Neuigkeiten aus der Redaktion beck-personal-portal
 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Darstellungsprobleme? Hier komplette E-Mail anzeigen
beck-personal-portal
beck-online
Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 29.09.2023
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
während Besucher aus aller Welt hier in München auf dem Oktoberfest fröhlich Party feiern, sollen Sie auch nicht leer ausgehen. Wir haben ein nämlich ein paar tolle, kalorienarme und alkoholfreie "Wiesn-Schmankerl" für Sie!
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob ein kranker Mitarbeiter auch zu krank zum Zugfahren ist.
 
Außerdem beschäftigt sich unser Praxisbeitrag Anspruchsdenken am Arbeitsplatz – überzogen oder berechtigt? mit den geänderten Erwartungen junger Mitarbeiter an ihr Arbeitsumfeld.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
Zum beck-personal-portal
 
 
Hier geht es zur kostenlosen Newsletter-Anmeldung
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail:
Redaktion-Personal-Portal@beck.de

Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter Zug fahren?
»Kündigung nach Beleidigungen in privater Chat-Gruppe
»Sind Kurstrainer im Fitnessstudio sozialversicherungspflichtig?
»"Danke" im Arbeitszeugnis darf nicht gestrichen werden
»Arbeitszeitkonto für Polizisten: Keine Pausengutschrift bei Krankheit
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
»Anspruchsdenken am Arbeitsplatz – überzogen oder berechtigt?
»Bereits über 100 Whistleblower-Hinweise an Meldestelle des Bundes
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale ab 2023
»Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024
»Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
»Neue Editionen "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" sind online
AUS DEM BECK-BLOG
»Weinselige Weihnachtsfeier
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter Zug fahren?
 
Was ist anstrengender: Zugfahren oder Arbeiten? Diese Frage war entscheidend im Streit zwischen einem erkrankten Chefarzt und der Klinik, in der er angestellt war. Der Arzt hatte gekündigt und war danach bis zu seinem Resturlaub krankgeschrieben. In dieser Zeit fuhr er zehn Stunden mit der Bahn nach Hause zu seiner Familie. Als die Klinik von der Zugfahrt erfuhr, zweifelte sie die Krankschreibung an und verweigerte die Entgeltfortzahlung.
 
Das Gericht gab jedoch dem Arzt recht, weil es einen Tag in der Klinik für körperlich und geistig belastender hielt als die lange Zugfahrt. Deshalb könne auch ein krankgeschriebener Arzt durchaus eine solche Reise machen.
 
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.7.2023 – 5 Sa 1/23
 
Hier mehr erfahren
Kündigung nach Beleidigungen in privater Chat-Gruppe
 
Zunächst fünf, später sechs Kollegen schlossen sich zu einer Chat-Gruppe zusammen. Alle waren langjährig befreundet, zwei sogar miteinander verwandt. Dabei äußerte sich einer von ihnen in dem Chat beleidigend und menschenverachtend über Vorgesetzte und Kollegen. Als die Firma zufällig davon erfuhr, kündigte sie sein Arbeitsverhältnis fristlos.
 
Das BAG war der Meinung, dass der Mann nicht automatisch auf die Privatheit des Chats vertrauen durfte, insbesondere bei solchen Äußerungen. Der Fall wurde deshalb an das LAG zurückverwiesen, das nun noch einmal prüfen muss, ob es besondere Umstände gab, die eine solche "Vertraulichkeitserwartung" des Mannes rechtfertigen.
 
BAG, Urteil vom 24.8.2023 – 2 AZR 17/23
 
Hier mehr erfahren
Sind Kurstrainer im Fitnessstudio sozialversicherungspflichtig?
 
In einem Fitnessstudio, das auch Kurse anbietet, rechnen die Trainer der Einzel- und Gruppenkurse nach Zeitaufwand ab und werden von dem Studio als freie Mitarbeiter bezeichnet.
 
Die Rentenversicherung stufte die Trainer dagegen als abhängige, also sozialversicherungspflichtige, Beschäftigte ein. Sie forderte vom Fitnessstudio die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge nach. Dagegen klagte das Studio.
 
Das Gericht gab der Rentenversicherung recht: Ein Kursleiter, der in die betriebliche Organisation eines Fitnessstudios eingebunden ist und eine Stundenvergütung erhält, unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
 
LSG Bayern, Beschluss vom 18.8.2023 – L 7 BA 72/23 B ER
 
Hier mehr erfahren
"Danke" im Arbeitszeugnis darf nicht gestrichen werden
 
Um einzelne Formulierungen in Arbeitszeugnissen wird gern gefeilscht wie auf einem Basar, so auch im folgenden Fall:
 
Nach der dritten Änderung des Arbeitszeugnisses gemäß den Wünschen der ehemaligen Mitarbeiterin wurde es der Firma zu bunt, deshalb strich sie in der letzten Fassung die bis dahin enthaltene Dankesformel aus dem Zeugnis.
 
Dagegen klagte die Frau und bekam Recht: Ein Arbeitgeber darf die Dankesformel nicht einfach streichen, nachdem er das Zeugnis mehrfach verbessern musste. Einen Anspruch auf die Formel gibt es zwar nicht, aber sie durfte auch nicht nachträglich entfallen.
 
BAG, Urteil vom 6.6.2023 – 9 AZR 272/22
 
Hier mehr erfahren
Arbeitszeitkonto für Polizisten: Keine Pausengutschrift bei Krankheit
 
Wer als Polizist im Wechselschichtdienst arbeitet, bekommt die vorgesehenen Pausen unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit angerechnet. Das gilt aber nur, wenn der Dienst tatsächlich verrichtet wurde.
 
Im Krankheitsfall wird die entfallene Dienstzeit entsprechend dem Dienstplan angerechnet. Pausen, die wegen Krankheit nicht gemacht wurden, können nicht gutgeschrieben werden.
 
BVerwG, Urteil vom 22.6.2023 – 2 C 19.21
 
Hier mehr erfahren
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
 
Das Weisungsrecht/Direktionsrecht des Arbeitsgebers ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmer möglichst flexibel einsetzen zu können. Es verleiht dem Arbeitgeber das Recht, insbesondere Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung einseitig näher zu bestimmen.
 
Aber wie weit darf das Weisungsrecht gehen und wo sind die Grenzen? Diese Frage beschäftigt die Arbeitsgerichte fortlaufend.
 
Lesen Sie in unserem Praxisbericht eine Zusammenfassung der wichtigsten Streitpunkte und deren Lösungsansätze.
 
Hier mehr erfahren
Anspruchsdenken am Arbeitsplatz – überzogen oder berechtigt?
 
Die Zeiten, in denen ein Unternehmen mit Obstteller und Tischkicker im Büro punkten konnte, sind vorbei. In Zeiten massiven Fachkräftemangels wird heute über Home-Office und 4-Tage-Wochen verhandelt.
 
Allerdings können die unterschiedlichen Arbeitsauffassungen der verschiedenen Generationen zu Konflikten führen. Diese sollte man erkennen und im Sinne der Beteiligten auflösen, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Unternehmen zu ermöglichen.
 
Wie das gelingen kann, erläutert unser Praxisbeitrag.
 
Hier mehr erfahren
Bereits über 100 Whistleblower-Hinweise an Meldestelle des Bundes
 
Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Whistleblower-Gesetzes am 2.7.2023 sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes bereits 113 Hinweise eingegangen, die meisten davon über ein Online-Formular.
 
Auch die Beratungsleistung der Meldestelle, die beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist, werde rege in Anspruch genommen, sagte die Sprecherin des Justizministeriums.
 
Für die Einrichtung einer internen Meldestelle haben Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten noch bis zum 17.12.2023 Zeit.
 
Hier mehr erfahren
Anzeige
Bauer/Krieger/Arnold: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 10. Auflage
 
Handbuch 
 
Das Werk gibt rechtliche und taktische Ratschläge zur einvernehmlichen Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen.
 
Die Neuauflage behandelt unter anderem das Gebot des fairen Verhandelns, die Änderungen der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, neue Vorgaben für Organmitglieder durch das ARUG II und FüPoG II sowie die Anwendung der Fünftelungsregelung für Abfindungen.
 
Praktische Checklisten und Vertragsmuster auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Aufhebungsverträgen erleichtern Ihre tägliche Arbeit.
 
Sofort lieferbar!
 
89 €
inkl. MwSt.
 
Hier mehr erfahren
Kommentar zum Sozialrecht, 8. Auflage
 
Kommentar 
 
Kompakt und aus einem Guss erläutert das Werk die relevanten Vorschriften aus SGB I bis SGB XII. Zusätzlich bietet es konzentrierte Sammelkommentierungen zu den angrenzenden Bereichen: Europarecht, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Kindergeldrecht, UnterhaltsvorschussG sowie Sozialgerichtsgesetz. Damit ist das Werk der ideale Begleiter für alle, die Sozialrecht neben anderen Rechtsgebieten brauchen.
 
Die Neuauflage bringt den bewährten Standardkommentar auf den aktuellen Stand vom 1.1.2023. Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz, FinanzausgleichsG und weitere aktuelle Gesetze.
 
Sofort lieferbar!
 
259 €
inkl. MwSt.
 
Hier mehr erfahren
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale ab 2023
 
Die Finanzverwaltung hat ihr sehr ausführliches Anwendungsschreiben zum häuslichen Arbeitszimmer aus dem Jahr 2017 aktualisiert und um die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen ergänzt.
 
Die wesentlichen Aussagen zu den einzelnen Themenkomplexen werden im Beitrag unserer Zeitschrift BC noch einmal zusammengefasst.
 
BMF 15.8.2023, IV C 6 – S 2145/19/10006 :027
 
Hier mehr erfahren
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024
 
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ wurden vom BMF bekannt gemacht.
 
BMF-Bekanntmachung vom 6.9.2023, IV C 5 – S 2533/19/10026 :004
 
Hier mehr erfahren
Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024
 
Das BMF hat außerdem das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 bekannt gemacht.
 
Abweichend davon gelten für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2024 einige Besonderheiten, die auf der Internet-Seite des BMF erläutert werden.
 
BMF-Bekanntmachung vom 8.9.2023, IV C 5 - S 2533/19/10030 :005
 
Hier mehr erfahren
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.9.2023 online zur Verfügung.
Neue Editionen "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" sind online
 
Ab sofort finden alle Abonnenten unseres beck-personal-portal PLUS- oder PREMIUM-Moduls die neueste Edition des Personal-Lexikons und der Personal-Formulare auf der Startseite unseres Portals!
 
Besonders interessant sind unter anderem die aktualisierten Stichwörter Compliance, Arbeit 4.0 und Urlaubserteilung nach Kündigung
AUS DEM BECK-BLOG
Weinselige Weihnachtsfeier
 
Anlässlich der Betriebsfeier wurde aus "Weihnachten" eher ein "Wein-Achten". Zumindest ließen die Spuren am nächsten Tag darauf schließen, dass einige Teilnehmer dem Traubensaft offensichtlich (zu) gut zugesprochen hatten.
 
Ein bei einer Winzergenossenschaft beschäftigter Gebietsmanager nahm zunächst an der offiziellen Weihnachtsfeier in einem Restaurant teil. Nach dem Ende der Feier kehrte er mit einem Kollegen zur Kellerei zurück und bediente sich an den dortigen Weinbeständen. Die beiden Männer tranken im Aufenthaltsraum zusammen vier Flaschen Wein und hinterließen einen "Saustall". Dem Gebietsleiter wurde daraufhin gekündigt.
 
Das LAG Düsseldorf hielt die Kündigung wegen der unbefugten Entnahme der Weinflaschen für gerechtfertigt.
 
LAG Düsseldorf, 12.9.2023 – 3 Sa 284/23
 
Hier mehr erfahren
NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals?
 
Sie haben Anregungen, Wünsche, Kritik oder eine Frage? Nutzen Sie diesen Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
Impressum       Datenschutz       AGB       Karriere