| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 29.09.2022
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
während Besucher aus aller Welt in München auf dem Oktoberfest fröhlich Party feiern, haben wir ein paar tolle, corona- und alkoholfreie "Wiesn-Schmankerl" für Sie: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die kürzlich vom BAG entschiedene Frage, ob Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. Außerdem gibt es bald wieder unsere kostenlosen Live-Webinare zum Jahreswechsel: Arbeitsrecht am 25.11.2022, Sozialrecht am 7.12.2022 und Lohnsteuerrecht am 10.1.2023. Melden Sie sich am besten gleich an, per Email oder mit unserem Flyer! Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| | Urteil des Monats: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen | |
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| Den Streit zwischen einem Betriebsrat und dessen Arbeitgeber über die Einführung einer digitalen Stechuhr hat das BAG zum Anlass genomenn, eine grundsätzliche Entscheidung zum Thema Arbeitszeiterfassung zu fällen. Vorausgegangen war ein Urteil des EUGH aus 2019, in dem Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet wurden. Allerdings war unklar, ob dieses Urteil die Arbeitgeber direkt bindet oder nur die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Entsprechend zögerlich erfolgte die Umsetzung in den Betrieben. Nun hat auch das BAG ausdrücklich entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Ein eigenes Gesetz ist dafür nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich. BAG, Beschluss vom 13.9.2022 - 1 ABR 22/21
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| | Urlaubsansprüche bei drohendem Verfall bzw. Verjährung | |
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| Der EuGH hat drei Arbeitnehmern, deren Urlaubsansprüche zu verjähren oder zu verfallen drohten, den Rücken gestärkt: In zwei Fällen war es den Arbeitnehmern wegen längerer Krankheit nicht möglich, den Urlaub rechtzeitig anzutreten. Unter diesen Umständen verfällt der Urlaubsanspruch normalerweise nach 15 Monaten. Im dritten Fall konnte eine Arbeitnehmerin ihren Urlaub wegen des hohen Arbeitsanfalls nicht nehmen, deshalb forderte sie später eine Abgeltung der Urlaubstage. Der EuGH urteilte, dass der Urlaubsanspruch nur dann verfällt / verjährt, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllt bzw. den Arbeitnehmern tatsächlich ermöglicht hat, den Urlaub zu nehmen. EuGH, Urteil vom 22.9.2022 - C-120/21
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| | Überlassungshöchstdauer bei Leiharbeitern ist im TV änderbar | |
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| Ein Leiharbeiter war knapp 24 Monate einem Unternehmen überlassen worden, das Mitglied im AG-Verband Südwestmetall war. Dort galt der mit der IG Metall geschlossene "Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit", in dem geregelt war, dass die Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung 48 Monate nicht überschreiten darf. Der Leiharbeiter war der Ansicht, dass mit dem Unternehmen, an das er ausgeliehen war, ein festes Arbeitsverhältnis zustande kam, weil die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer überschritten sei. Das BAG sah den Fall allerdings anders: In einem Tarifvertrag kann abweichend von der gesetzlichen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. BAG, Urteil vom 14.9.2022 - 4 AZR 83/21
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| | Wann beginnt die Kündigungsfrist bei einer Compliance-Untersuchung? | |
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| Ein Vertriebsleiter eines Unternehmens, das Aufträge von Bundesverteidigungsministerium und Bundeswehr annahm, hatte ein vertrauliches Papier unberechtigt an Kollegen weitergegeben. Die Compliance-Abteilung beauftragte eine externe Anwaltskanzlei mit der Untersuchung des Vorfalls, was einige Monate in Anspruch nahm. Zehn Tage, nachdem der Abschlussbericht vorlag, wurde dem Vertriebsleiter fristlos gekündigt. In seiner Kündigungsschutzklage machte der Mann geltend, dass die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten worden sei. Das BAG wies die Klage jedoch ab mit der Begründung, dass diese Frist erst begonnen hätte, als der Abschlussbericht dem Unternehmen vorlag. BAG, Urteil vom 5.5.2022 - 2 AZR 483/21
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| | Häusliche 24-Stunden-Pflege muss entsprechend vergütet werden | |
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| Eine bulgarische Pflegekraft wurde von einer Agentur nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige, über 90 Jahre alte Dame zu betreuen. In ihrem Arbeitsvertrag war für die umfangreiche Betreuung eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Pflegekraft sollte in der Wohnung der zu betreuenden Dame wohnen und übernachten. Später forderte die Pflegerin eine Vergütung für 24 Stunden täglich, rückwirkend für mehrere Monate mit der Begründung, sie sei regelmäßig von 6 Uhr morgens bis mindestens 22 Uhr im Einsatz gewesen, sowie bei Bedarf in der Nacht. Sie hatte mit ihrer Klage größtenteils Erfolg. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.9.2022 - 21 Sa 1900/19
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| | Rückforderung von Anwärterbezügen bei Beamten auf Widerruf | |
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| Eine Kommissaranwärterin war 2014 in Nordrhein-Westfalen in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen worden. Im November 2015 wurde sie nach wiederholtem Cannabiskonsum sowie dienstlichem Fehlverhalten entlassen. Die Behörde forderte daraufhin gezahlte Anwärterbezüge in Höhe von 10.670 Euro zurück. Die Frau wehrte sich vor Gericht vergeblich gegen die Rückforderung. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie ihr Ausscheiden durch ihr Verhalten selbst zu vertreten. BVerwG, Beschluss vom 4.7.2022 - 2 B 5.22
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Neue Minijob-Regelungen ab 1.10.2022 | |
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| Für Minijobs gilt ab dem 1.10.2022 eine neue Verdienstgrenze von 520 Euro statt bisher 450 Euro. Dadurch ergeben sich für Minijobber sowie Arbeitgeber einige Änderungen. Die Minijob-Zentrale gibt in ihren FAQs einen Überblick über die neuen Minijob-Regelungen.
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| | Geringfügigkeitsrichtlinien aktualisiert | |
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| Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen haben am 16.8.2022 eine aktualisierte Fassung der Geringfügigkeitsrichtlinien veröffentlicht. Darin berücksichtigt sind die Änderungen zum Melderecht für geringfügige Beschäftigungen, die Einführung einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR in Abhängigkeit vom Mindestlohn und die gesetzliche Regelung zum unschädlichen Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze. Die neuen Richtlinien finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung zum Download.
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| | Einführung neuer Software – Welcher Betriebsrat ist zuständig? | |
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| Das BAG hat im Februar 2022 in einem konkreten Fall entschieden, dass bei der Einführung von Microsoft Office 365 der Gesamtbetriebsrat zuständig ist. Aber wie ist es, wenn verschiedene Gremien zuständig sind? Können sich unterschiedlich ausgeübte Mitbestimmungsrechte negativ auf eine einheitliche Einführung auswirken? Lesen Sie dazu unseren Praxisbeitrag und erfahren Sie, was Sie bei der Einführung neuer Software beachten müssen.
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| | Das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss von Aufhebungsverträgen | |
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| Dass Verhandlungen bei Aufhebungsverträgen eher kontrovers als harmonisch verlaufen, liegt in der Natur der Sache. Im Februar 2022 hat das BAG eine neue Regel ins Spiel gebracht, nämlich das Gebot des fairen Verhandelns. Nach diesem Urteil stellt sich die Frage: Wie hart dürfen Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag geführt werden und welche Grenzen sollte der Arbeitgeber einhalten? Unser Praxisbeitrag liefert Ihnen dazu nützliche Hinweise.
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| | Aktualisierte Auflage des Fachbuchs "Arbeitsstätten" | |
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| Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das Fachbuch "Arbeitsstätten" auf den neuesten Stand gebracht. Die Neuauflage enthält eine aktualisierte Zusammenstellung der Arbeitsstättenverordnung und der technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die aktuell geltenden Vorschriften finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt.
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| | Kainz: Praxiskommentar Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit | |
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| Kommentar
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| Die Neuerscheinung stellt alle zentralen Problemfelder im Beziehungsgeflecht von abhängiger Beschäftigung und (Schein-) Selbständigkeit ausführlich vor. Besondere Berücksichtigung finden dabei alle Kernfragen aus dem Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Die Themengebiete sind in ihrer Darstellung vielfach miteinander verknüpft und berücksichtigen dabei immer wieder auch zahlreiche Formulare, Checklisten und Einzeldetails. Ein besonderer Schwerpunkt der Darstellung ist die neugeregelte Feststellung des Erwerbsstatus. Sofort lieferbar!
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| | Richardi: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung | |
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| Kommentar - 17. (neu bearbeitete) Auflage 2022
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| Der »Unternehmenskommentar« erläutert das Betriebsverfassungsgesetz wissenschaftlich fundiert und praxisnah. Neben der Betriebsratswahl 2022 sind weitere Themenschwerpunkte die praktischen Auswirkungen der Covid-19-Gesetzgebung, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die geänderte Wahlordnung sowie die Auswirkungen des Qualifizierungschancengesetzes. Sofort lieferbar!
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| | Schaub/Koch: Arbeitsrecht von A-Z | |
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| Lexikon/Wörterbuch - 26. überarbeitete Auflage 2022
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| Verständlich, übersichtlich und klar wird das gesamte Arbeitsrecht von der Aufnahme bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassend erläutert. Dabei werden sämtliche relevanten Rechtsgebiete behandelt. Für die Neuauflage wurden neue Stichworte ergänzt und die bestehenden hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung komplett überarbeitet. Das Werk berücksichtigt auch alle arbeitsrechtlichen Änderungen anlässlich der Corona-Krise. Sofort lieferbar!
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| 22,90 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Aktualisierte Corona-Arbeitsschutzverordnung für kommenden Winter | |
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| Nach einer kleinen Sommerpause wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung für den kommenden Winter wieder verschärft. Die Neuregelungen treten am 1.10.2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 7.4.2023. Die Regelungen setzen auf die bekannten und bewährten Maßnahmen. Die zunächst geplante Wiedereinführung der Homeoffice-Plicht für diesen Zeitraum ist jedoch wieder vom Tisch. Welche Maßnahmen im Einzelnen gelten, erfahren Sie in der Pressemitteilung des BMAS vom 31.8.2022.
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| | Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2023 | |
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| Der Entwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 ist veröffentlicht. Darin werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Da die Werte auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen festgelegt werden, sind während des parlamentarischen Verfahrens keine Änderungen an den veröffentlichten Zahlen mehr zu erwarten. In der Pressemitteilung des BMAS vom 8.9.2022 finden Sie alle Werte für 2023.
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| | Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis 31.12.2022 verlängert | |
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| Die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden erneut bis zum Ende dieses Jahres verlängert, um den Betrieben in dieser schwierigen und von Unsicherheiten geprägten Zeit die Möglichkeit zu geben, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können. Lesen Sie dazu die Presssemitteilung des BMAS vom 14.9.2022.
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| | BMF: Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023 | |
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| Das „Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023“ wurde mit BMF-Schreiben vom 8.9.2022 veröffentlicht. - IV C 5 - S 2533/19/10030 :004 –
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| | BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2023 bekanntgemacht | |
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| Das Vordruckmuster für die "Lohnsteuer-Anmeldung 2023" und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2023" wurden am 7.9.2022 vom BMF bekanntgemacht. - IV C 5 - S 2533/19/10026 :003 -
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| | Unsere Live-Webinare zum Jahreswechsel 2022/23 | |
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| In jeweils kompakten zwei Stunden erhalten Sie in jedem Rechtsgebiet einen Überblick über die wichtigste Rechtsprechung der letzten Monate und die aktuellen Gesetzesänderungen, ergänzt um zahlreiche Praxistipps. Die genauen Themen stehen naturgemäß erst kurz vor den Terminen fest! Termine und Referenten: Arbeitsrecht mit Dr. Ulrich Fülbier am Fr. 25.11.2022 Sozialrecht mit Jürgen Heidenreich am Mi. 7.12.2022 Lohnsteuerrecht mit Wolf Dieter Tölle am Di. 10.1.2023 jeweils 10-12 Uhr, via Microsoft-Teams Die Teilnahme ist kostenlos! Nutzen Sie einfach unsere Anmeldung per Email oder laden Sie sich unseren Flyer herunter.
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| | Lohnsteuer-Update 9/2022 | |
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| Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich in diesem Monat insbesondere mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022. Wie immer werden alle (geplanten) Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
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| | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | |
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| Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.9.2022 online zur Verfügung.
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| | Für unsere PLUS- und PREMIUM-Abonnenten: Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" | |
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| | WiWi Career - Das neue Karriereportal für Wirtschaftswissenschaftler | |
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| Der Fachkräftemangel wird immer eklatanter, eine Besserung ist derzeit nicht in Sicht. Wir möchten Abhilfe schaffen und Sie mit dem neuen Karriereportal des Vahlen Verlags bei der Mitarbeitersuche unterstützen! Schauen Sie einfach mal rein:
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| | "Quiet Quitting" – was ist das eigentlich? | |
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| Der Begriff „stille Kündigung“ oder „Dienst nach Vorschrift“ existiert schon lange. Seit einigen Monaten gibt es dafür auch einen Social-Media-tauglichen Fachbegriff, nämlich "Quiet Quitting". Ausgelöst wurde das Phänomen von einem Video eines TikTokers, das im Juli 2022 gepostet und seitdem millionenfach angesehen wurde. Im Grunde geht es darum, dass man gerade so viel arbeitet, dass die arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt sind und man nicht gekündigt wird. Überstunden einzulegen, E-Mails außerhalb der Arbeitszeit zu lesen und überobligatorische Aufgaben zu übernehmen, kommt nicht in Frage. In unserem beck-blog finden Sie den Link zum Video sowie zu einem ergänzenden Artikel der Berliner Zeitung, der diesen neuen Trend näher beleuchtet.
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