![](https://mailing.beck.de/d/d.gif?p002pe5q0ebdrmb0h0000jqy00000000c2xri2nsybjsqrhvi27rwhrq0000ye000000pngukdm) ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/gmail_fix.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.11.2022
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
während draußen die ungemütlichen Novembernebelschwaden in den Bäumen hängen, brennt drinnen bei vielen schon das erste Lichtlein am Adventskranz. Das wärmt hoffentlich wenigstens die Herzen, wenn schon die Wohnung oder das Büro ein paar Grad kälter sind als sonst... Auch wir haben uns einige warme Gedanken gemacht und für Sie die interessantesten Neuigkeiten des Monats gesammelt: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um einen "Klassiker" unter den Streitfällen, nämlich die korrekte Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen. Unsere Webinarreihe "Personalrecht zum Jahreswechsel 2022/23" ist bereits in vollem Gange. Wenn Sie noch an den Terminen "Sozialrecht" am 7.12.2022 oder "Lohnsteuerrecht" am 10.1.2023 teilnehmen möchten, melden Sie sich gleich an, die Teilnahme ist kostenlos! Nutzen Sie am besten unsere Anmeldung per Email oder laden Sie sich unseren Flyer herunter. Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Urteil des Monats: Urlaubsstunden bei Mehrarbeitszuschlägen | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Ein Leiharbeitnehmer war 2017 in Vollzeit beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis der Parteien galt der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit aus 2013. Dieser bestimmt, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % für Zeiten gezahlt werden, die im jeweiligen Kalendermonat über eine bestimmte Zahl geleisteter Stunden hinausgehen. Für einen Monat, in dem der Mitarbeiter 10 Tage Urlaub nahm, erhielt er keinen Mehrarbeitszuschlag für seine Überstunden. Dagegen klagte er und bekam Recht: Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. BAG, Urteil vom 16.11.2022 - 10 AZR 210/19
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Eine Flugbegleiterin war bei Air Berlin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs gekündigt. Die erste Kündigung war jedoch unwirksam, da die entsprechende Massenentlassungsanzeige fehlerhaft war. Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.8.2020 waren dagegen grundsätzlich wirksam. Die Nachkündigungen seien wegen der Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt. BAG, Urteil vom 8.11.2022 - 6 AZR 15/22
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | "Spaßbremse" zu sein ist kein Kündigungsgrund | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Ein französisches Beratungsunternehmen hatte sich vermutlich den Film "The Wolf of Wall Street" mit Leonardo di Caprio als schlechtes Vorbild genommen, als es regelmäßig nach Dienstschluss Firmenparties mit viel Alkohol und anderen Exzessen durchgeführt hat. Einem Senior-Consultant, der daran nicht teilnehmen wollte, wurde deshalb gekündigt. Das zuständige Gericht war jedoch der Meinung, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, nur weil er bei solchen Parties nicht mitmachen will. Das Unternehmen habe mit dieser Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Beschäftigten verstoßen.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Führt die verzögerte Reaktivierung eines Beamten zu Schadensersatz? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Ein Studiendirektor wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im darauffolgenden Jahr stellte eine amtsärztliche Untersuchung die volle Wiederherstellung der Dienstfähigkeit fest. Knapp sieben Monate später - als für ihn eine Einsatzschule gefunden war - wurde der Kläger reaktiviert. Der Lehrer forderte daraufhin für diese sieben Monate Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen den Ruhestandsbezügen und der normalen Besoldung. Die Klage blieb allerdings erfolglos. Die Reaktivierung hätte zwar grundsätzlich nicht hinausgeschoben werden dürfen, bis tatsächlich eine Stelle gefunden war. Mangels Verschulden des Dienstherrn steht dem Beamten jedoch kein Schadensersatz zu. BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 2 C 4.21
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Liebesbeziehung mit Strafgefangenem - JVA-Beamtin entlassen | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Eine Justizvollzugsbeamtin auf Probe hatte eine Liebesbeziehung mit einem Gefangenen angefangen, dies gegenüber ihrem Dienstherrn nicht angezeigt und den Gefangenen in ihre Wohnung aufgenommen. Als die Geschichte herauskam, wurde sie entlassen. Die Frau klagte gegen ihre Kündigung, allerdings erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Kündigung zu Recht erfolgt war, denn neben Sicherheitsaspekten sei ein solches Verhalten besonders geeignet, das Ansehen des Dienstherrn und der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten zu schmälern. VG Berlin, Urteil vom 12.10.2022 - 5 K 163/20
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![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Jobrad - Ein Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| In Zeiten des Fachkräftemangels müssen sich Unternehmen etwas einfallen lassen, um den Kampf um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Das Angebot von Jobrädern wird hierbei immer beliebter, denn es spricht sowohl potenzielle Bewerber als auch die bestehende Belegschaft an. Lesen Sie bei uns, welche Aspekte bei der Einführung von Jobrädern aus arbeitsrechtlicher Sicht beachtet werden sollten und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Elektronische Zeiterfassung - was Sie dazu wissen müssen | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Seit der EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung steht die Frage im Raum, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht. Seit September 2022 gibt es dazu eine BAG-Entscheidung, deren Begründung noch aussteht. In dem Verfahren stritten Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob dem Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht. Das BAG verneinte das mit der Begründung, dass Arbeitgeber bereits nach dem Arbeitsschutzgesetz gesetzlich verpflichtet seien, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Lesen Sie in unserem Beitrag, welche Folgen die Entscheidung für Ihr Unternehmen hat.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - jetzt neu in 23. Auflage! | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Kommentar
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| Der "Erfurter" erläutert mehr als 40 wichtige arbeitsrechtliche Gesetze für den Rechtsalltag. Dabei gibt er nicht nur einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, sondern legt auch eigene Ansätze dar und bietet Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts. Der "Erfurter" erscheint jährlich und ersetzt eine ganze Bibliothek zum nationalen Arbeitsrecht in einem Band. Sofort lieferbar!
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - 5. Auflage | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Kommentar
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| Der Kommentar erläutert kompakt das SGB IX. Darüber hinaus enthält er Mustervereinbarungen und -satzungen, wichtige Verordnungen, Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit und Vereinbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung sowie die erlassenen Änderungsgesetze, insbesondere durch das Bundesteilhabegesetz vom 1.1.2020, mit dem das Eingliederungshilferecht in das SGB IX überführt worden ist. Jetzt vorbestellen! Erscheint voraussichtlich im Januar 2023.
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![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Neues kirchliches Arbeitsrecht - ist das jetzt "der Himmel auf Erden"? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Vielleicht erinnern Sie sich noch: Im Januar 2022 outeten sich 125 Beschäftigte der katholischen Kirche als queer und forderten ein Ende der arbeitsrechtlichen Diskriminierung. Nun verabschiedeten die katholischen Bischöfe eine entsprechende Änderung der sogenannten "Grundordnung des kirchlichen Dienstes", der arbeitsrechtlichen Grundlage für etwa 800.000 Arbeitnehmer(innen) in der katholischen Kirche und der Caritas. Künftig soll "der Blick in die Schlafzimmer" entfallen. Ein Kirchenaustritt wird allerdings weiterhin nicht gern gesehen.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Steuerentlastungen durch Inflationsausgleichsgesetz | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Das Inflationsausgleichsgesetz bringt Steuerentlastungen für 48 Millionen Bürger. Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer - die "kalte Progression" - sollen damit komplett ausgeglichen werden. Außerdem wird es die größte Kindergeld-Erhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik geben. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz in seiner Sitzung vom 25.11.2022 zugestimmt.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | eTIN entfällt auf Lohnsteuerbescheinigungen ab 2023 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer(innen) an das Finanzamt übermitteln werden. Die bisher verwendete sog. eTIN (electronic Taxpayer Identification Number), mit der eine eindeutige Personenzuordnung möglich war, fällt ab 2023 weg. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz vom 8.11.2022.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Steuerliche Behandlung von dienstlichen Auslandsreisen ab 1.1.2023 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Das BMF hat am 23.11.2022 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2023 bekannt gemacht. Das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Endgültige Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Das BMF hat am 18.11.2022 die endgültigen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen haben sich noch Änderungen wegen des Inflationsausgleichsgesetzes ergeben. Die Ablaufpläne stehen auf der Homepage des BMF zum Download bereit.
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![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Unsere kostenlosen Live-Webinare zum Jahreswechsel 2022/23 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| In jeweils kompakten zwei Stunden erhalten Sie in jedem Rechtsgebiet einen Überblick über die wichtigste Rechtsprechung der letzten Monate und die aktuellen Gesetzesänderungen, ergänzt um zahlreiche Praxistipps. Die genauen Themen stehen naturgemäß erst kurz vor den Terminen fest! Termine und Referenten: Sozialrecht mit Jürgen Heidenreich am Mi. 7.12.2022 Lohnsteuerrecht mit Wolf Dieter Tölle am Di. 10.1.2023 jeweils 10-12 Uhr, via Microsoft-Teams Die Teilnahme ist kostenlos! Nutzen Sie am besten unsere Anmeldung per Email oder laden Sie sich unseren Flyer herunter.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.11.2022 online zur Verfügung.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | Lohnsteuer-Update 11/2022 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich in diesem Monat insbesondere mit der Inflationsausgleichsprämie, Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 und den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023. Wie immer werden alle (geplanten) Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) | "Tag der offenen Tür": Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/18217abc84f/0/transparent.gif) |
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| In Bayern endete am 16.11.22 die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Weitere Bundesländer werden mit entsprechenden Regelungen folgen. Für Arbeitgeber hat diese Neuregelung verschiedene Auswirkungen. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in unserem beck-blog!
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