![](https://mailing.beck.de/d/d.gif?p0bdhxiy0ebdrmb0h0000jqy00000000eh7fnukzmh74qg65lxi5vq600000ye000000h7xsl7u) ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/gmail_fix.gif) | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 04.10.2024
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
endlich ist es soweit: Keiner meckert mehr über die unerträgliche Hitze, und die Lebkuchen schmecken bei diesem "Schietwetter" doch auch gleich viel besser, finden Sie nicht auch? Dazu passen eine schöne Tasse Tee und unsere herbstlich-bunten Neuigkeiten: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, was bei der Kündigung von Schwerbehinderten im ersten halben Beschäftigungsjahr zu beachten ist. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie bei Dienstwagenregelungen besonders achten sollten. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ass. jur. Sandra Eden Redaktion beck-personal-portal
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Urteil des Monats: Kündigung von Schwerbehinderten in der Wartezeit | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Eigentlich ist die Rechtslage klar: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses (sog. Wartezeit) genießen auch schwerbehinderte Arbeitnehmer noch keinen Kündigungsschutz. Allerdings hat das LAG jetzt entschieden, dass Arbeitgeber auch während der Wartezeit vor einer Kündigung eines Schwerbehinderten ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen müssen. Das Verfahren muss aber bis zur Kündigung nicht abgeschlossen sein. LAG Köln, Urteil vom 12.9.2024 - 6 SLa 76/24
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Gibt es einen Anspruch auf Mutterschutz nach Fehlgeburt? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Mehrere Frauen, die zwischen der 12. und der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, haben Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung in § 3 Abs. 2 bis Abs. 4 MuSchG eingelegt. Dort ist geregelt, wie lange Frauen nach einer "Entbindung" nicht beschäftigt werden dürfen und Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Die Frauen sind allerdings aus formalen Gründen gescheitert: Die Klage wurde unter anderem zu spät, nämlich länger als ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, eingereicht. Damit ist die Regelung jetzt nicht mehr angreifbar. BVerfG, Beschluss vom 21.8.2024 - 1 BvR 2106/22
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Besteht ein Anspruch auf Inflationsausgleich während Elternzeit? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Eine Kommunalbeschäftigte klagte, weil ihr während der Elternzeit der tariflich vereinbarte Inflationsausgleich nicht gezahlt wurde. Die Frau fühlte sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, weil Mütter häufiger und länger in Elternzeit gingen und deshalb weniger von der Regelung profitieren konnten. Das Gericht sah das allerdings anders: Eine solche Zahlung dürfe, wie im vorliegenden Fall, an die Arbeitsleistung anknüpfen. Wenn diese - aus welchem Grund auch immer - nicht erbracht werde, darf auch der Anspruch auf Inflationsausgleich entfallen. LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.8.2024 - 14 SLa 303/24
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Darf der Arbeitgeber Bonusziele einseitig festlegen? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Müssen "Zielvereinbarungen" wirklich im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden, oder reichen einseitige Vorgaben des Arbeitgebers? Diese Frage hatte das BAG in folgendem Fall zu beantworten: Ein Angestellter forderte die Gesellschaft auf, mit ihm über seine Zielvereinbarungen zu verhandeln. Die schickte ihm Zielvorstellungen zu, die er für unangemessen hielt. Seinen Gegenvorschlag lehnte das Unternehmen ab und legte daraufhin einseitig Ziele nach eigenem Ermessen fest. Das BAG entschied, dass das nicht geht. Ein Arbeitgeber macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er nicht über Bonusziele verhandelt, sondern sie stattdessen einseitig festlegt. BAG, Urteil vom 3.7.2024 - 10 AZR 171/23
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![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Worauf müssen Sie bei Dienstwagenregelungen besonders achten? | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Dass James Bond seinen Dienstwagen am Ende des Films heil zurückgibt, ist eher selten. Im echten Leben dagegen sollten Mitarbeiter mit Firmenfahrzeugen pfleglicher umgehen. Außerdem sollte die Überlassung klar geregelt sein, insbesondere wenn sie privat genutzt werden dürfen. In unserem Praxisbeitrag erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Dienstwagenüberlassung besonders beachten sollten.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Minijob-Verwaltung leicht gemacht: Digitale Tools für Arbeitgeber | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Die Verwaltung von Minijobs ist oft zeitaufwendig und komplex. Mit den richtigen digitalen Tools können Arbeitgeber ihre Aufgaben schneller und effizienter erledigen. Die Minijob-Zentrale erläutert, wie Sie Ihren Aufwand optimieren können.
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Arbeitsgesetze: jetzt in 105. Auflage 2024 | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Gesetzestext
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| mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Verfahrensrecht. Stand: 1.7.2024
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| 13,90 € | inkl. MwSt. |
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![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Kabinett beschließt Prämie für arbeitende Rentner | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Der Pillenknick lässt grüßen: Fachkräfte fehlen an allen Ecken und Enden. Um dem entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung eine neue Prämie für Menschen, die über das Rentenalter hinaus arbeiten. Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen errechnen, die die Rentenkasse durch die fortgesetzte Beschäftigung spart. Mit dieser Maßnahme sollen erfahrene Arbeitskräfte motiviert werden, weiterhin im Beruf zu bleiben.
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![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | | NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL |
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Neue Editionen "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" sind online | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) | Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht | ![](https://mailing.beck.de/resc/1/190e0502cd1/0/transparent.gif) |
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| | | Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.9.2024 online zur Verfügung.
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