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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 09.10.2020
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
der Countdown läuft: Am Montag den 12.10.2020 um 9 Uhr öffnet die Personalmesse "Zukunft Personal Europe Virtual" ihre digitalen Tore. Das Gute daran: Sie können ganz bequem von Ihrem Büro aus dabei sein, und das auch noch kostenlos! Registrieren Sie sich einfach über diesen Link und Sie gelangen direkt zu unserem Messestand.
 
Ansonsten haben wir natürlich für Sie wieder ein Urteil des Monats, diesmal zum Thema "fristlose Kündigung".
 
Und, save the date: Verpassen Sie nicht unser Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021" am 30.11./1.12.2020 bzw. 20.1./21.1.2021 zum Sonderpreis für Abonnenten des beck-personal-portals. Damit sind Sie bestens vorbereitet für das kommende Jahr!
 
Viel Spaß dabei wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Krisengewinner „Mobiles Arbeiten“
 
»Neue Umlagen U1/U2 seit 1. 10. 2020 für Minijob-Arbeitgeber
 
»Führen in Zeiten des Home-Office: Wie geht das?
 
»Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021"
 
»Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen steuerfrei bleiben
 
»BMF-Schreiben zur Lohnsteuer bei Elektrofahrzeugen
 
»Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2021
 
»Mobile Arbeit soll gesetzlich geregelt werden
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Besuchen Sie uns auf der "Zukunft Personal Europe Virtual"
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Vorläufig kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Sofort fristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen? 
 
So schnell kann es gehen: Einer Arbeitnehmerin wurde zunächst an ihrem zweiten Arbeitstag ordentlich gekündigt. Als sie dann an ihrem dritten Arbeitstag unentschuldigt fehlte, erhielt sie anschließend sofort ihre fristlose Kündigung.
 
Diese hatte aber vor Gericht keinen Bestand. Das LAG Schleswig-Holstein hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass ein Arbeitgeber regelmäßig erst einmal abmahnen muss, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Das gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht.
 
Lesen Sie bei uns die Einzelheiten der Urteilsbegründung.
 
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3.6.2020 - 1 Sa 72/20
 
 
Weitere Urteile
 
Urteilsbesprechung: Anspruch auf Homeoffice? 
 
Seit Beginn der Pandemie ist diese Frage ein ewiges Streitthema. In dem hier entschiedenen Fall geht es um einen 63-Jährigen, der sich ein Büro mit einer Mitarbeiterin teilt. Aufgrund eines ärztlichen Attestes wollte er seine Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen, solange für ihn das Risiko einer Sars CoV-2-Infektion besteht. Hilfweise forderte er ein Einzelbüro. Außerdem wollte er keinen Präsenzunterricht mehr erteilen.
 
Warum er mit seinen Forderungen vor Gericht eine komplette Bruchlandung erlitt und was das für Ihre Praxis bedeutet, erfahren Sie vom Herausgeber unseres Personal-Lexikons, Herrn Rechtsanwalt Volker Stück.
 
ArbG Augsburg, Beschluss vom 7.5.2020 – 3 Ga 9/20
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Krisengewinner „Mobiles Arbeiten“
 
 
Von der Ausnahme zum Normalfall in wenigen Monaten: Solch einen blitzartigen Aufstieg hat das Homeoffice vor allem Corona zu verdanken. Was anfangs nur als vorübergehende Notlösung gedacht war, funktioniert in den meisten Unternehmen erstaunlich gut. Es ist also davon auszugehen, dass viele der zur Zeit erprobten neuen Arbeitsmodelle auch nach der Pandemie erhalten bleiben.
 
Unser zweiteiliger Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Aspekten der mobilen Arbeit: Der erste Teil dreht sich hauptsächlich um den Begriff und die Einführung der mobilen Arbeit. Der zweite Teil erläutert die wichtigsten Regelungen einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten.
 
 
 
Neue Umlagen U1/U2 seit 1.10.2020 für Minijob-Arbeitgeber
 
 
Am 1.10. haben sich für Minijob-Arbeitgeber die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung erhöht. Die Umlage 1 (Krankheitsfall) steigt auf 1,0 % und die Umlage 2 (Mutterschaft) beträgt nun 0,39 %.
 
Was Arbeitgeber nun tun müssen, erfahren Sie in dem Blogbeitrag der Minijob-Zentrale.
 
 
Führen in Zeiten des Home-Office: Wie geht das?
 
 
Das Führungsprinzip "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" hat im März dieses Jahres plötzlich seine Existenzgrundlage verloren. Denn auf einmal waren in vielen Unternehmen die Mitarbeiter nicht mehr im Büro, sondern im Homeoffice.
 
Zusammenarbeiten und vor allem Führen ohne persönlichen Kontakt stellt seitdem eine neue Herausforderung dar. Wie das langfristig gelingen kann, erläutert unser Praxisbeitrag.
 
 
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Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021"
 
Aktuelle Änderungen in der Personalpraxis
Das Webinar am 30.11./1.12.2020 bzw. 20.1./21.1.2021 gibt Ihnen als zweitägige Veranstaltung einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Änderungen in 2020/2021 in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Die Referenten - hochkarätige Autoren und Mitherausgeber des beck-personal-portals - erläutern Ihnen alle wichtigen Neuerungen, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind.
Sonderpreis für Abonnenten des beck-personal-portals:
449 € zzgl. MwSt. statt 549 € zzgl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen steuerfrei bleiben
 
 
 
Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer, die derzeit in Kurzarbeit sind: Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 sieht vor, dass die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld weiterhin steuerfrei bleiben.
 
Die derzeit geltende Regelung soll bis Ende 2021 verlängert werden.
 
 
BMF-Schreiben zur Lohnsteuer bei Elektrofahrzeugen
 
 
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben ein Schreiben zu lohnsteuerlichen Fragen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie Elektrofahrrädern veröffentlicht.
 
Das Dokument finden Sie auf den Seiten des BMF.
 
BMF-Schreiben vom 29.9.2020 (IV C 5 - S 2334/19/10009 :004)
 
 
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2021
 
 
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2021 stehen nun fest. Sie werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
 
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2021 voraussichtlich 263 Euro, für Unterkunft und Miete 237 Euro betragen.
 
Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf den Seiten der TK.
 
 
Mobile Arbeit soll gesetzlich geregelt werden
 
 
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Gesetzesinitiative zur Regelung der mobilen Arbeit gestartet. Die geplanten Inhalte stellt das BMAS auf seiner Homepage vor.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Besuchen Sie uns auf der "Zukunft Personal Europe Virtual"
 
 
Verpassen Sie nicht eine der größten Personalmessen Deutschlands, die erstmals vom 12.-16.10.2020 virtuell stattfindet!
 
Über diesen Link können Sie sich kostenlos anmelden (die Freischaltung erfolgt dann am 12.10. mit Messebeginn um 9 Uhr) und werden dann direkt an unseren Messestand weitergeleitet.
 
Dort finden Sie:
 
  • Interessante Vorträge zu aktuellen Themen (Personalabbau bei Betriebsänderung, Home Office, Arbeitszeiterfassung),
  • 3 Webinare zum Arbeiten mit dem beck-personal-portal
  • 3 aktuelle Zeitschriften als pdf zum kostenlosen Download
  • Auch interessant für Nutzer des Moduls beck-personal-portal PLUS: Unser Messeangebot zum kostenlosen 3-Monate-Test des Moduls beck-personal-portal PREMIUM mit 3 aktuellen pdf-Broschüren als Geschenk
  • Die Möglichkeit zum Chat mit der Redaktion
 
 
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 1. 10. 2020 online zur Verfügung.
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Vorläufig kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice
 
 
 
Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice ist nach kontroversen Diskussionen innerhalb der Regierung wieder in weite Ferne gerückt. Lesen Sie dazu einen Kommentar unseres Blog-Experten Prof. Dr. Christian Rolfs.
 
 
 
Impressum
 
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Internet: www.beck.de
Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
 
Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Dr. Hans Dieter Beck
Amtsgericht München HRA 48 045
Ust.-Ident.-Nr.: DE 129 73 47 54
 
Verantwortlicher im Sinn von § 5 TMG/§ 55 Abs. 2 RStV:
Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
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