| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 31.03.2023
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
liebe Sonne, Licht klappt schon ganz gut, und jetzt probier bitte mal Wärme! So richtig in Gang kommt der Frühling derzeit ja noch nicht, aber mit der Aussicht auf viele bunte (Schoko-)Eier lasssen sich die noch fehlenden Frühlingsgefühle zumindest leichter verschmerzen. Auch wir haben wieder eine bunte Sammlung an Themen für Sie: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um eine "dienstliche" Prügelei. Außerdem erfahren Sie, was bei Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programmen zu beachten ist. Und wenn Sie gern mal sehen wollen, wer eigentlich hinter diesem Newsletter und dem beck-personal-portal steckt, dann lesen Sie am besten gleich den Beitrag auf Seite 16 über uns im beck-aktuell-Magazin! Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| | Urteil des Monats: Prügelei auf dem Betriebsweg kein Arbeitsunfall | |
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| Mit uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern deren Fehlverhalten diskutieren zu wollen, ist selten eine gute Idee. Diese schmerzhafte Erfahrung musste auch ein Bauleiter machen, als er von einem beruflichen Termin zurückkehrte. Er konnte nicht auf das Betriebsgelände fahren, weil ein fremder Lkw die Zufahrt blockierte. Kurz darauf kam es zwischen dem Bauleiter und dem Lkw-Fahrer zu einem Wortgefecht, das mit einem Faustschlag ins Gesicht des Bauleiters endete. Der wollte die Verletzung zumindest als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Die Unfallversicherung lehnte jedoch ab, weil die "Diskussion" mit dem Lkw-Fahrer den Betriebsweg unterbrochen habe. SG Berlin, Urteil vom 16.2.2023 - S 98 U 50/21
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| | Equal-Pay-Klage früherer Bürgermeisterin erfolgreich | |
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| Der "Gender Pay Gap" macht auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt: Die frühere Müllheimer Bürgermeisterin forderte von der Stadt Schadensersatz nach dem AGG. Sie sei während ihrer Amtszeit zu Unrecht der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen zugeordnet worden. Sowohl ihr männlicher Vorgänger als auch ihr männlicher Nachfolger erhielten Bezüge nach der höheren Besoldungsgruppe. Ihre Klage war erfolgreich: Die Stadt Müllheim muss ihr nun 50.000 Euro zahlen, da die ungleiche Bezahlung ein Verstoß gegen das AGG darstelle. VG Freiburg, Urteil vom 3.3.2023 - 5 K 664/21
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| | Keine Entschädigung wegen Diskriminierung für nicht-binäre Person | |
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| Eine Hochschule schrieb eine Stelle als Gleichstellungsbeauftragte aus. Die klagende Person, die sich als keinem Geschlecht zugehörig ansieht, bewarb sich auf die Stelle und bezeichnete sich in der Bewerbung als nicht-binäre Person. Sie erhielt eine Absage. Die Klage der Person wegen Diskriminierung blieb erfolglos. Für einen Teil der Tätigkeiten sei das weibliche Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung, inbesondere bei sexuellen Belästigungen, deren Hauptbetroffene Frauen seien. LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.2.2023 - 16 Sa 671/22
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| | Verletzung des DS-GVO-Auskunftsanspruchs kann teuer werden! | |
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| Ein ehemaliger Mitarbeiter verlangte von der Firma, bei der er zunächst als Geschäftsführer und später als Vertriebsleiter angestellt war, Auskunft über seine dort gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Firma verweigerte die Auskunftserteilung. Der Mitarbeiter klagte und bekam Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen, weil die Firma dem Auskunftsanspruch nicht nachgekommen war. Bereits die Verletzung der DS-GVO selbst führe zu einem Schaden, eine genaue Darlegung des Schadens sei nicht erforderlich. ArbG Oldenburg, Urteil vom 9.2.2023 - 3 Ca 150/21
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| | Beamter kommt ständig zu spät zum Dienst - was sind die Folgen? | |
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| Normalerweise sind Beamte eher als Frühaufsteher bekannt, die spätestens um 7 Uhr morgens am Schreibtisch sitzen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie der folgende Fall zeigt: Ein Beamter wurde im Rahmen eines Disziplinarverfahrens aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er innerhalb von 4 Jahren an insgesamt 816 Tagen seinen Dienst erst nach Beginn der Kernzeit angetreten habe; die Verspätung betrug insgesamt 1.614 Stunden, also rund 200 Arbeitstage. Das BVerwG hob die Maßnahme jedoch auf und ersetzte sie durch eine Rückstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe mit der Begründung, dass die Gesamtzeit der täglichen Verspätungen nicht mit einem monatelangen unerlaubten Fehlen verglichen werden könne. BVerwG, Urteil vom 28.3.2023 - 2 C 20.21
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| | Betriebliche Gründe können Sabbatjahr verhindern | |
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| Eine Beamtin beantragte bei ihrem Dienstherrn die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell. Sie wollte ihre Arbeitszeit von 2023 bis April 2026 ansparen, um von Mai 2026 bis 2027 freigestellt werden zu können. Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil während ihrer Freistellung wegen Personalmangels keine Vertretung zur Verfügung stehen würde. Die Beamtin klagte gegen die Entscheidung und verlor. Ist eine ordnungsgemäße Arbeit im Tätigkeitsbereich eines Beamten während des Sabbatjahrs nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr den Wunsch nach Auszeit ablehnen. VG Koblenz, Urteil vom 28.2.2023 - 5 K 1182/22.KO
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Konzerne prüfen Betriebsratsgehälter nach BGH-Urteil | |
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| Offiziell ist bei den großen Konzernen bezüglich der Vergütung von Betriebsräten alles im grünen Bereich. Hinter den Kulissen wird aber in vielen Firmen seit dem BGH-Urteil fleißig geprüft, ob die Höhe der Vergütung wirklich in Ordnung ist. Der BGH hatte moniert, dass Personalmanager von VW jahrelang überzogene Gehälter an Betriebsratsmitglieder abgesegnet hatten. Lesen Sie bei uns, wie verschiedene Konzernchefs mit dem Urteil umgehen.
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| | Mitarbeiter werben Mitarbeiter gegen Prämien - was ist zu beachten? | |
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| Gute Mitarbeiter sind in manchen Branchen inzwischen fast so schwer zu finden wie das Bernsteinzimmer. Die "klassischen" Wege der Personalsuche reichen dann nicht mehr aus, um alle offenen Stellen im Unternehmen zu besetzen. Deshalb setzen viele Unternehmen zusätzlich auf die Anwerbung neuer Arbeitnehmer durch die eigene Belegschaft: Mitarbeiter werben Mitarbeiter und erhalten dafür eine „Werbeprämie“. Worauf Sie bei solchen Programmen achten sollten, erfahren Sie bei uns.
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| | Mehr Lohn für Frauen - BMAS kündigt neue Gesetze an | |
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| Am 7.3.2023 war "Equal Pay Day". Das ist der Tag im Jahr, bis zu dem die Frauen in Deutschland - im Vergleich zu Männern - rechnerisch umsonst gearbeitet haben. Dieser Tag weist besonders deutlich auf den "Gender Pay Gap", also die Lohnlücke zwischen Mann und Frau, hin. Gewerkschaften fordern schon seit langem, diese Kluft mit mehr Tempo als bisher zu schließen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stimmte dem DGB zu und kündigte gesetzliche Regelungen an.
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| | Welche Personen haben Sonderkündigungsschutz? | |
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| Ein paar Personengruppen fallen Ihnen sicher auf Anhieb ein, aber kennen Sie wirklich alle? Die jüngste Rechtsprechung des EuGH zum Sonderkündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten zeigt, dass es durchaus strittige Fälle gibt. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag.
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| | Clemens/Kreft/Krause: AGB Arbeitsrecht, 3. Auflage | |
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| Kommentar
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| Der Kommentar greift alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Als AGB gelten in der Regel alle vorformulierten Vertragsklauseln des Arbeitgebers, die nicht individuell ausgehandelt wurden. Aktuelle Stichworte zur Neuerscheinung sind insbesondere: - Gesetz für faire Verbraucherverträge - Verbot des Abtretungsausschlusses - EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln - Ablösung von AGB durch Betriebsvereinbarung Jetzt vorbestelllen! Erscheint im April 2023.
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| 125 € | inkl. MwSt. |
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| | Besgen: Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände, 2. Auflage | |
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| Handbuch
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| Das Handbuch behandelt auch spezielle Fragestellungen aus den Bereichen Krise und Insolvenz, Betriebsübergang und Unternehmensumwandlungen sowie Compliance und Datenschutz. Verfahrensrechtliche Themen sowie Praxishinweise, Musterformulierungen und Beispiele runden das Handbuch ab. Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen zu arbeitsrechtlichen Themen rund um Leitung und Führung in Unternehmen und bringt dieses vielzitierte Handbuch auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Jetzt vorbestellen! Erscheint im April 2023.
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| | Kossens: SGB IX, 5. Auflage | |
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| Kommentar
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| Der Praktikerkommentar zum Behindertenrecht enthält Mustervereinbarungen und -satzungen, wichtige Verordnungen, Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit und Vereinbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere das Bundesteilhabegesetz mit Wirkung zum 1.1.2020, das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das MDK-Reformgesetz, das Teilhabestärkungsgesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Sofort lieferbar!
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird konkret | |
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| Durch die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen ausländische Fachkräfte künftig leichter nach Deutschland kommen können. Geplant ist unter anderen eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett bereits beschlossen.
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| | Whistleblowerschutz - zweiter Versuch | |
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| Nachdem das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern im Februar im Bundestag gescheitert war, will die Bundesregierung auf anderem Wege eine zügige Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in Deutschland ermöglichen. Dafür hat sie die Formulierungshilfen für zwei neue Gesetzentwürfe zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Diese enthalten gegenüber dem ersten Entwurf unter anderem Änderungen im Beamtenrecht.
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| | Steuervorteile bei Hilfe für Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei | |
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| Die Opfer des verheerenden Erdbebens in der Türkei und in Syrien brauchen nach wie vor unsere Unterstützung. In vielen Einrichtungen und Betrieben werden Geld- und Sachspenden gesammelt. Um solche Hilfsaktionen zu erleichtern, hat das BMF Vereinfachungsregelungen erlassen. Betroffen sind Unterstützungsmaßnahmen, die vom 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden BMF 27.2.2023, IV C 4 – S 2223/19/10003 :019
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| | Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" ist online | |
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| | Lohnsteuer-Update 2-3/2023 | |
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| Unser Lohnsteuer-Update erscheint diesmal wieder in einer Doppelausgabe und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den neuen Arbeitslohngrenzen, der Energiepreispauschale, der Inflationsausgleichsprämie sowie der sog. "THG-Prämie" für Elektro-Fahrzeuge. Wie immer werden alle Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
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| | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | |
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| Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.3.2023 online zur Verfügung.
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| | „flinke Frauenhände gesucht“ diskriminiert männliche Bewerber | |
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| Diskrminierung aufgrund des Geschlechts kennt man hauptsächlich von Frauen, aber in diesem Fall war es mal umgekehrt: Ein 40-jähriger Mann bewarb sich auf die Stelle eines Bestückers (m/w/d) für Digitaldruckmaschinen, die Teile für Automodelle im Maßstab 1:87 produzieren. In der Stellenbeschreibung wurden u.a. Fingerfertigkeit und Geschick gefordert. Er erhielt auf seine Bewerbung direkt eine Absage mit der Begründung, "unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände". Daraufhin klagte er auf Entschädigung und bekam Recht. LAG Nürnberg (13.12.2022 - 7 Sa 168/22, BeckRS 2022, 44228)
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| | Ewiges Streitthema BEM: Was läuft schief? Was geht besser? | |
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| Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM genannt, ist eine unerschöpfliche Quelle für Streit im Betrieb. Das Thema wird immer wichtiger, weil krankheitsbedingte Kündigungen in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen haben. Lesen Sie im Interview mit unserer Autorin Bettina Schmidt, was besser laufen könnte, um Ärger rund um das BEM zu vermeiden.
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