Neuigkeiten aus der Redaktion beck-personal-portal
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 31.07.2023
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
genau in dieser Woche hat tatsächlich ganz Deutschland Sommerferien: Während die Bayern letzten Freitag erst gestartet sind, fängt in NRW nächste Woche die Schule schon wieder an.
 
Gleich, ob Sie noch vom vergangenen Urlaub träumen oder sich auf den kommenden Urlaub freuen, hier kommt die frische Brise interessanter Neuigkeiten, die Ihnen hilft, den Kopf freizuhaben für die wirklich wichtigen Dinge des Lebens!
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um Überwachungsvideos als Beweismittel im Kündigungsschutzprozess.
 
Außerdem erfahren Sie, worauf Sie bei einer Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten besonders achten müssen.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
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Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Überwachungsvideo im Kündigungsstreit verwertbar
»Equal-Pay-Urteil des BAG: Wann bleibt ungleiche Bezahlung möglich?
»Massenentlassungsanzeige schützt Arbeitnehmer nicht individuell
»Klage gegen Audis Gendersprache-Leitfaden endgültig gescheitert
»Mitarbeiter springt bei Firmenfeier vom Partyschiff in den Rhein
»Ausländerfeindliche Chatnachrichten beenden Polizeikarrieren
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Neues zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
»Betriebsratsvergütung – Handlungsbedarf für Unternehmen
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Whistleblower-Gesetz: Was ändert sich für die Arbeitswelt?
»Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 bei 5,0 Prozent
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
AUS DEM BECK-BLOG
»Betriebsrat darf bei Arbeitszeiterfassung mitbestimmen
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Überwachungsvideo im Kündigungsstreit verwertbar
 
Ein Beschäftigter einer Gießerei soll eine Schicht in der Absicht nicht geleistet haben, sie trotzdem vergütet zu bekommen. Auf einen anonymen Hinweis hin wurden die Aufzeichnungen einer Videokamera am Tor zum Werksgelände ausgewertet. Darauf war zu sehen, dass der Beschäftigte das Werksgelände noch vor Schichtbeginn wieder verlassen hatte. Die Kamera war deutlich erkennbar.
 
Die Gießerei kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis. Der Mitarbeiter klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, das Videomaterial hätte nicht als Beweis herangezogen werden dürfen, weil die Überwachung nicht DS-GVO-konform war.
 
Das BAG war jedoch der Meinung, dass ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze bei einem vorsätzlichen Fehlverhalten des Mitarbeiters keine Rolle spiele. Das Video durfte deshalb gegen ihn verwendet werden.
 
BAG, Urteil vom 29.6.2023 - 2 AZR 296/22
 
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Equal-Pay-Urteil des BAG: Wann bleibt ungleiche Bezahlung möglich?
 
Das BAG hat nun die Gründe zu seiner vielbeachteten Equal-Pay-Entscheidung vorgelegt. Das Argument "besser verhandelt" gilt nicht mehr. Auch mit Personalengpässen, Sondervereinbarungen etc. lassen sich Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern nicht mehr verargumentieren.
 
Lediglich Qualifikation und Berufserfahrung zählen noch als Argumente für unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Arbeit.
 
BAG, Urteil vom 16.2.2023 - 8 AZR 450/21
 
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Massenentlassungsanzeige schützt Arbeitnehmer nicht individuell
 
Bei einer insolvent gegangenen Firma wurde dem Betriebsrat eine geplante Massenentlassung schriftlich mitgeteilt. Es wurde jedoch versäumt, der Agentur für Arbeit eine Abschrift dieser Mitteilung zu schicken.
 
Ein von der Massentlassung betroffener Mitarbeiter klagte gegen seine Kündigung mit der Begründung, dass diese wegen der fehlenden Abschrift an die Behörde unwirksam sei.
 
Der EuGH war jedoch anderer Meinung: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Behörde frühzeitig zu informieren, dient nicht dem Schutz der gekündigten Mitarbeiter, sondern nur dazu, der Behörde einen Überblick zu verschaffen. Die Kündigung war deshalb trotz des Fehlers wirksam.
 
EuGH, Urteil vom 13.7.2023 - C-134/22
 
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Klage gegen Audis Gendersprache-Leitfaden endgültig gescheitert
 
Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeitet, hatte Audi auf Unterlassung verklagt. Er störte sich daran, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen.
 
Das OLG München hat nun die Berufung des Mitarbeiters zurückgewiesen, der bereits in der vorigen Instanz verloren hatte. Das Gericht hatte argumentiert, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden".
 
OLG München, Entscheidung vom 17.7.2023 - 21 U 5235/22
 
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Mitarbeiter springt bei Firmenfeier vom Partyschiff in den Rhein
 
Er habe mit der Aktion nur etwas die Stimmung auflockern wollen, sagte ein Vertriebsmitarbeiter vor dem Arbeitsgericht. Ihm war fristlos gekündigt worden, weil er während einer Firmenfeier von dem Partyschiff in den Rhein gesprungen war.
 
Das Berufungsverfahren vor dem LAG endete nun durch einen gerichtlichen Vergleich: Der Mitarbeiter behält seinen Job, bekommt aber eine Abmahnung.
 
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.7.2023 - 3 Sa 211/23
 
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Ausländerfeindliche Chatnachrichten beenden Polizeikarrieren
 
Nicht nur das öffentliche Posten ausländerfeindlicher Inhalte auf Facebook & Co. kann Beamten zum Verhängnis werden. Auch private Chatnachrichten können zum Rauswurf führen, wie in diesen Fällen:
 
Ein Kommissaranwärter hatte als Mitglied einer aus Teilnehmern eines Ausbildungskurses bestehenden WhatsApp-Gruppe zwei Bilder weitergeleitet, mit denen Ausländer herabgewürdigt wurden beziehungsweise die Anspielungen auf Adolf Hitler enthielten.
 
Ein anderer Kommissaranwärter hatte in einer WhatsApp-Gruppe zwei Bilder verbreitet, die Anspielungen auf farbige beziehungsweise jüdische Menschen enthielten.
 
In beiden Fällen wurde das Beamtenverhältnis auf Widerruf der angehenden Kommissare daraufhin beendet.
 
VG Düsseldorf, Urteil vom 25.7.2023 - 2 K 8330/22
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Neues zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
 
Eine Fortbildung, die der Arbeitgeber finanziert, ist in der Regel nicht nur eine nette Geste, sondern soll auch dem Arbeitgeber – in Form von Mitarbeiterbindung – zugute kommen. Deshalb vereinbaren Unternehmen in solchen Fällen normalerweise Rückzahlungsklauseln für den Fall einer späteren Kündigung.
 
Diese sind laut BAG grundsätzlich zulässig. Der Arbeitgeber kann sich bei entsprechender Vereinbarung wenigstens die Kosten – zumindest teilweise – zurückholen.
 
Dabei muss der Arbeitgeber vor Abschluss einer solchen Vereinbarung allerdings auf zahlreiche Stolperfallen achtgeben. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen zuletzt noch einmal verschärft. Vorhandene Verträge sollten einer kritischen Neubewertung unterzogen werden.
 
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Betriebsratsvergütung – Handlungsbedarf für Unternehmen
 
Seit dem Rechtstreit über die zu hohen Betriebsratsgehälter bei VW weiß man jetzt zumindest, wie hoch die Gehälter nicht sein dürfen.
 
In vielen Unternehmen ist aber nach wie vor unklar, bei welcher Höhe eine "ordnungsgemäße Vergütung" vorliegt. In unserem Praxisbeitrag finden Sie Anhaltspunkte, wie Sie die Vergütung richtig festlegen.
 
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Kramer: IT-Arbeitsrecht, 3. Auflage
 
Handbuch 
 
Der »Kramer« beantwortet alle wichtigen Fragen zur IT-Nutzung im Zusammenhang mit dem Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht und dem IT-Arbeitsstrafrecht. Er liefert dazu zahlreiche wertvolle Praxistipps sowie sofort anwendbare Muster.
 
Schwerpunkte der 3. Auflage sind u.a. der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Crowdworker, Homeoffice, virtuelle Kommunikation, Datenschutz in der Cloud sowie Digitalisierung bei Krankmeldung und -schreibung.
 
Sofort lieferbar!
 
109 €
inkl. MwSt.
 
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Schmitt: Entgeltfortzahlungsgesetz, 9. Auflage
 
Kommentar 
 
Dieses Werk erläutert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von den Grundzügen bis zu den Einzelthemen.
 
Die Neuauflage beinhaltet aktuelle Entscheidungen zu Entgeltfortzahlung und Mindestlohn, zum Beweiswert einer (elektronischen) AU-Bescheinigung, zur Entgeltfortzahlung während einer Prozessbeschäftigung, zu Anzeige- und Nachweispflichten bei fortdauernder Erkrankung sowie zum Günstigkeitsprinzip.
 
Kommentiert sind auch die Änderungen in Folge des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten sind.
 
Sofort lieferbar!
 
99 €
inkl. MwSt.
 
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Bauer/Krieger/Arnold: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 10. Auflage
 
Handbuch 
 
Das Werk gibt rechtliche und taktische Ratschläge zur einvernehmlichen Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen.
 
Die Neuauflage behandelt unter anderem das Gebot des fairen Verhandelns, die Änderungen der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, neue Vorgaben für Organmitglieder durch das ARUG II und FüPoG II sowie die Anwendung der Fünftelungsregelung für Abfindungen.
 
Praktische Checklisten und Vertragsmuster auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Aufhebungsverträgen erleichtern Ihre tägliche Arbeit.
 
Jetzt vorbestellen! Erscheint Anfang August 2023.
 
89 €
inkl. MwSt.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Whistleblower-Gesetz: Was ändert sich für die Arbeitswelt?
 
Um Menschen besser zu schützen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, ist am 1.7.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Hinweisgeber, die auf Fehlverhalten in Behörden und Unternehmen aufmerksam machen, sollen durch das Gesetz künftig vor Entlassung und Schikanen geschützt werden.
 
Das Gesetz war schon überfällig, deshalb war Deutschland bereits von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt worden.
 
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Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 bei 5,0 Prozent
 
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert bei 5,0% liegen, teilt das BMAS mit.
 
Nach dem Rückgang der Einnahmen während der Pandemie geht es nun wieder bergauf: Die Gesamteinnahmen aus der Künstlersozialabgabe sind im Jahr 2022 wieder auf den Stand wie vor der Pandemie gestiegen.
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.7.2023 online zur Verfügung.
AUS DEM BECK-BLOG
Betriebsrat darf bei Arbeitszeiterfassung mitbestimmen
 
Das Gesetzgebungsverfahren zur Arbeitszeiterfassung ist in vollem Gang. Bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, orientieren sich die Arbeitsgerichte an der Entscheidung des BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), in der das BAG davon ausging, dass eine Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung bereits nach geltendem Recht besteht.
 
Außerdem hatte das BAG damals entschieden, dass dem Betriebsrat zwar kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zustehe, dabei aber deutlich gemacht, dass die Ausgestaltung des Systems sehr wohl der Mitbestimmung unterliege.
 
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NUTZER-TIPPS
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