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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 27.09.2019
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
während hier in München gerade das Oktoberfest tobt, haben wir für Sie ein paar juristische "Schmankerl":
 
Unser Urteil des Monats befasst sich mit der Frage, ob einem in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter noch Erholungsurlaub zusteht.
 
Besonders interessant für alle neuen (Probe-)Abonnenten: Unser kostenloses Webinar am 1.10.2019 führt Sie durch die wichtigsten Funktionen des beck-personal-portals. Auch als "alter Hase" lernen Sie sicher noch etwas dazu. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich gleich an!
 
Und, last but not least: Verpassen Sie nicht unser Seminar Personalrecht zum Jahreswechsel 2019/2020 zum Sonderpreis für Abonnenten des beck-personal-portals. Damit starten Sie bestens vorbereitet in das kommende Jahr!
 
 
Eine spannende Lektüre wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Pauschalabgeltung von Überstunden: Was erlaubt ist und was nicht
 
»Brexit, auch bekannt als "Die unendliche Geschichte"
 
»Mitbestimmung des Betriebsrats bei agilen Arbeitsmethoden
 
»Krank im Urlaub – was müssen Arbeitgeber wissen?
 
»Seminar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2019/2020"
 
»Seminar "Praxislehrgang Arbeitnehmerdatenschutz"
 
»BMF-Schreiben zu steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen
 
»BMF-Schreiben zu Lohnsteuerbescheinigungen 2020
 
»Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
 
»Insolvenzgeldumlage bleibt 2020 gleich
 
»Der Countdown läuft: Nur noch wenige Tage bis zu unserem Webinar!
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Dürfen Arbeitnehmer für den Klimaschutz streiken?
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Urlaub in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit 
 
Wer nicht arbeiten muss, der muss sich auch nicht erholen. Das ist das Fazit des BAG-Urteils zur Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch hat, wenn er sich bei einem "Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell" in der sogenannten Freistellungsphase befindet. Denn in der Freistellungsphase bestehe mangels Arbeitspflicht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub.
 
Wie sich der Urlaub im Jahr des Übergangs zur Freistellungsphase berechnet, lesen Sie bei uns.
 
BAG, Urteil vom 24.9.2019, Aktenzeichen 9 AZR 481/18
 
 
Weitere Urteile
 
Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer 
 
Ein Arbeitgeber muss langfristig erkrankte Arbeitnehmer während der Dauer der Krankheit nicht über den drohenden Verfall ihrer Urlaubsansprüche belehren. Eine solche Pflicht besteht erst wieder nach der Genesung, bezogen auf die konkreten Ansprüche der jeweiligen Arbeitnehmer.
 
Lesen Sie bei uns, warum das Gericht in solchen Fällen keine Belehrungspflicht sieht.
 
LAG Hamm, Urteil vom 24.7.2019, Aktenzeichen: 5 Sa 676/19
 
 
 
Mit krankem Kind zur Arbeit: Darf man das? 
 
Berufstätige Eltern stecken häufig in diesem Dilemma: Das Kind ist krank, aber in der Arbeit wird man dringend gebraucht. Eine Altenpflegerin wusste keinen anderen Ausweg, als ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit zu nehmen. Statt Dankbarkeit für ihren Arbeitseinsatz erhielt sie jedoch eine fristlose Kündigung.
 
Das Gericht gab der Frau jedoch recht: Sie verletzte damit zwar ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, das rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung.
 
ArbG Siegburg, Urteil vom 4.9.2019, Aktenzeichen: 3 Ca 642/19
 
 
 
Taschenkontrollen nur nach vereinbarten Regeln? 
 
Der Arbeitgeber darf von einer Regelungsabrede über Taschenkontrollen bei Mitarbeitern grundsätzlich nicht abweichen. Im Fall eines Verstoßes kann der Betriebsrat ihm gerichtlich aufgeben, nur Taschenkontrollen unter den vereinbarten Bedingungen durchzuführen.
 
Das gilt zumindest so lange, bis die Beteiligten eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Taschenkontrollen" abgeschlossen haben oder ein entsprechender Spruch der Einigungsstelle vorliegt.
 
LAG Berlin-Brandenburg (10. Kammer), Beschluss vom 20.6.2019, Aktenzeichen: 10 TaBVGa 1001/19
 
 
 
2 Jahre und 1 Tag: Sachgrundlose Befristung unwirksam 
 
Knapp daneben ist auch vorbei: Wird ein auf zwei Jahre sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis auch nur um einen Tag überschritten, so wandelt es sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
 
Das LAG gab mit dieser Entscheidung einem Arbeitnehmer recht, der bereits am Vorabend seines ersten Arbeitstages eine Dienstreise angetreten hatte. Lesen Sie bei uns die Begründung!
 
LAG Düsseldorf, Urteil vom 9.4.2019, Aktenzeichen: 3 Sa 1126/18
 
 
 
Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte 
 
Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will, und zwar unbeschadet des Streits um ihre Ursachen. Der Arbeitgeber muss nicht zunächst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufklären.
 
LAG Mecklenburg-Vorpommern (5. Berufungskammer), Urteil vom 30.7.2019, Aktenzeichen: 5 Sa 233/18
 
 
 
Bescheid nach Betriebsprüfung ergeht künftig immer 
 
Betriebsprüfungen durch Rentenversicherer müssen künftig immer mit einem Bescheid beendet werden, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Betriebsprüfung festhält.
 
Neu ist: Das gilt auch, wenn keine Beanstandungen festgestellt wurden. Diese Änderung soll zu mehr Rechtssicherheit führen. Denn Betriebsprüfungen, die mangels Beanstandungen ohne Bescheid beendet wurden, vermitteln keinen Vertrauensschutz.
 
BSG, Urteil vom 19.9.2019, Aktenzeichen B 12 R 25/18 R
 
 
 
Betriebsrente nur bei Eintritt vor 50. Geburtstag? 
 
Eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer, die vor ihrem 50. Geburtstag im Unternehmen angefangen haben, ist zulässig. Sie stellt keine Diskriminierung von Frauen mit Kindern dar, meint das Bundesverfassungsgericht. Ein solcher Ausschluss treffe unabhängig vom Geschlecht alle Arbeitnehmer, die erst später eingestellt wurden.
 
Außerdem zeige die Statistik, dass die meisten Mütter zumindest in Teilzeit wieder arbeiten gingen, sobald ihre Kinder im Kita-Alter oder in der Schule sind, also spätestens mit Mitte 40.
 
BVerfG, Beschluss vom 23.7.2019, Aktenzeichen 1 BvR 684/14
 
 
 
Frühstück oder Nicht-Frühstück, das ist hier die Frage ... 
 
... die der BFH kürzlich entschieden hat: Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind (noch) kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinn.
 
Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern sei, der BFH war anderer Meinung.
 
BFH, Urteil vom 3.7.2019, Aktenzeichen VI R 36/17
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Pauschalabgeltung von Überstunden: Was erlaubt ist und was nicht
 
 
Kaum war das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung einigermaßen verdaut, hat sich das BAG in seinem Urteil vom 26. 6. 2019 den nächsten Dauerbrenner vorgeknöpft: Die Pauschalabgeltung von Überstunden.
 
Unser Beitrag beleuchtet die möglichen Varianten der Überstundenabgeltung. Soviel sei schon verraten: Den Möglichkeiten einer Pauschalabgeltung hat der BAG enge Grenzen gesetzt.
 
 
Brexit, auch bekannt als "Die unendliche Geschichte"
 
 
"Deal", "No-Deal" oder "No-No-Deal"?!? So langsam dürfte jeder in der EU die Hoffnung verloren haben, dass die Geschichte noch ein schnelles und gutes Ende nimmt. Aber zumindest scheint die EU auf alle Eventualitäten besser vorbereitet zu sein als die Briten selbst:
 
Die Europäische Kommission hat inzwischen die sechste Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit herausgegeben. Diese enthält auch eine Checkliste, mit der sich Unternehmen für einen möglichen No-Deal-Brexit wappnen können.
 
Ist Ihr Unternehmen vom Brexit betroffen? Dann sollten Sie unbedingt einen Blick in die Mitteilung und die Checkliste auf der Seite der Kommission werfen!
 
 
Mitbestimmung des Betriebsrats bei agilen Arbeitsmethoden
 
 
Dass eine Motorjacht ganz anders gesteuert werden muss als ein Öltanker, leuchtet jedem ein. Das gleiche gilt für "agile Arbeitsmethoden": Was in der Welt kleiner, junger Start-Ups prima funktioniert, stellt in größeren Unternehmen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte vor ganz neue Herausforderungen.
 
Viele Arbeitsprozesse und Hierarchien werden komplett umgestaltet, gleichzeitig werden Betriebsräte oft nicht (ausreichend) informiert oder in Entscheidungsprozesse eingebunden.
 
Im ersten Teil unseres zweiteiligen Beitrags "Agile Arbeitsmethoden und Mitbestimmung" erfahren Sie, welche Probleme es geben kann und welche Rechte der Betriebsrat hat.
 
 
Krank im Urlaub – was müssen Arbeitgeber wissen?
 
 
Sicher hatten Sie in der Hauptferienzeit auch wieder viele Fälle, in denen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs erkrankten. Gelegentlich kommt es auch vor, dass sich Mitarbeiter bewusst "krankschreiben" lassen, weil sie gegebenenfalls ihren Urlaub verlängern wollen oder der Urlaub abgelehnt wurde, die Reise aber bereits gebucht war.
 
Lesen Sie bei uns, welche Anzeige- und Nachweispflichten Arbeitnehmer bei einer Erkrankung während des Urlaubs im In- und Ausland haben.
 
 
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Seminar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2019/2020"
 
Aktuelle Änderungen in der Personalpraxis
Das Seminar gibt Ihnen einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Änderungen in 2019/2020 in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Referenten - hochkarätige Autoren und Mitherausgeber des beck-personal-portals - erläutern Ihnen alle wichtigen Neuerungen, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind.
Lesen Sie dazu unser Exklusiv-Interview mit Herrn Larsen Lüngen!
Sonderpreis für Abonnenten des beck-personal-portals:
499 € zzgl. MwSt. statt 599 € zzgl. MwSt.
 
Seminar "Praxislehrgang Arbeitnehmerdatenschutz"
 
Umfassendes Know-how für Personalverantwortliche
Der Lehrgang gibt Personalverantwortlichen einen umfassenden Überblick über die in Unternehmen typischerweise auftretenden datenschutzrechtlichen Fragen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.
Neben den „klassischen" Fragen (Umgang mit Bewerberdaten, Löschungspflichten, Abmahnung etc.) werden auch die kollektivrechtlichen Themen und die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten dargestellt.
2 Tage (13 Zeitstunden) 1.499,00 € zzgl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
BMF-Schreiben zu steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen
 
 
Das BMF-Schreiben erläutert, inwiefern Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei sind. Es enthält auch zahlreiche Fallbeispiele zu den Steuervergünstigungen im Personennah- und fernverkehr, bei Jobtickets, Bahncards etc.
 
BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 - S 2342/19/10007 :001
 
 
BMF-Schreiben zu Lohnsteuerbescheinigungen 2020
 
 
Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen sowie die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020.
 
BMF-Schreiben vom 9.9.2019, IV C 5 - S 2378/19/10002 :001
 
 
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
 
 
In diesem BMF-Schreiben erläutert die Finanzverwaltung die wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und in diesem Zusammenhang gewährte Erhöhungsbeträge des Arbeitgebers.
 
BMF-Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 - S 2333/19/10001
 
 
Insolvenzgeldumlage bleibt 2020 gleich
 
 
Die Insolvenzgeldumlage, die zum 1.1.2018 von 0,09 % auf 0,06 % gesenkt wurde, bleibt in 2020 unverändert niedrig. Die Bemessungsgrundlage für die Umlage ist - wie bisher - das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt.
 
Die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 finden Sie auf den Seiten des Bundesrates.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Der Countdown läuft: Nur noch wenige Tage bis zu unserem Webinar!
 
 
Nutzen Sie die Gelegenheit einer kostenlosen Online-Schulung vom eigenen PC aus: Unser Webinar bietet Ihnen eine kompakte Einführung in den Umgang mit dem beck-personal-portal.
 
Das nächste Webinar findet statt am 1.10.2019 von 11 bis 12 Uhr. Sie erhalten praktische Hinweise zu den Inhalten des Portals, den Möglichkeiten der Suchfunktion und viele andere nützliche Tipps.
 
Sie können sich direkt hier anmelden.
 
Reden Sie mit uns!
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15. 9. 2019 online zur Verfügung.
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Dürfen Arbeitnehmer für den Klimaschutz streiken?
 
 
Vergangenen Freitag waren erstmals nicht nur Schüler, sondern alle Bürger aufgerufen, sich an den bundesweiten Aktionen für den Klimaschutz zu beteiligen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben sich nun ganz neue Fragen:
 
Gibt es ein Streikrecht für's Klima? Muss der Arbeitgeber die Teilnahme ermöglichen? Was passiert, wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit einfach hingeht?
 
Lesen Sie dazu den Blog-Beitrag von Prof. Dr. Markus Stoffels.
 
 
 
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