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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 20.12.2019
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
der Weihnachtsmann und das Christkind sind schon im Landeanflug, deshalb wollen wir Sie diesmal nicht lange aufhalten:
 
In unserem Urteil des Monats hat das BAG nun entschieden, ob der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn mehrere zeitlich überlappende Krankheiten auftreten.
 
Ansonsten hat der Gesetzgeber noch einen ganzen Sack voll neuer Gesetze als Weihnachtsgeschenke für uns alle. Scrollen Sie einfach unten durch unsere News!
 
Wir wünschen Ihnen entspannte und erholsame Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2020!
 
Weihnachtliche Grüße von
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Was bringt uns das Arbeitszeitrecht in 2020?
 
»Altersteilzeit im Blockmodell wird für Arbeitgeber attraktiver
 
»Datenschutzvereinbarung mit dem Betriebsrat - ein Erfahrungsbericht
 
»Der „Probearbeitstag“ (Einfühlungsverhältnis) im Arbeitsschutzrecht
 
»Weihnachtsgeschenke und Compliance
 
»Das Jubiläum: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
 
»Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2019
 
»Vorausblick: Gesetzliche Neuregelungen im Jahr 2020
 
»Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu
 
»Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
 
»Entlastung der Betriebsrentner
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Entgeltfortzahlung bei überlappenden Erkrankungen 
 
Eine Arbeitnehmerin war wegen einer psychischen Erkrankung mehr als sechs Wochen krankgeschrieben. Während sie Krankengeld bezog, musste sie aus anderem Grund operiert werden und war daraufhin wegen der OP krankgeschrieben. Für den neuen Zeitraum forderte sie Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber.
 
Der Arbeitgeber lehnte ab und bekam vor Gericht recht: Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
 
BAG, Urteil vom 11.12.2019, Aktenzeichen: 5 AZR 505/18
 
 
Weitere Urteile
 
"Weihnachtswichtel" müssen sonntags nicht arbeiten 
 
So romantisch wie früher, als fleißige Kerlchen mit Zipfelmützen dem Weihnachtsmann beim Verpacken der Geschenke halfen, geht es inzwischen nicht mehr zu. Heutzutage sind die "Weihnachtswichtel" in der Regel schlecht bezahlte Mitarbeiter bei Versandhändlern, die vor Weihnachten im Dauereinsatz sind.
 
Nun ist das Oberverwaltungsgericht NRW eingeschritten und hat entschieden, dass das zur Weihnachtszeit massiv ansteigende Geschäft beim Internet-Händler Amazon keine Sonntagsarbeit rechtfertigt.
 
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2019, Aktenzeichen 4 A 738/18
 
 
 
Kündigung eines Daimler-Arbeiters wegen Rassismus 
 
Wegen rassistischer Beleidigung eines Kollegen wurde einem schwerbehinderten Daimler-Mitarbeiter im Sommer 2018 gekündigt. Er hatte einem türkischen Kollegen per Handy islamfeindliche Nachrichten geschickt, die seiner Meinung nach nur Satire waren. Nun entschied in zweiter Instanz auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: Die fristlose Kündigung wegen rassistischer Beleidigung ist rechtens.
 
Lesen Sie bei uns eine Zusammenfassung der Urteilsbegründung.
 
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.12.2019, Aktenzeichen: 17 Sa 3/19
 
 
 
Bei welchen Arbeitsunfällen haftet der Arbeitgeber? 
 
Eine Angestellte stürzte auf dem Betriebsgelände, als sie im Dunkeln über einen unbeleuchteten Weg zu einem Nebeneingang lief. Dass es sich hierbei um einen Wegeunfall handelte, war unstreitig. Die verletzte Frau verlangte aber zusätzlich von ihrem Arbeitgeber Schadenersatz und Schmerzensgeld. Eine solche Entschädigung ist nur vorgesehen, wenn der Arbeitgeber "vorsätzlich" gehandelt hat.
 
Lesen Sie bei uns, wie der Fall ausging, und wie das Gericht seine Entscheidung begründet hat.
 
BAG, Urteil vom 28.11.2019, Aktenzeichen: 8 AZR 35/19
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Was bringt uns das Arbeitszeitrecht in 2020?
 
 
Das neue Jahr wirft schon seine Schatten voraus: Nach dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die Vorgaben des EuGH in nationales Recht umsetzen wird.
 
Nach dem Willen des EuGH sollen sämtliche Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Wie eine solche Reform der Arbeitszeiterfassung aussehen könnte, lesen Sie in unserem Beitrag.
 
 
Altersteilzeit im Blockmodell wird für Arbeitgeber attraktiver
 
 
Die Entscheidung des BAG vom 24.9.2019 ließ Arbeitgeber aufatmen: Für die Phase der Freistellung während einer Altersteilzeit hat der Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch. Damit fällt eine beachtliche finanzielle Last von den Schultern der Arbeitgeber.
 
Neben einer Beleuchtung der Urteilsgründe verschafft Ihnen unser Beitrag auch einen Überblick über das Instrument der Altersteilzeit.
 
 
Datenschutzvereinbarung mit dem Betriebsrat - ein Erfahrungsbericht
 
 
Das BetrVG, das noch aus der Zeit vor der Digitalisierung stammt, kann an vielen Stellen mit der sich immer schneller entwickelnden Technik nicht mehr Schritt halten. Auch die Gerichte tun sich schwer, den rechtlichen Rahmen des BetrVG und die betriebliche Praxis, besonders mit Blick auf den Datenschutz, angemessen miteinander zu verbinden.
 
Den holprigen Weg einer Datenschutzvereinbarung schildert Ihnen unser Beitrag.
 
 
Der „Probearbeitstag“ (Einfühlungsverhältnis) im Arbeitsschutzrecht
 
 
Im August 2019 entschied das Bundessozialgericht, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch an einem „Probetag“ gilt.
 
Nachfolgend wird gezeigt, welche Bedeutung eine derartige sozialversicherungsrechtliche Einstufung für die Anwendbarkeit arbeitsschutzrechtlicher Normen im Einfühlungsverhältnis hat.
 
 
Weihnachtsgeschenke und Compliance
 
 
 
Wann sind Weihnachtsgeschenke ein Thema für die Compliance? Gerade in der Vorweihnachtszeit stellt sich diese Frage immer wieder. Seien Sie vorbereitet, in dem nachfolgenden Beitrag erfahren Sie alles über die lauernden Fallstricke.
 
 
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Das Jubiläum: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
 
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
20 Jahre einsame Spitze im Arbeitsrecht: Der Erfurter 2020.
Der jährliche Rhythmus garantiert den aktuellsten Stand der Rechtslage und ist somit für jeden Praktiker unverzichtbar. Die 20. Auflage kommentiert mit Stand vom 1. September 2019 den gesamten Bereich des Arbeitsrechts und setzt neue Schwerpunkte, etwa die Änderungen im Befristungsrecht (Brückenteilzeit).
20., neu bearbeitete Auflage 2020. Buch. LI, 3102 S. Hardcover (In Leinen)
179 € zzgl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2019
 
 
Einige kürzlich verabschiedete Gesetze entfalten noch in diesem Jahr ihre Wirkung. Dazu gehört unter anderem die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche zur Sicherstellung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und strengere Lebensmittelkontrollen.
 
Welche Neuregelungen sonst noch im Dezember 2019 in Kraft treten, erfahren Sie bei uns.
 
 
Vorausblick: Gesetzliche Neuregelungen im Jahr 2020
 
 
2020 treten zahlreiche neue Regelungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts in Kraft, wie etwa die Mindestausbildungsvergütung und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
 
Über diese und weitere Neuerungen gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemitteilung vom 13.12.2019 einen Überblick.
 
 
Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu
 
 
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7.11.2019 verabschiedet hatte. Die meisten Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung beziehungsweise am 1.1.2020 in Kraft treten.
 
Verschaffen Sie sich bei uns einen Überblick über die bevorstehenden Neuerungen.
 
 
Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
 
 
 
Hinweisgeber werden künftig EU-weit einheitlich besser geschützt. Die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, die einheitliche Standards vorschreibt, ist am 16.12.2019 in Kraft getreten. Dies teilte die Europäische mit. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
 
 
Entlastung der Betriebsrentner
 
 
Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 EUR liegt. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
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WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15. 12. 2019 online zur Verfügung.
 
 
 
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Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
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