| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.06.2023
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
der längste Tag des Jahres liegt schon wieder hinter uns, aber bis Weihnachten ist es ja zum Glück noch ein Weilchen hin... Zunächst dürfen Sie hoffentlich erst einmal Ihren Sommerurlaub genießen! Falls Sie noch im Büro ausharren müssen, erfrischen wir Sie mit unseren sommerlich-leichten Neuigkeiten rund ums Personalrecht: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die abschließende Entscheidung des BAG zur Frage, wie Leiharbeiter entlohnt werden müssen. Außerdem gibt es wichtige Infos zur Inflationsausgleichsprämie gleich im Doppelpack: Einmal als Beitrag unserer Zeitschrift BC, und außerdem in unserem aktuellen Lohnsteuer-Update. Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| | Urteil des Monats: Geringere Entlohnung von Leiharbeitnehmern erlaubt | |
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| Eine Leiharbeitnehmerin war einige Monate lang einem Unternehmen des Einzelhandels als Kommissioniererin überlassen und verdiente zuletzt 9,23 Euro brutto pro Stunde. Sie behauptete, vergleichbare Stammarbeitnehmer erhielten einen Stundenlohn von 13,64 Euro brutto und verlangte unter Berufung auf den Gleichstellungsgrundsatz des AÜG den entsprechenden Differenzbetrag. Der Fall lag zwischenzeitlich beim EuGH, der entschieden hatte: Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag durch andere Vorteile, wie z.B. zusätzliche Freizeit, ausgeglichen wird. Das BAG hat nun bestätigt, dass die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie genügen. Der ausgleichende Vorteil liege darin, dass Leiharbeiter auch in verleihfreien Zeiten weiterhin ihren Lohn erhalten. BAG, Urteil vom 31.5.2023 - 5 AZR 143/19
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| | Wie berechnet sich die Betriebsrente bei Teilzeitarbeit? | |
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| Eine Mitarbeiterin war bei einer Firma zunächst in Vollzeit und ab Mai 2005 bis zu ihrem Ausscheiden im September 2020 in Teilzeit beschäftigt. Anschließend erhielt sie eine Betriebsrente, die sich an der Höhe des Gehalts während der Teilzeitbeschäftigung orientierte. Die Rentnerin war der Meinung, ihr stehe wegen der früheren Vollzeitbeschäftigung eine höhere Betriebsrente zu. Nicht nur die letzten zehn Jahre, sondern ihre gesamte Beschäftigungszeit müsse anteilig berücksichtigt werden. Das BAG war jedoch anderer Ansicht: Die Höhe der Betriebsrente darf sich auf den Beschäftigungsumfang der letzten zehn Jahre beziehen, auch wenn davor eine Vollzeittätigkeit vorlag. Hierin liege keine unzulässige Benachteiligung vom Teilzeitbeschäftigten. BAG, Urteil vom 20.6.2023 - 3 AZR 221/22
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| | Arbeitnehmer muss Provision für Personalvermittlung nicht erstatten | |
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| Ein Bewerber schloss mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag ab dem 1.5.2021. Der Vertrag kam durch Vermittlung eines Personaldienstleisters zustande. Im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass der Arbeitnehmer der Firma die Vermittlungsprovision erstatten muss, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den 30.6.2022 hinaus fortbesteht. Nachdem der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis zum 30.6.2021 gekündigt hatte, behielt die Firma wegen der "geschuldeten" Provisionserstattung einen Teil der Vergütung ein. Dagegen klagte der Mann. Das BAG gab ihm Recht: Eine solche arbeitsvertragliche Regelung ist unwirksam. BAG, Urteil vom 20.6.2023 - 1 AZR 265/22
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| | Betriebsratsvorsitzender darf nicht zugleich Datenschutzbeauftragter sein | |
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| Der Vorsitzende des Betriebsrats wurde von seiner Firma zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Zwei Jahre später wurde er auf behördliche Veranlassung hin wegen einer Inkompatibilität der Ämter als Datenschutzbeauftragter wieder abberufen. Der Vorsitzende klagte dagegen. Das BAG gab schließlich der Firma Recht: Der Vorsitz im Betriebsrat steht der Rolle des Datenschutzbeauftragten typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zu widerrufen. BAG, Urteil vom 6.6.2023 - 9 AZR 383/19
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Arbeitszeiterfassung bedeutet Mehraufwand für viele Unternehmen | |
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| Die neue Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit stößt bei vielen Unternehmen nicht gerade auf Begeisterung, denn die Einführung oder Anpassung der Systeme zur Arbeitszeiterfassung bringt einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand mit sich. Im April hat das BMAS einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften veröffentlicht. Die wesentlichen Inhalte und den aktuellen Handlungsbedarf fasst unser Praxisbeitrag für Sie zusammen.
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| | Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld laufen zum 30.6.2023 aus | |
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| Nach x-maligen Verlängerungen laufen die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld am 30.6.2023 endgültig aus. Während der Corona-Pandemie konnte mit den Ausnahmeregelungen die Beschäftigung von bis zu sechs Millionen Arbeitnehmern gesichert werden. In letzter Zeit ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld aber wieder stark gesunken.
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| | Besprechungsergebnisse der SV-Spitzenverbände zum Beitragseinzug | |
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| Die Ergebnisse der Besprechung des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 4.5.2023 sind veröffentlicht worden. Die vollständigen Besprechungsergebnisse finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung zum Download. Der Online-Beitrag unserer Zeitschrift BC hat die wichtigsten Inhalte mit Beispielen für Sie zusammengefasst.
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| | Wie lässt sich das Risiko "Verzugslohn" minimieren? | |
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| Ein Kündigungsschutzprozess birgt für den Arbeitgeber - neben den üblichen rechtlichen Unwägbarkeiten - auch immer die Gefahr, "Verzugslohn" zahlen zu müssen. Dem gekündigten Arbeitnehmer steht rückwirkend der (entgangene) Lohn zu, den er verdient hätte, wenn sein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt worden wäre. Dieses Risiko lassen sich Arbeitnehmer im Rahmen der Vergleichsverhandlungen oft durch hohe Abfindungszahlung "abkaufen". Ein Urteil aus 2022 erschwert jedoch inzwischen die Anwendung dieses taktischen Verhandlungsmittels. Unser Praxisbeitrag erläutert Ihnen, wie Sie das Risiko "Verzugslohn" möglichst gering halten können.
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| | Bauer/Krieger/Arnold: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 10. Auflage | |
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| Handbuch
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| Das Werk gibt rechtliche und taktische Ratschläge zur einvernehmlichen Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Die Neuauflage behandelt unter anderem das Gebot des fairen Verhandelns, die Änderungen der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, neue Vorgaben für Organmitglieder durch das ARUG II und FüPoG II sowie die Anwendung der Fünftelungsregelung für Abfindungen. Praktische Checklisten und Vertragsmuster auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Aufhebungsverträgen erleichtern Ihre tägliche Arbeit. Jetzt vorbestellen! Erscheint im Juli 2023.
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| | Schmitt: Entgeltfortzahlungsgesetz, 9. Auflage | |
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| Kommentar
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| Dieses Werk erläutert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von den Grundzügen bis zu den Einzelthemen. Die Neuauflage beinhaltet aktuelle Entscheidungen zu Entgeltfortzahlung und Mindestlohn, zum Beweiswert einer (elektronischen) AU-Bescheinigung, zur Entgeltfortzahlung während einer Prozessbeschäftigung, zu Anzeige- und Nachweispflichten bei fortdauernder Erkrankung sowie zum Günstigkeitsprinzip. Kommentiert sind auch die Änderungen in Folge des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten sind. Jetzt vorbestellen! Erscheint im Juli 2023.
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Gesetz für Aus- und Weiterbildung im Bundestag beschlossen | |
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| Das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" soll dem Arbeitskräftemangel im Land entgegenwirken. Die Übernahme von Unterkunfts- und Fahrtkosten soll junge Menschen ermutigen, auch weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze anzunehmen. Zudem werden Betriebe und Beschäftigte bei Weiterbildungsmaßnahmen künftig stärker unterstützt.
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| | Private KV-/PV-Beiträge im Lohnsteuerabzugsverfahren | |
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| Für Arbeitnehmer, die privat kranken- und pflegeversichert sind, gelten im Lohnsteuerabzugsverfahren besondere Regelungen. Die Einführung eines elektronischen Bescheinigungsverfahrens, die eigentlich für den 1.1.2024 vorgesehen war, verschiebt sich voraussichtlich bis zum 1.1.2026. Weitere Infos zur Berücksichtigung privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge finden Sie im Online-Beitrag unserer Zeitschrift BC.
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| | Welche Zahlungen gelten als steuerfreier Inflationsausgleich? | |
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| Arbeitgeber dürfen vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Das gilt sowohl für Barzuschüsse als auch für Sachbezüge. Der Online-Beitrag unserer Zeitschrift BC erläutert, was bei Sonderzahlungen und dauerhaften Lohnerhöhungen beachtet werden muss, damit diese als Inflationsausgleichsprämie zählen.
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | |
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| Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.6.2023 online zur Verfügung.
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| | Lohnsteuer-Update 6/2023 | |
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| Im Mittelpunkt unseres Lohnsteuer-Updates stehen diesmal das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, das Deutschlandticket, die Inflationsausgleichsprämie und Aktuelles zum Firmenwagen. Wie immer werden alle Änderungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
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| | Reform der Betriebsratsvergütung geplant | |
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| Seit dem Urteil des 6. Strafsenats des BGH in Sachen Betriebsratsvergütung bei VW im Januar 2023 herrscht in vielen Unternehmen und bei den betroffenen Betriebsräten große Rechtsunsicherheit. Einige Arbeitgeber haben bereits angefangen, die Betriebsratsvergütungen zu kürzen (siehe zu einem Fall aus Mannheim). Nun hat das BMAS eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge für eine Gesetzesänderung ausarbeiten soll.
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