Neuigkeiten aus der Redaktion beck-personal-portal
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.10.2023
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
während noch die letzten Uhren darauf warten, von Hand umgestellt zu werden, können es viele kleine Geisterlein kaum mehr erwarten, die Nachbarschaft nach Süßigkeiten abzuklappern.
 
Wir erschrecken Sie dagegen nicht mit Gruselgeschichten, sondern liefern Ihnen einen bunten Herbststrauß an Neuigkeiten:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, inwiefern Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte bei Zusatzvergütungen unterschiedlich behandelt werden müssen.
 
Unser Praxisbeitrag zum Thema Zeitarbeit erläutert, worauf Sie beim Entleihen von Zeitarbeitskräften besonders achten müssen.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
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Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Teilzeitbeschäftigte bei Zusatzvergütung benachteiligt
»Arbeit auf Abruf: Was gilt ohne vertragliche Regelung?
»Wann ist Sonntagsarbeit im Versandhandel erlaubt?
»Ist ein "Schlangenbiss-Tattoo" ein Einstellungshindernis für Polizisten?
»Leasingraten eines Dienstrads während Krankengeldbezug
»Mutterschutzlohn bei schwankender variabler Vergütung
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Wie lassen sich berufsbedingte Krebserkrankungen vermeiden?
»Fallen Leiharbeiter unter das Vorbeschäftigungsverbot?
»Ukrainische Arbeitskräfte gegen Fachkräftemangel
»Zeitarbeit – aktuelle Praxistipps für Personalverantwortliche
»Neues Minijob-Meldeportal für Arbeitgeber
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Wie soll die künftige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgestaltet sein?
»Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Lohnsteuer-Update 9-10/2023
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
AUS DEM BECK-BLOG
»Wann ist eine Bewerbung "rechtsmissbräuchlich"?
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Teilzeitbeschäftigte bei Zusatzvergütung benachteiligt
 
Ein teilzeitbeschäftigter Pilot erhielt eine Zusatzvergütung, wenn er eine bestimmte Anzahl an Flugstunden pro Monat überschreitet. Er störte sich daran, dass der Grenzwert für den Zuschlag bei ihm genauso hoch war wie bei Vollzeit- Piloten, obwohl er als Teilzeitbeschäftigter generell weniger Stunden ableiste.
 
Der EuGH gab dem Mann recht: Wenn ein Teilzeitbeschäftigter die gleiche Zahl zusätzlicher Arbeitsstunden wie ein Vollzeitbeschäftigter leisten muss, um eine zusätzliche Vergütung zu erhalten, so liegt hierin eine unzulässige Diskriminierung.
 
EuGH, Urteil vom 19.10.2023 – C-660/20
 
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Arbeit auf Abruf: Was gilt ohne vertragliche Regelung?
 
Eine Frau war für ein Druckindustrie-Unternehmen als "Abrufkraft" tätig. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit war arbeitsvertraglich nicht geregelt. Ihre Arbeitskraft wurde in den Jahren 2017 bis 2019 durchschnittlich 103,2 Stunden pro Monat abgerufen. Weil sie ab 2020 weniger eingesetzt wurde, klagte die Arbeitnehmerin auf Nachzahlung der Differenz zur Höhe des zuvor erhaltenen Durchschnittslohns.
 
Sie bekam jedoch nur zum Teil Recht: Ist bei Arbeit auf Abruf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt nach der gesetzlichen Regelung eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Die Frau erhielt deshalb nur eine Nachzahlung für die Wochen, in denen sie weniger als 20 Stunden gearbeitet hatte.
 
BAG, Urteil vom 18.10.2023 – 5 AZR 22/23
 
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Wann ist Sonntagsarbeit im Versandhandel erlaubt?
 
Das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück erteilte einem Versandhandels-Unternehmen die Genehmigung, in der Zeit von Anfang April 2022 bis Mitte November 2024 an Sonn- und Feiertagen bis zu 510 Arbeitnehmer im Drei-Schicht-Betrieb zu beschäftigen. Von der Bewilligung durfte das Unternehmen einem Zusatz zufolge aber nur zur Abfederung von Auftragsspitzen Gebrauch machen.
 
Eine Gewerkschaft klagte dagegen und bekam Recht. Der Bewilligungsbescheid ist rechtswidrig, weil aus dem Bescheid selbst nicht deutlich wird, für welche Sonntage die Genehmigung gilt. Die Entscheidung darüber darf dem Unternehmen aber nicht selbst überlassen werden. Außerdem muss vorrangig die Wochenarbeitszeit weitgehend ausgenutzt werden, z.B. durch Nachtarbeit.
 
VG Osnabrück, Urteil vom 11.10.2023 – 1 A 119/22
 
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Ist ein "Schlangenbiss-Tattoo" ein Einstellungshindernis für Polizisten?
 
Ein Bewerber für den Polizeidienst wurde abgelehnt, weil seine Unterarm-Tätowierung Zweifel an dessen Eignung aufkommen lasse. Das Tattoo zeigt einen Schlangenkopf, der in eine zum Handschlag gereichte Hand beißt.
 
Der Bewerber klagte dagegen und bekam Recht: Sofern eine Tätowierung – wie hier – keinen eindeutigen demokratiefeindlichen Inhalt zeigt, kann das Motiv allein keine Zweifel an der Eignung begründen.
 
VG Aachen, Beschluss vom 25.9.2023 – 1 L 832/23
 
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Leasingraten eines Dienstrads während Krankengeldbezug
 
Ein Arbeitnehmer hatte im Rahmen eines "JobRad-Modells" zwei geleaste Fahrräder zur Nutzung überlassen bekommen. Die Leasingraten wurden durch Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttoarbeitsentgelt abgezogen. Der Arbeitnehmer erkrankte für längere Zeit und fiel in den Krankengeldbezug. In dieser Zeit konnte kein Abzug der Leasingraten erfolgen. Das Unternehmen hielt die ausgefallenen Raten im Wege der Aufrechnung vom Folgelohn ein.
 
Der Arbeitnehmer klagte dagegen, allerdings erfolglos: Bleibt das Dienstrad auch während des Krankengeldbezugs im Besitz des Arbeitnehmers, sodass er es weiter nutzen kann, muss er die Leasingraten in dieser Zeit selbst tragen.
 
ArbG Aachen, Urteil vom 2.9.2023 – 8 Ca 2199/22
 
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Mutterschutzlohn bei schwankender variabler Vergütung
 
Eine Flugbegleiterin erhielt neben ihrer Grundvergütung variable Entgeltbestandteile wie z.B. Mehrflugstundenvergütungen und Bordverkaufsprovisionen. Das Unternehmen hatte für die Berechnung ihres Mutterschutzlohns die durchschnittliche Vergütung für die letzten drei Monate zugrunde gelegt.
 
Sie verlangte von der Airline jedoch einen höheren Mutterschutzlohn und bekam Recht: Schwankt eine variable Vergütung über das Jahr hinweg stark, zählt für den Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt innerhalb von zwölf Monaten.
 
BAG, Urteil vom 31.5.2023 – 5 AZR 305/22
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Wie lassen sich berufsbedingte Krebserkrankungen vermeiden?
 
Allein in Deutschland sterben jährlich weit über 1.500 Menschen an den Folgen einer berufsbedingten Krebserkrankung – in der EU sind es geschätzt 80.000 bis 100.000 Todesfälle pro Jahr. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen die Risiken bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen so weit wie möglich minimiert werden.
 
Über den aktuellen Stand der Planungen berichtet die Pressemitteilung des BMAS vom 9.10.2023.
 
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Fallen Leiharbeiter unter das Vorbeschäftigungsverbot?
 
Soll ein Arbeitnehmer sachgrundlos befristet eingestellt werden, stellt sich als Erstes die Frage, ob der Bewerber in der Vergangenheit schon einmal beim Arbeitgeber beschäftigt war. Denn das „Vorbeschäftigungsverbot“ führt zur Unwirksamkeit der Befristung.
 
Einen Sonderfall stellen in diesem Zusammenhang Leiharbeiter dar, die zuvor an den Arbeitgeber ausgeliehen worden waren. Worauf Sie in diesem Fall achten müssen, erläutert Ihnen unser Praxisbeitrag.
 
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Ukrainische Arbeitskräfte gegen Fachkräftemangel
 
Ukrainische Geflüchtete haben auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das schon bestehende Integrationskurssystem konnte in kurzer Zeit enorm ausgeweitet werden. In letzter Zeit haben schon über 100.000 Ukrainerinnen und Ukrainer den Integrationskurs abgeschlossen, weitere 100.000 werden in den kommenden Monaten folgen.
 
Wer einen solchen Kurs absolviert hat, soll so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und sinnvoll weiter qualifiziert werden. Diese Integration in den Arbeitsmarkt trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf für Deutschland zu sichern.
 
Pressemitteilung des BMAS vom 18.10.2023
 
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Zeitarbeit – aktuelle Praxistipps für Personalverantwortliche
 
Obwohl der Gesetzgeber seit 2017 am Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) nichts mehr geändert hat, ergeben sich aus den anzuwendenden Tarifverträgen und der aktuellen Rechtsprechung laufend Neuerungen, die in der Personalarbeit zu beachten sind.
 
Unser Praxisbeitrag soll helfen, mit diesen Änderungen Schritt zu halten und rechtliche sowie vor allem finanzielle Risiken zu vermeiden.
 
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Neues Minijob-Meldeportal für Arbeitgeber
 
Seit 4.10.2023 hat eines neues SV-Meldeportal die elektronische Ausfüllhilfe sv.net abgelöst.
 
Die Minijob-Zentrale informiert darüber, wie die Registrierung für das neue SV-Meldeportal funktioniert und was sich gegenüber der alten Anwendung verändert hat.
 
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Schaub, Arbeitsrechts- und Formularhandbuch:
Jetzt im Doppelpack zum Vorteilspreis!
 
Handbücher 
 
Die 20. Auflage des Schaub, Arbeitsrechtshandbuch berücksichtigt zahlreiche Neuerungen und Änderungen, unter anderem im Nachweisgesetz, im Teilzeit- und Befristungsrecht und beim Mindestlohn. Die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung, die auch zu neuen Erscheinungsformen der Arbeit geführt haben, werden ebenfalls thematisiert: New Work, Agiles Arbeiten, Crowdworking und Matrixorganisationen.
 
Die 15. Auflage des Schaub, Formular- und Verfahrenshandbuch enthält viele neue Muster rund um die Digitalisierung am Arbeitsplatz, z.B. zur Einführung von MS 365 und zur elektronischen Personalakte, außerdem Betriebsvereinbarungen zu Leistungs-/Verhaltenskontrollen. Behandelt werden auch rechtliche Fragestellungen des Einsatzes von KI und ChatGPT.
 
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Erfurter Kommentar – jetzt neu in 24. Auflage!
 
Kommentar 
 
Der "Erfurter" erläutert mehr als 40 wichtige arbeitsrechtliche Gesetze für den Rechtsalltag. Dabei gibt er nicht nur einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, sondern legt auch eigene Ansätze dar und bietet Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.
 
Die 24. Auflage bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand des 1.9.2023 im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Wichtige Schwerpunkte sind unter anderem: Folgen der Mindestlohnänderungen und der Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung, Nachweisgesetz, Hinweisgeberschutzgesetz, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
 
Jetzt vorbestellen! Erscheint im November 2023.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Wie soll die künftige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgestaltet sein?
 
Um diese Frage stritten die Experten während einer Anhörung im Arbeitsausschuss, bei der es um die konkrete Umsetzung der Urteile von EuGH und BAG zur Arbeitszeiterfassung ging. Die Forderungen der verschiedenen Fraktionen reichten von einem engen bis hin zu einem möglichst flexiblen Arbeitszeitrecht.
 
Bei uns finden Sie eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Forderungen.
 
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Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen
 
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.
 
In der Pressemitteilung des BMAS vom 11.10.2023 finden Sie die neuen Werte in tabellarischer Form.
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Lohnsteuer-Update 9-10/2023
 
In unserer Herbst-Doppelausgabe geht es diesmal unter anderem um die lohnsteuerlichen Auswirkungem beim Zukunftsfinanzierungsgesetz, beim Wegfall der eTIN und bei Firmenwagen.
 
Wie immer werden alle Neuregelungen anhand von praktischen Rechenbeispielen anschaulich erläutert.
 
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Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.10.2023 online zur Verfügung.
AUS DEM BECK-BLOG
Wann ist eine Bewerbung "rechtsmissbräuchlich"?
 
Ein Mann hatte sich über eBay Kleinanzeigen auf eine Stellenanzeige beworben, in der "eine Sekretärin" gesucht wurde. Der Bewerbung lagen keine weiteren Unterlagen bei. Er behauptete unter anderem, sofort verfügbar zu sein, obwohl er zu diesem Zeitpunkt wegen eines Unfalls langfristig arbeitsunfähig war.
 
Nachdem er auf seine Bewerbung eine Absage erhalten hatte, erhob er Entschädigungsklage gem. § 15 AGG, allerdings erfolglos. Ihm konnte letztlich nachgewiesen werden, dass es ihm nicht um die Stelle ging, sondern lediglich um die Entschädigung im Fall einer Absage.
 
In unserem beck-blog finden Sie einen Link zum Vollext des Urteils mit den sehr lesenswerten Entscheidungsgründen.
 
LAG Hamm, Urteil vom 23.3.2023 - 18 Sa 888/22
 
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NUTZER-TIPPS
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