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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 29.08.2019
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
Neues zum Vorbeschäftigungsverbot des Befristungsrechts: In unserem Urteil des Monats hatte das BAG über eine sachgrundlose Befristung bei einer 22 Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung zu entscheiden.
 
Sie möchten Herausgeber und Autoren Ihres soeben in neuer Edition erschienenen Personal-Lexikons kennenlernen? Besuchen Sie uns auf der Zukunft Personal Europe vom 17.9. - 19.9.2019 in Köln (Halle 3.2 | Stand B.31).
Am 18.9.2019 stehen zwischen 13 und 15 Uhr die Herausgeber des Personal-Lexikons, die Herren Stück und Minn und Dr.  Laber sowie die Autoren Frau Prof.  Dr.  Dendorfer-Ditges sowie die Herren von Broich, Lüngen, Dr.  Nebeling und Dr.  Trebeck am Stand zum Austausch zur Verfügung.
Ebenfalls am 18.9.2019 sind in dem Zeitraum von 14 bis 16 Uhr die Autoren Frau Stanka sowie die Herren Drees, Müncheberg und Uckermann für Fragen und Austausch vor Ort.
 
Ihnen fehlt noch ein Ticket für die Zukunft Personal Europe? Wir schenken Ihnen ein Tages-Ticket im Wert von 90 EUR! Interesse? Dann schreiben Sie einfach eine E-Mail an: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
 
Eine spannende Lektüre wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Was ist neu bei geringfügiger Beschäftigung, Mindestlohn und Abrufarbeit?
 
»Betriebliches Eingliederungsmanagement: Die häufigsten Fehler
 
»Ärzte und Pflegekräfte: So prüfen Sie die Sozialversicherungspflicht!
 
»Seminar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2019/2020"
 
»Schutz der Arbeitnehmer vor zu viel Sonne
 
»Weiterer Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel
 
»Künstlersozialabgabe bleibt auch 2020 stabil
 
»Vordruckmuster für Lohnsteuer-Anmeldung 2020
 
»Wir freuen uns auf Sie!
 
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»Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" online!
 
»Personal-Spezial: Arbeitszeiterfassung nach dem EuGH-Urteil
 
»Neu für Premium-Kunden: Trennungskostenrechner Premium
 
»Jobticket kann Teil der Ausbildungsvergütung sein
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Sachgrundlose Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung 
 
Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag laut aktueller BAG-Entscheidung trotz der Vorbeschäftigung sachgrundlos befristen. Das in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG bestimmte Verbot komme dann in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung
 
BAG, Urteil vom 21.8.2019, Aktenzeichen: 7 AZR 452/17
 
 
Weitere Urteile
 
BGH zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern beim Schwellenwert gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG 
 
Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung des Schwellenwerts von in der Regel mehr als 2.000 beschäftigten Arbeitnehmern für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem Mitbestimmungsgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 MitBestG) zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen regelmäßig während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.6.2019 entschieden.
 
Lesen Sie hierzu auch die Einordnung von Herrn Dr. von der Linden in unserem beck-blog.
 
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.6.2019, Aktenzeichen: II ZB 21/18
 
 
 
"Crowdworking" und Arbeitnehmereigenschaft 
 
Ist streitig, ob ein über eine Internetplattform vermittelter Auftragnehmer in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer war, sind die allgemeinen Abgrenzungskriterien, insbesondere aus § 611a Abs. 1 BGB, heranzuziehen. Dabei spricht es tendenziell gegen die Arbeitnehmereigenschaft, wenn die geschäftliche Beziehung nur wenige Tage andauern sollte und eine Eingliederung in den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers nicht stattgefunden hat.
 
LAG Hessen, Beschluss vom 14.2.2019, Aktenzeichen: 10 Ta 350/18
 
 
 
Heimarbeiter ohne Arbeit kann bei späterer Kündigung Entgelt nur für Dauer der fiktiven Kündigungsfrist verlangen 
 
Ein Heimarbeiter, der keine Arbeit mehr erhält und später gekündigt wird, kann nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes (HAG) eine Sicherung seines Entgelts nur für die Dauer der (fiktiven) Kündigungsfrist verlangen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.8.2019 entschieden. Die Entgeltsicherung nach § 29 Abs. 7 und Abs. 8 HAG stehe dem Heimarbeiter nur alternativ zu. Urlaubsabgeltung könne er nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verlangen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.8.2019, Aktenzeichen: 9 AZR 41/19
 
 
 
Beim Urlaub gibt es keine "halben Sachen" 
 
In vielen Unternehmen, in denen es keine Gleitzeit gibt, war es bisher möglich, auch halbe Urlaubstage zu nehmen. Dieser Praxis hat das BAG jetzt allerdings einen Riegel vorgeschoben. Wer einem Mitarbeiter halbe Urlaubstage genehmigt, riskiert in Zukunft, ihm diesen Urlaub noch einmal gewähren zu müssen.
 
Im entschiedenen Fall hatte der Mitarbeiter einen Großteil seines Urlaubs in Form von einzelnen halben Tagen genommen, um in dieser Zeit auf seinem Weinberg zu arbeiten. Als der Arbeitgeber diese "Urlaubspraxis" nicht mehr mitmachen wollte, klagte der Mitarbeiter darauf, weiterhin halbe Urlaubstage zu bekommen.
 
Die Klage wurde abgewiesen, weil das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage kennt. Mit solchen Urlaubstagen wird der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht erfüllt und kann deshalb nochmals eingefordert werden.
 
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.2019, Aktenzeichen: 4 Sa 73/18
 
 
 
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch an einem „Probetag” 
 
Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen "Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich als "Wie-Beschäftigter" unfallversichert. Ein infolge von Probearbeit erlittener Unfall ist ein Arbeitsunfall. Dies hat das Bundessozialgericht am 20.8.2019 entschieden.
 
Bundessozialgericht, Urteil vom 20.8.2019, Aktenzeichen: B 2 U 1/18 R
 
 
 
Selbständige Lohnbuchhalterin mit Festgehalt ist sozialversicherungspflichtig 
 
Die Lohnbuchhalterin hatte ein Gewerbe angemeldet und Lohn- und Finanzbuchhaltungsarbeiten für verschiedene Auftraggeber ausgeführt. Seit 2008 war sie auf der Grundlage von 35 Arbeitsstunden pro Monat bei einem monatlichen Pauschalbetrag von aktuell 2.000 Euro bei einem Unternehmen beschäftigt.
 
Das Sozialgericht Dortmund sah in der Tätigkeit eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Lesen Sie bei uns, welche Fakten für die Entscheidung des Gerichts eine Rolle spielten.
 
SG Dortmund, Urteil vom 11.3.2019, Aktenzeichen S 34 BA 68/18.
 
 
 
Unfall im Homeoffice: Vorsicht beim Toilettengang! 
 
Ein Arbeitnehmer war im Homeoffice auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen. Das Sozialgericht wies die Klage jedoch ab. Die Begründung lesen Sie bei uns!
 
SG München, Urteil vom 4.7.2019, Aktenzeichen: S 40 U 227/18
 
 
 
Wo ist die "erste Tätigkeitsstätte"? 
 
Arbeitnehmer, die nicht an jedem Arbeitstag am gleichen Ort arbeiten, sind steuerrechtlich problematisch. Dazu gehören unter anderem Streifenpolizisten, Piloten, Luftsicherheitskontrollkräfte oder befristet Beschäftigte.
 
Für diese Personengruppen hat der BFH nun in verschiedenen Urteilen festgelegt, wo deren "erste Tätigkeitsstätte" ist. Davon hängt unter anderem die Höhe der Pkw-Entfernungspauschale ab. Lesen Sie bei uns eine Zusammenfassung der Urteile.
 
BFH, Urteile vom 11.4.2019 - VI R 36/16; VI R 40/16; VI R 12/17
BFH, Urteil vom 10.4.2019 - VI R 6/17
BFH, Urteil vom 4.4.2019 - VI R 27/17
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Was ist neu bei geringfügiger Beschäftigung, Mindestlohn und Abrufarbeit?
 
Für Arbeitgeber, die Mitarbeiter geringfügig beschäftigen, gibt es in 2019 einige wichtige Änderungen. Seit 1.7.2019 gelten zudem neue Regeln für die „Midi-Jobs“ in der bisherigen „Gleitzone“, die jetzt „Übergangsbereich“ heißt.
 
In unserem Beitrag haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst. Unsere Praxistipps helfen Ihnen, Ärger mit den Sozialversicherungsträgern zu vermeiden.
 
 
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Die häufigsten Fehler
 
 
Oft lästig, aber fast immer unvermeidbar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (grundlegende Ausführungen zum BEM in unserem Personal-Lexikon) soll nicht nur kranken Mitarbeitern zurück in den normalen Arbeitsalltag helfen, sondern dient auch als Vorbereitung für eine krankheitsbedingte Kündigung.
 
Beim Ablauf des BEM-Verfahrens kann viel schiefgehen, was im Streitfall dazu führt, dass Sie als Arbeitgeber vor Gericht den Kürzeren ziehen. Welche Fehler am häufigsten passieren und wie Sie diese am besten vermeiden, erfahren Sie in unserem Beitrag.
 
 
Ärzte und Pflegekräfte: So prüfen Sie die Sozialversicherungspflicht!
 
 
Nach den beiden Urteilen des Bundessozialgerichts zu Honorarärzten und Pflegekräften herrscht allgemeine Verunsicherung: Wann gelten sie als sozialversicherungspflichtige Angestellte, wann sind sie selbständig und damit beitragsfrei?
 
Für die Abgrenzung liefern die BSG-Urteile eine Fülle von Kriterien, die der Reihe nach geprüft werden müssen. Unser Beitrag bietet Ihnen einen praktischen Leitfaden, welche Aspekte entscheidend sind, und wie Sie bei der Beurteilung am besten vorgehen.
 
 
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Seminar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2019/2020"
 
Aktuelle Änderungen in der Personalpraxis
Das Seminar gibt Ihnen einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Änderungen in 2019/2020 in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Referenten - hochkarätige Autoren und Mitherausgeber des beck-personal-portals - erläutern Ihnen alle wichtigen Neuerungen, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind.
Sonderpreis für Abonnenten des beck-personal-portals:
499 € zzgl. MwSt. statt 599 € zzgl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Schutz der Arbeitnehmer vor zu viel Sonne
 
 
Als Arbeitgeber kann man es keinem recht machen: Während die einen Arbeitnehmer im Sommer lieber draußen als im Büro wären, stöhnen die, die im Freien arbeiten, über die Sonne und die Hitze. Während zu wenig Sonne hauptsächlich die Laune trübt, ist zu viel Sonne richtig gesundheitsschädlich.
 
Deshalb muss der Arbeitgeber Beschäftigten, die regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, ab sofort arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt anbieten. Dort wird der Arbeitnehmer über persönliche Gesundheitsrisiken bei der Arbeit aufgeklärt und beraten. Außerdem muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen treffen, falls die Gefährdung zum Beispiel durch Abschattungen reduziert werden kann.
 
In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie nähere Infos sowie einen Link zum Gesetzestext.
 
 
Weiterer Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel
 
 
Am 1.8.2019 ist das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten. Geflüchtete können erstmals an Integrations- und Berufssprachkursen teilnehmen, zudem wird ihr Zugang zur Ausbildungsförderung stark ausgeweitet.
 
Aber auch Auszubildende aus anderen EU-Staaten werden nun bei einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland besser unterstützt. Außerdem wird künftig die gezielte Fachkräfteeinwanderung junger Menschen aus Drittstaaten in eine betriebliche Ausbildung gefördert.
 
Die Neuregelungen im Einzelnen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
 
 
Künstlersozialabgabe bleibt auch 2020 stabil
 
 
Der Beitragssatz für die Künstlersozialabgabe liegt auch 2020 unverändert bei 4,2 Prozent. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung vom 5.7.2019 mit. Näheres erfahren Sie über unseren Link:
 
 
Vordruckmuster für Lohnsteuer-Anmeldung 2020
 
 
Das Bundesfinanzministerium hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung sowie die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist grundsätzlich auch für die Gestaltung der elektronisch erstellten Vordrucke maßgebend.
 
Nähere Infos sowie alle Dokumente zum Download finden Sie auf der Seite des BMF.
 
BMF, Bekanntmachung v. 24.7.2019, IV C 5 - S 2533/19/10001
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Wir freuen uns auf Sie!
 
 
Besuchen Sie uns auf der Zukunft Personal Europe vom 17.9. - 19.9.2019 in Köln (Halle 3.2 | Stand B.31). Am 18.9.2019 stehen Herausgeber sowie Autoren des Personal-Lexikons für Fragen und zum Austausch zur Verfügung.
 
Am 18.9.2019 sind zwischen 13 und 15 Uhr die Herausgeber des Personal-Lexikons Stück und Minn und Dr.  Laber sowie die weiteren Autoren Frau Prof.  Dr.  Dendorfer-Ditges und die Herren von Broich, Lüngen, Dr.  Nebeling und Dr.  Trebeck am Stand.
Ebenfalls am 18.9. stehen in dem Zeitraum von 14 bis 16 Uhr die Autoren Frau Stanka sowie die Herren Drees, Müncheberg und Uckermann zum Austausch zur Verfügung.
 
Mit etwas Glück gewinnen Sie ein 1-tägiges Seminar Personalrecht zum Jahreswechsel 2019/2020 im Wert von 599,- € zzgl. MwSt. Teilnahmekarten gibt's am Messestand!
 
Ihnen fehlt noch ein Ticket? Wir schenken Ihnen ein Tages-Ticket im Wert von 90 EUR. Interesse? Dann schreiben Sie einfach eine E-Mail an: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
 
Webinar
 
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Online-Schulung vom eigenen PC aus. Das Webinar bietet Ihnen eine kompakte Einführung in den Umgang mit dem beck-personal-portal.
 
Mit dem Webinar am 1.10.2019 von 11 bis 12 Uhr wird dem Nutzer eine praktische Hilfe zu den Inhalten des Portals, den Möglichkeiten der Suchfunktion etc. zur Verfügung gestellt.
 
Sie können sich direkt online über den Bereich Hilfe anmelden.
 
 
 
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15. 8. 2019 online zur Verfügung.
 
Besonders interessant ist der darin enthaltene Beitrag zur Kurzarbeit.
 
Reden Sie mit uns!
 
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" online!
 
 
Die neueste Edition des Personal-Lexikons und der Personal-Formulare sind ab sofort online.
 
Lesen Sie unter anderem, was es beim Thema Whistleblowing zu beachten gibt.
 
 
Personal-Spezial: Arbeitszeiterfassung nach dem EuGH-Urteil
 
 
Unser Autor des Personal-Lexikons, Rechtsanwalt Thomas M. Schäfer, gibt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in seinem Beitrag einen praktischen Überblick zur Arbeitszeiterfassung als Pflicht des Arbeitgebers.
 
Lesen Sie unter anderem, wen das Urteil betrifft und welche Folgen es nach sich zieht.
 
 
Neu für Premium-Kunden: Trennungskostenrechner Premium
 
 
Exklusiv für unsere Abonnenten des Moduls beck-personal-portal Premium: Der neue "Trennungskostenrechner Premium" ist online!
 
Egal, ob arbeitgeberseitige Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Mit diesem Rechner ermitteln Sie schnell und einfach, welche Kosten auf Sie als Arbeitgeber zukommen, welche Nettobeträge beim Arbeitnehmer ankommen und wie lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
 
Verschiedene Szenarien auf einen Blick erleichtern Ihnen die Entscheidung für die optimale "Trennungs-Strategie". Probieren Sie es gleich aus:
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Jobticket kann Teil der Ausbildungsvergütung sein
 
 
Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. So weit, so klar. Aber was gilt als "angemessen"? Und wie werden Sachbezüge behandelt? Sind diese Teil des Azubi-Gehalts oder kommen sie "oben drauf"?
 
Diese Fragen beantwortet Ihnen Prof. Dr. Christian Rolfs in seinem Blog anhand eines aktuellen Urteils.
 
 
 
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Postanschrift:
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