterformulierungen helfen Ihnen bei der Umsetzung.
 
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NUTZER-TIPPS
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