| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 28.04.2023
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
"Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte ...". Soweit die poetische Theorie aus Sicht von Eduard Mörike im Jahr 1829. In der Praxis flattern uns hauptsächlich Rechnungen ins Haus, während die Frühlingsgefühle angesichts der frischen Außentemperaturen derzeit noch auf sich warten lassen. Als kleinen Ausgleich haben wir einen bunten Strauß an Neuigkeiten für Sie: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob eine fristlose Kündigung gleichzeitig mit einem Angebot zur Weiterarbeit ausgesprochen werden kann. In unserem Praxisbeitrag zum Thema Überstunden erfahren Sie, was Sie bei der Anordnung und Vergütung beachten müssen. Außerdem gibt es neue Entwicklungen beim Thema Arbeitszeiterfassung, die sicherlich für Sie interessant sind! Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| | Urteil des Monats: Fristlose Kündigung mit Weiterbeschäftigungsangebot | |
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| Ein Unternehmen sprach seinem technischen Leiter eine fristlose Änderungskündigung aus, bot ihm aber zugleich unter Aufforderung zum Arbeitsantritt einen neuen Arbeitsvertrag als Softwareentwickler gegen geringeres Gehalt an. Der Mann lehnte das Änderungsangebot ab und erschien auch nicht zur Arbeit. Er klagte stattdessen auf Vergütung wegen Annahmeverzugs. Das BAG gab ihm schließlich Recht: Kündigt der Arbeitgeber fristlos, bietet dem Arbeitnehmer jedoch gleichzeitig "zur Vermeidung von Annahmeverzug" die Weiterbeschäftigung an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint sei. BAG, Urteil vom 29.3.2023 - 5 AZR 255/22
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| | Sturz beim Einwerfen der AU-Bescheinigung ist Arbeitsunfall | |
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| Eine erkrankte Mitarbeiterin wollte im Winter 2013 ihre AU-Bescheinigung an ihren Arbeitgeber versenden. Auf dem Weg zum Briefkasten stürzte sie und verletzte sich. Sie musste behandelt werden und bezog später Krankengeld. Die Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Ihre Klage vor dem BAG war jedoch erfolgreich: Stürzt eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zum Briefkasten, liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn sie ihrem Betrieb die AU-Bescheinigung schicken wollte. Der Weg zum Briefkasten gilt als Betriebsweg, weil sie ihrer gesetzlichen Pflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nachkommen wollte. BSG, Urteil vom 30.3.2023 - B 2 U 1/21 R
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| | Ernennung zum Beamten bei Täuschung über Verfassungstreue | |
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| Ein Polizeimeisteranwärter hatte sich im Bewerbungsverfahren und bei seiner Ernennung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt. Die Fassade hielt jedoch nicht lange: Schon im Jahr darauf wurden bei ihm Bilder und Videos mit diversen strafbaren Inhalten gefunden. Außerdem kam heraus, dass er vor seiner Ernennung aktives Mitglied einer verfassungsfeindlichen Chatgruppe war. Daraufhin wurde die Ernennung zum Polizeimeisteranwärter unter Rückforderung der Anwärterbezüge zurückgenommen. Seine Klage dagegen war erfolglos: Verschweigt ein Anwärter im Polizeidienst entgegen seinem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung teils verfassungswidrige Aktivitäten in rechtsextremen Chatgruppen, ist die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückzunehmen. VG Freiburg, Urteil vom 13.3.2023 - 3 K 2900/22
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| | Betriebsratswahl bei Porsche unwirksam | |
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| Mehrere Beschäftigte hatten die Betriebsratswahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Das Gericht sah aber einen ganz anderen Grund für die Unwirksamkeit: Knapp 100 Mitarbeitende der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig hätten den Betriebsrat in Zuffenhausen nicht mitwählen dürfen. Wegen einer ähnlichen Konstellation hatte das Gericht bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. ArbG Stuttgart, Beschluss vom 6.4.2023 - 21 BV 54/22
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| | "Spirituelle Erleuchtung" reicht nicht als Bezahlung | |
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| In einem gemeinnützigen Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck “die ... Verbreitung des Wissens, der Lehre, der Übungen und der Techniken des Yoga ...“ ist, sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, für eine bestimmte Zeit nach Weisung in den Vereinseinrichtungen zu arbeiten, Yogaunterricht zu geben oder Seminare zu leiten. Als Gegenleistung wird freie Kost und Logis, ein Taschengeld und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung gewährt. Nach dem Ende ihrer Dienstzeit machte eine Frau für die geleistete Arbeit den gesetzlichen Mindestlohn geltend. Das BAG entschied, dass ihr dieser zusteht, weil sie für den Verein wie eine Arbeitnehmerin tätig war. BAG, Urteil vom 25.4.2023 - 9 AZR 253/22
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | 2024 ist mit "deutlicher Steigerung" des Mindestlohns zu rechnen | |
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| Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet im Jahr 2024 eine deutliche Steigerung des Mindestlohns. Er verwies dabei auf eine weiterhin hohe Inflation sowie auf "ordentliche Tariferhöhungen, die sich bei der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns niederschlagen werden". Im Sommer werde die Mindestlohnkommission ihm einen Vorschlag zu weiteren Entwicklung des Mindestlohns machen.
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| | Was ist bei der Anordnung und Vergütung von Überstunden zu beachten? | |
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| In vielen Arbeitsverhältnissen sind Überstunden eher die Regel als die Ausnahme. Trotzdem gibt dazu noch viele offene Fragen: Wie können Arbeitgeber wirksam Überstunden anordnen, wann sind diese zu vergüten und was sollte hierzu im Arbeitsvertrag geregelt werden? In unserem Beitrag finden Sie zahlreiche Tipps zur Vermeidung kostspieliger Fehler.
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| | Wie kann vorübergehender Personalbedarf am besten gedeckt werden? | |
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| Es gibt viele Anlässe für vorübergehenden Personalbedarf, z.B. Auftragsspitzen, kurzfristige Personalengpässe bei Krankheitswellen, Sonderprojekte. Das Arbeitsrecht bietet Arbeitgebern verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um den Personalbedarf in solchen Situationen zu decken. Unser Praxisbeitrag erläutert, welche Optionen bestehen und welche Vorteile und Risiken sie jeweils mit sich bringen.
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| | Küttner: Personalbuch 2023 | |
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| Handbuch
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| Das jährlich neu erscheinende Personalbuch enthält über 400 Stichworte aus der betrieblichen Praxis und liefert zu jedem Stichwort die richtige Antwort - jeweils aus arbeitsrechtlicher, lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Alle Stichworte wurden auf den Rechtsstand 1.1.2023 aktualisiert und neue Stichworte wie z.B. Mobiles Arbeiten, Geschäftsgeheimnis und Bürgergeld aufgenommen. Die Ausgabe 2023 berücksichtigt unter anderem die Neuregelungen bei Auslandstätigkeit und Entsendung, die ab 1.8.2022 für Neueinstellungen geltenden Änderungen im Nachweisgesetz, im Teilzeit- und Befristungsgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, sowie zahlreiche weitere Neuerungen. Jetzt vorbestellen! Erscheint Ende April 2023.
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| 159 € | inkl. MwSt. |
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| | Clemens/Kreft/Krause: AGB Arbeitsrecht, 3. Auflage | |
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| Kommentar
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| Der Kommentar greift alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Als AGB gelten in der Regel alle vorformulierten Vertragsklauseln des Arbeitgebers, die nicht individuell ausgehandelt wurden. Aktuelle Stichworte zur Neuerscheinung sind insbesondere: - Gesetz für faire Verbraucherverträge - Verbot des Abtretungsausschlusses - EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln - Ablösung von AGB durch Betriebsvereinbarung Sofort lieferbar!
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| 125 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Verpflichtende elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte geplant | |
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| Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig grundsätzlich elektronisch aufgezeichnet werden. Das ist der zentrale Inhalt einer geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes. Das Bundesarbeitsministerium reagiert damit auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten.
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| | Arbeitnehmer sollen besser vor Überwachung geschützt werden | |
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| Big Brother is watching you: Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten nimmt immer mehr zu. Diese Praxis soll künftig stärker reglementiert werden, um die Privatsphäre der Arbeitnehmer besser zu schützen. Unter anderem sollen verdeckte Überwachungsmaßnahmen künftig nur noch dann erlaubt sein, "wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären".
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| | Bundesregierung bringt Ausbildungsgarantie auf den Weg | |
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| Mit einer Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung möglichst allen jungen Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, zu einem entsprechenden Platz verhelfen. Das sieht der Entwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vor. Die Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit sollen zum 1.7.2023, die Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter sowie die Einführung des Qualifizierungsgeldes zum 1.12.2023 und die Ausbildungsgarantie in wesentlichen Teilen zum 1.4.2024 in Kraft treten.
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | |
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| Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.4.2023 online zur Verfügung.
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| | Neu im PREMIUM-Modul: Rechtshandbuch Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände | |
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| Das Handbuch behandelt unter anderem spezielle Fragestellungen aus den Bereichen Krise und Insolvenz, Betriebsübergang und Unternehmensumwandlungen sowie Compliance und Datenschutz. Verfahrensrechtliche Themen sowie Praxishinweise, Musterformulierungen und Beispiele runden das Werk ab. Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen zu arbeitsrechtlichen Themen rund um Leitung und Führung in Unternehmen und bringt dieses vielzitierte Handbuch auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur.
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| | Amazon durfte BR-Vorsitzenden fristlos kündigen | |
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| Im November 2022 fuhren der Betriebsratsvorsitzende sowie drei weitere BR-Mitglieder des Amazon Logistikzentrums Winsen zum dreitägigen Deutschen Betriebsrätetag nach Bonn. In seinem Arbeitszeitnachweis gab der Vorsitzende unter anderem an, er habe am Nachmittag und Abend des zweiten Tages Betriebsratsarbeit geleistet. Tatsächlich hatte er die Veranstaltung bereits am Vormittag des zweiten Tages aus privaten Gründen verlassen. Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Lüneburg hat auf Antrag von Amazon die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzt. ArbG Lüneburg, Beschl. vom 5.4.2023 - 2 BV 6/22
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| | EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz auf der Zielgeraden | |
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| Die neue EU-Richtlinie, die den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stärken soll (TransparenzRL), befindet sich in der finalen Abstimmung. Lesen Sie bei in unserem beck-blog die Zusammenfassung der Inhalte.
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