Neuigkeiten aus der Redaktion beck-personal-portal
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 27.10.2022
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
und, haben Sie schon fleißig Kürbisse geschnitzt und Süßigkeiten gekauft? Dann sind Sie bestens gewappnet für Halloween! Bei uns gibt es hoffentlich keine gruseligen, sondern viele bunte und erfrischende Neuigkeiten:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die spannende Frage, inwieweit das Tragen religiöser Symbole in Unternehmen verboten werden darf.
 
Alles rund um die Inflationsausgleichsprämie erfahren Sie in unserem Lohnsteuer-Update sowie in der Pressemitteilung des BMAS.
 
Vergessen Sie nicht unsere kostenlosen Live-Webinare zum Jahreswechsel:
Arbeitsrecht am 25.11.2022, Sozialrecht am 7.12.2022 und Lohnsteuerrecht am 10.1.2023. Melden Sie sich am besten gleich an, per Email oder mit unserem Flyer. Anmeldeschluss ist jeweils der Vortag des Webinars um 12 Uhr.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
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Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail:
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Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Tragen religiöser Zeichen in Unternehmen
»Wann gilt die Pausenzeit als Arbeitszeit?
»Auch gekündigte Manager sollten zum Arbeitsamt!
»Schwerbehindertenvertretung bleibt trotz Mitarbeiterschwund im Amt
»Wem sind Leiharbeiter lohnsteuerlich zuzuordnen?
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Praxistipps zu Mindestlohn und geringfügiger Beschäftigung
»Elektronische AU-Bescheinigung – Was Arbeitgeber dazu wissen sollten
»Bundesregierung beschließt Fachkräftestrategie
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Bundestag verlängert erneut vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit
»Arbeitgeber dürfen ab sofort Inflationsausgleichsprämie zahlen
»Geplanter Whistleblower-Schutz erntet Lob und Kritik
»Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen
»Vaterschaftsurlaub in Deutschland ist in Planung
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Unsere kostenlosen Live-Webinare zum Jahreswechsel 2022/23
»Lohnsteuer-Update 10/2022
»Wieviel kostet es, sich von Beschäftigten zu trennen?
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
AUS DEM BECK-BLOG
»Kündigung einer Schwangeren ist nicht automatisch diskriminierend
»Erfüllt ein Video-Interview die Einladungspflicht für Schwerbehinderte?
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Tragen religiöser Zeichen in Unternehmen
 
Ein arbeitsrechtlicher "Dauerbrenner" wurde nun vom EuGH entschieden:
 
Auslöser war eine muslimische Bewerberin, die im Falle einer Einstellung während der Arbeitszeit ihr Kopftuch aufbehalten wollte. Nach der Arbeitsordnung des Unternehmens dürfen die Mitarbeitenden "ihre religiösen, philosophischen oder politischen Weltanschauungen, welche diese auch immer sein mögen, in keiner Weise, weder durch Worte noch durch Kleidung oder in anderer Weise, zum Ausdruck bringen". Eine andere Kopfbedeckung zu tragen, kam wegen eines generellen Verbots im Unternehmen nicht in Betracht.
 
Der EuGH gab dem Unternehmen Recht: Eine Regel, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt nach Ansicht des EuGH keine unmittelbare Diskriminierung dar.
 
EuGH, Urteil vom 13.10.2022 - C-344/20
 
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Wann gilt die Pausenzeit als Arbeitszeit?
 
Ein Bundespolizist verlangte einen Freizeitausgleich für seine Pausenzeiten, in denen er sich in Bereitschaft halten musste. Während dieser Zeiten habe er Einsatzkleidung getragen sowie Dienstwaffe und Dienstfahrzeug mit sich geführt und seine ständige Erreichbarkeit sicherstellen müssen. Die einzelne Auszeit belief sich auf jeweils 30 bis 45 Minuten.
 
Das BVerwG gab ihm recht und billigte ihm Freizeitausgleich für diese Zeiten zu, weil die Entspannung während der Pausen erheblich eingeschränkt gewesen sei.
 
BVerwG, Urteil vom 13.10.2022 - 2 C 24.21
 
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Auch gekündigte Manager sollten zum Arbeitsamt!
 
Ein Experte im öffentlichen Auftragswesen für Rüstungsgüter, der entlassen worden war, gewann seine Kündigungsschutzklage und verlangte daraufhin knapp 175.000 Euro Verzugslohn. Allerdings hatte er sich nach der Kündigung nicht gleich arbeitslos gemeldet, weil er der Ansicht war, dass leitende Mitarbeiter über Headhunter vermittelt werden und nicht über "das Arbeitsamt".
 
Ob sein Verhalten Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Verzugslohn hat, darüber waren sich die Gerichte nicht einig: Das ArbG sah keine Pflicht zur Meldung, das LAG ließ dagegen den Verzugslohnanspruch komplett entfallen. Das BAG hat das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen.
 
Fest steht bisher jedenfalls: Auch leitende Mitarbeiter sollten sich arbeitslos melden, um solche Streits zu vermeiden.
 
BAG, mdl. Verhandlung vom 12.10.2022 - 5 AZR 30/22
 
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Schwerbehindertenvertretung bleibt trotz Mitarbeiterschwund im Amt
 
Die Schwerbehindertenvertretung eines Betriebs mit rund 120 Mitarbeitern war im Jahr 2019 für vier Jahre gewählt worden. Ein Jahr später gab es nur noch vier Beschäftigte, die die Kriterien für das passive Wahlrecht erfüllten. Das Unternehmen wollte daraufhin die Interessenvertretung auflösen, die sich jedoch dagegen wehrte.
 
Das BAG gab der Schwerbehindertenvertretung Recht: Deren Amtszeit endet nicht vorzeitig, wenn die Zahl der gehandicapten Mitarbeiter im Betrieb unter fünf rutscht.
 
BAG, Beschluss vom 19.10.2022 - 7 ABR 27/21
 
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Wem sind Leiharbeiter lohnsteuerlich zuzuordnen?
 
Ein Leiharbeitnehmer wurde von einem Verleiher exakt ein Kalenderjahr lang einem bestimmten Unternehmen überlassen. Lohnsteuerrechtlich war strittig, welchem Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer zuzuordnen ist. Auswirkungen hat die Zuordnung unter anderem bei der Frage, welche Fahrtkosten der Leiharbeitnehmer steuerlich geltend machen kann.
 
Finanzamt und Finanzgericht wollten den Arbeitnehmer lohnsteuerlich der Firma zuordnen, an die er ausgeliehen war. Der BFH beurteilte den Fall mit Blick auf die Regeln zur ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 3 EStG) jedoch anders. Da keines der dort genannten Kriterien auf den Fall zutraf, war er weiterhin lohnsteuerlich der Verleihfirma zugeordnet.
 
BFH-Urteil vom 12.5.2022, VI R 32/20
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Praxistipps zu Mindestlohn und geringfügiger Beschäftigung
 
Der Mindestlohn hat sich seit dem 1.10.2022 auf 12,00 Euro pro Stunde erhöht. Das wirkt sich auch auf die Mini- und Midijobs aus.
 
Unser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen sowie wichtige Praxistipps.
 
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Elektronische AU-Bescheinigung – Was Arbeitgeber dazu wissen sollten
 
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („AU-Bescheinigung“) soll digitalisiert werden. Die Einführung, die mehrfach verschoben werden musste, ist nun für den 1.1.2023 geplant. Zwar bleibt vieles beim Alten, für Arbeitgeber bringt die Digitalisierung aber auch einige Veränderungen.
 
Unser Beitrag mit vielen Praxishinweisen fasst die Neuregelungen für Sie zusammen.
 
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Bundesregierung beschließt Fachkräftestrategie
 
Mit dem Maßnahmenpaket der Fachkräftestrategie unterstützt die Bundesregierung die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
 
Alle Akteure des Arbeitsmarktes – Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Länder und Kommunen, Sozialpartner, Kammern, die Bundesagentur für Arbeit, Bildungs- und Weiterbildungsträger sowie die Bundesregierung – sind darin eingebunden.
 
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12.10.2022 (mit Downloadmöglichkeit der Publikation).
 
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Neuerscheinung! Streikrecht: Inhalt - Grenzen - Rechtsschutz
 
Einzeldarstellung 
 
Das Arbeitskampfrecht unterliegt einem ständigen Wandel, da es auf Richterrecht basiert. In diesem Buch werden die Veränderungen der Arbeitskampfordnung anhand der umfangreichen Rechtsprechung dargestellt und in die heutige Situation eingeordnet.
 
Themen sind unter anderem die Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts, Reaktionen von Arbeitgeberseite auf Arbeitskampfmaßnahmen, einstweiliger Rechtsschutz und Rechtsfolgen. Ein Ausblick auf internationale Regelungen rundet die Darstellung ab.
 
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Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - jetzt neu in 23. Auflage!
 
Kommentar 
 
Der "Erfurter" erläutert mehr als 40 wichtige arbeitsrechtliche Gesetze für den Rechtsalltag. Dabei gibt er nicht nur einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, sondern legt auch eigene Ansätze dar und bietet Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.
 
Der "Erfurter" erscheint jährlich und ersetzt eine ganze Bibliothek zum nationalen Arbeitsrecht in einem Band.
 
Jetzt vorbestellen! Erscheint im November 2022.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Bundestag verlängert erneut vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit
 
Nachdem die Katastrophen für die Wirtschaft kein Ende zu nehmen scheinen und in Deutschland eine Rezession droht, können sich Unternehmen weiter mit Kurzarbeit behelfen.
 
Der geltende vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde bis 30.6.2023 verlängert. Für Kurzarbeit ist es zurzeit ausreichend, wenn in einem Betrieb 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein.
 
Lesen Sie dazu die Meldung des Bundesrats vom 25.10.2022.
 
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Arbeitgeber dürfen ab sofort Inflationsausgleichsprämie zahlen
 
Unternehmen können ihren Beschäftigten zur Abmilderung der Inflation bis Ende 2024 eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Das entsprechende Gesetz wurde inzwischen verabschiedet.
 
Lesen Sie zu den Einzelheiten die Pressemitteilung der Bundesregierung vom 26.10.2022.
 
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Geplanter Whistleblower-Schutz erntet Lob und Kritik
 
Der geplante Schutz für Whistleblower soll gewährleisten, dass Hinweisgeber einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände in Unternehmen aufmerksam machen können.
 
Der entsprechende Gesetzentwurf ist bei einer öffentlichen Experten-Anhörung des Rechtsausschusses grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Es gab allerdings auch Kritik, dass der Schutz der Whistleblower stellenweise noch lückenhaft sei und der Kündigungsschutz noch verbessert werden müsste.
 
Lesen Sie bei uns eine Zusammenfassung der Argumente.
 
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Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen
 
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
 
Die einzelnen Werte finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12.10.2022.
 
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Vaterschaftsurlaub in Deutschland ist in Planung
 
Die baldige Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Arbeit. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde bereits vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet und liegt jetzt dem Bundestag vor.
 
Konkret geht es unter anderem um die Neuregelung, dass der zweite Elternteil einen bezahlten Urlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt eines Kindes bekommt.
 
Da die Umsetzung der Richtlinie seit August 2022 überfällig ist, hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt.
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Unsere kostenlosen Live-Webinare zum Jahreswechsel 2022/23
 
In jeweils kompakten zwei Stunden erhalten Sie in jedem Rechtsgebiet einen Überblick über die wichtigste Rechtsprechung der letzten Monate und die aktuellen Gesetzesänderungen, ergänzt um zahlreiche Praxistipps. Die genauen Themen stehen naturgemäß erst kurz vor den Terminen fest!
 
Termine und Referenten:
 
Arbeitsrecht mit Dr. Ulrich Fülbier am Fr. 25.11.2022
 
Sozialrecht mit Jürgen Heidenreich am Mi. 7.12.2022
 
Lohnsteuerrecht mit Wolf Dieter Tölle am Di. 10.1.2023
 
jeweils 10-12 Uhr, via Microsoft-Teams
 
Die Teilnahme ist kostenlos! Nutzen Sie einfach unsere Anmeldung per Email oder laden Sie sich unseren Flyer herunter.
Lohnsteuer-Update 10/2022
 
Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich in diesem Monat insbesondere mit der Inflationsausgleichsprämie, der Besteuerung von Kantinenessen, Firmenwagen und Sachbezügen.
 
Wie immer werden alle (geplanten) Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
 
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Wieviel kostet es, sich von Beschäftigten zu trennen?
 
Gleich, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag, eine Trennung kann für den Arbeitgeber teuer werden. Wie teuer es genau wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Berechnung der Gesamtkosten ist aber komplex und fehleranfällig.
 
Sparen Sie sich die mühselige Rechnerei und nutzen Sie unsere beiden Trennungskostenrechner, die im Premium-Modul enthalten sind:
 
Der Trennungskostenrechner Basis liefert eine erste schnelle Schätzung der Kosten, die bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen, ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherung.
 
Der Trennungskostenrechner Premium bezieht zusätzlich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile bei der Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer mit ein.
 
Sie möchten die beiden Rechner gern testen, haben aber das Premium-Modul nicht abonniert? Kein Problem, nutzen Sie unser kostenloses Probe-Abo:
 
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Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.10.2022 online zur Verfügung.
AUS DEM BECK-BLOG
Kündigung einer Schwangeren ist nicht automatisch diskriminierend
 
Eine angestellte Rechtsanwältin wurde verdächtigt, unerlaubt elektronische Akten gelöscht zu haben. Die Kanzlei kündigte daraufhin der schwangeren Anwältin fristlos, ohne eine Zustimmung nach § 17 MuSchG beantragt zu haben. Wegen der unwirksamen Kündigung verlangte die Anwältin Entschädigung nach dem AGG, weil sie wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden sei.
 
Allerdings konnte das Gericht ihrer Argumentation nicht folgen. Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. einer Schwangerschaft ist widerlegt, wenn jeder andere unter den gleichen Umständen genauso behandelt worden wäre. Das war hier der Fall, denn die Löschung der Akten hätte auch bei einem Mann zu einer Kündigung geführt.
 
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. vom 16.8.2022 - 5 Sa 6/22
 
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Erfüllt ein Video-Interview die Einladungspflicht für Schwerbehinderte?
 
Ein schwerbehinderter Seelsorger hatte sich bei einem Bistum beworben. Auf seine Schwerbehinderung hatte er im Anschreiben hingewiesen. Das Bistum lud ihn wegen der Corona-Pandemie zu einem Vorstellungsgespräch in Form eines Video-Interviews ein. Das Vorstellungsgespräch fand wie vorgesehen am 30.6.2021 statt. Anschließend erhielt der Seelsorger jedoch eine Absage.
 
Daraufhin verlangte er eine Entschädigung nach AGG mit der Begründung, mit dem Video-Interview hätte das Bistum seine Pflicht, ihn zum Vorstellungsgespräch einzuladen, nicht erfüllt.
 
Das Gericht war jedoch der Meinung, dass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Video-Interview ausreichend ist. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie in unserem beck-blog.
 
LAG Hamm, Urt. vom 21.7.2022 - 18 Sa 21/22
 
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NUTZER-TIPPS
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