| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.06.2022
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
brütende Hitze und heftige Gewitter sorgen gerade für regelmäßige Abwechslung beim Blick aus dem Bürofenster. Aber auch der Blick auf den Bildschirm lohnt sich, denn wir haben wieder viele interessante Neuigkeiten für Sie: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Kündigung eines Mitarbeiters nach einem Schlaganfall. Außerdem erfahren Sie, wie die Auszahlung der Energiepreispauschale funktioniert, die von den Arbeitgebern demnächst an alle Mitarbeiter gezahlt wird. Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| | Urteil des Monats: Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts | |
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| | Ein Hausmeister, der über einen Leiharbeitsvertrag an einer Grundschule beschäftigt war, war nach einem Schlaganfall arbeitsunfähig erkrankt und schwerbehindert. Nachdem die Stadt kurze Zeit später den Leiharbeitsvertrag gekündigt hatte, wurde anschließend ihm selbst gekündigt, ohne dass zuvor die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt worden war. Der Mann klagte daraufhin auf Entschädigung nach dem AGG. Das BAG gab allerdings dem Arbeitgeber recht: Der Verstoß gegen Formvorschriften bei der Kündigung kann zwar auf eine Diskriminierung hindeuten. In diesem Fall sei aber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung noch nicht offensichtlich gewesen. BAG, Urteil vom 2.6.2022 - 8 AZR 191/21
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| | Staatsoper durfte Corona-Tests anordnen | |
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| | Das Hygienekonzept der Bayerischen Staatsoper sah vor, dass alle Mitarbeiter in der Spielzeit 2020/21 jeweils bei Dienstantritt einen negativen PCR-Test vorlegen mussten. Andernfalls durften sie nicht an Proben oder Aufführungen teilnehmen und bekamen folglich auch kein Gehalt. Die Abstriche wurden von der Staatsoper organisiert und waren gratis. Eine Flötistin wollte bei den Tests nicht mitmachen, weshalb ihr das Gehalt gestrichen wurde. Dagegen klagte sie, allerdings vergeblich. Das BAG entschied, dass Arbeitgeber berechtigt sein können, Corona-Tests anzuordnen, um ihre Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. BAG, Urteil vom 1.6.2022 - 5 AZR 28/22
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| | Kündigung eines Flugkapitäns wegen Sozialauswahl unwirksam | |
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| | Im März 2021 schlossen eine Fluggesellschaft und die Gesamtvertretung Bordpersonal einen Interessenausgleich. Die Flotte sollte auf 22 Flugzeuge reduziert und sechs Standorte vollständig und dauerhaft geschlossen werden. Ein Flugkapitän, der von der Kündigungswelle betroffen war, klagte gegen die Kündigung und bekam Recht: Die Fluggesellschaft habe bei seiner Kündigung zu Unrecht alle Standorte bundesweit in die Sozialauswahl einbezogen. Sie hätte die Sozialauswahl auf den Standort beschränken müssen, an dem der Flugkapitän stationiert war. LAG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2022 - 6 Sa 1118/21
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| | Pflegemitarbeiterin muss keinen Impfnachweis vorlegen | |
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| | Eine ungeimpfte Pflegekraft in einem Seniorenheim hatte vom Landkreis die Anordnung erhalten, einen Impfnachweis über eine Erst- und Zweitimpfung innerhalb einer bestimmten Frist beim Gesundheitsamt einzureichen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld. Die Mitarbeiterin klagte gegen diese Anordnung und bekam Recht: Die "einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfnachweispflicht" begründe gerade keine Verpflichtung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, sondern ermögliche nur für den Fall der Nichtimpfung ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.6.2022 - 14 ME 258/22
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| | Keine Einigung bei Audi im Gendersprache-Prozess | |
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| | Wie man's macht, ist es verkehrt: Das gilt besonders beim Thema "gendergerechte Sprache", an dem sich gern die Gemüter erhitzen... In diesem Fall klagte ein VW-Manager dagegen, dass bei Audi in Ingolstadt in Mails und Arbeitaufträgen der "Gender Gap", also der Unterstrich "_" verwendet wird. Das Unternehmen hat einen vom Gericht vorgeschlagenen Kompromiss abgelehnt. Es sei nicht praktikabel, die verwendeten Unterstriche aus allen Mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, hieß es. Nun muss bis Ende Juli das Gericht entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und Mobile Office | |
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| | Das Homeoffice hat sich inzwischen in vielen Unternehmen von einer pandemiebedingten Notlösung zu einem gern genutzten Dauer-Arbeitsplatz entwickelt. Deshalb lohnt sich die Frage: Wie ist die aktuelle Rechtslage beim Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und Mobile Office? Unser Praxisbeitrag behandelt (vermeintlich) geklärte und noch offene Fragen zum Versicherungsschutz außerhalb der Betriebsräume und gibt Praxishinweise für den Umgang mit Unsicherheiten.
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| | Meinel / Heyn / Herms: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) | |
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| | Kommentar, 6. neubearbeitete Auflage 2022
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| In der Neuauflage werden die gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit, erläutert und eingeordnet. Ferner ist eine Fülle an Rechtsprechung des EuGH, des BAG und der Landesarbeitsgerichte insbesondere zum Befristungsrecht ergangen, die in der Neuauflage ebenso enthalten sind wie neuere Entwicklungen zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bei einem Wechsel aus Vollzeit in Teilzeit.
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| 69 € | inkl. MwSt. |
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| | Schüren / Hamann: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | |
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| | Kommentar, 6. neubearbeitete Auflage 2022
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| Die Neuauflage berücksichtigt weitere Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, darunter: - das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch - das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie - das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld Darüber hinaus vertieft die Neuauflage die Folgen des verschärften Fremdpersonaleinsatzes im Hinblick auf die wieder eingeführte Höchstüberlassungsdauer sowie die Konsequenzen aus dem Wegfall der Vorratserlaubnis bei der Absicherung zweifelhafter Werkverträge.
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| 129 € | inkl. MwSt. |
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| | Merkel / Beller: Handbuch Sozialgerichtsprozess | |
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| | Handbuch, 8. neubearbeitete Auflage 2022
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| Das Werk verschafft einen Überblick über das sozialgerichtliche Verfahren und seine Besonderheiten, vom Widerspruchsverfahren über das Klageverfahren, die einzelnen Rechtsmittel, die Kosten und Gebühren, die einstweiligen Anordnungen bis zur Vollstreckung. Es enthält außerdem zahlreiche Schriftsatzmuster und Musterformulierungen. Die Neuauflage berücksichtigt bereits das Gesetz - zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten - zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften - zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
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| 69 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Erleichterungen für Kurzarbeit nochmals verlängert | |
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| | Die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden um weitere drei Monate bis zum 30.9.2022 verlängert. Wegen der aktuellen Störungen in den weltweiten Lieferketten droht in vielen Branchen Arbeitsausfall. Mit der Neuregelung sollen betroffene Betriebe entlastet werden.
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| | So funktioniert die Auszahlung der Energiepreispauschale | |
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| | Im September 2022 zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Energiepreispauschale von 300 €. Diese unterliegt als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug. Was hierbei im Einzelnen zu beachten ist, erfahren Sie in den FAQs der BMF-Mitteilung vom 17.6.2022 oder hier:
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| | Was bringt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz? | |
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| | Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen die wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weiter aufgefangen werden. Deshalb wurden unter anderem Maßnahmen wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen noch einmal verlängert. Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie in unserem aktuellen Lohnsteuer-Update oder hier:
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| | Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zum 9-Euro-Ticket | |
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| | Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewähren, sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Was gilt für die Dauer des 9-Euro-Tickets von Juni bis August 2022? BMF-Schreiben 30.5.2022, IV C 5 – S 2351/19/10002 :007 Lesen Sie dazu auch die Hinweise unserer Kollegen von der Zeitschrift BC:
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| | Arbeitgeberleistungen für Geschädigte des Ukraine-Kriegs steuerfrei | |
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | |
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| | Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.6.2022 online zur Verfügung.
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| | Lohnsteuer-Update 6/2022 | |
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| | Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich in diesem Monat schwerpunktmäßig mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz, Ukraine-Hilfen, ELStAM-Verfahren und Kinderbetreuungskosten. Wie immer werden alle Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
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| | Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" | |
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| | Fehlerhafte Betriebsratsanhörung bei falschen Sozialdaten? | |
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| | Ein Busfahrer hatte nach einer Abmahnung seinen Vorgesetzten massiv bedroht und beleidigt. Daraufhin wurde er fristlos gekündigt. Dem Betriebsrat wurden in dem Anhörungsschreiben falsche Sozialdaten übermittelt, die richtigen waren dem Betriebsrat jedoch bekannt. Zu entscheiden war, ob die Betriebsratsanhörung unter diesen Umständen fehlerhaft war oder nicht. LAG Düsseldorf, Urt. vom 19.1.2022 – 12 Sa 705/21
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| | Darf Gewerkschaft betriebliches E-Mail-System für ihre Zwecke nutzen? | |
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| | Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, E-Mails einer Gewerkschaft an alle Mitarbeiter zu versenden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Gewerkschaft im hauseigenen Intranet die Möglichkeit hat, allen Beschäftigten ihre Informationen zur Verfügung zu stellen. ArbG Bonn, Urt. vom 11.5.2022 – 2 Ca 93/22
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| | Reden Sie mit uns! | |
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