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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 11.11.2020
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
Amerika hat gewählt und ein Impfstoff ist in greifbarer Nähe... was es sonst noch Neues gibt, erfahren Sie nicht nur in unserem beliebten Newsletter, sondern auch von unseren Experten aus erster Hand:
 
Buchen Sie einfach unser zweiteiliges Live-Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021" am 30.11./4.12.2020 bzw. 20.1./21.1.2021 mit allen Änderungen im Arbeitsrecht und Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht.
 
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Viel Spaß dabei wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Alle Jahre wieder . . . 
 
»Live-Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021"
 
»Gesetzlicher Mindestlohn steigt bis 2022 weiter an
 
»Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021
 
»Durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag steigt 2021 auf 1,3%
 
»Künstlersozialabgabe steigt leicht in 2021
 
»Neues BMF-Schreiben zu den steuerfreien Corona-Prämien
 
»BMF-Schreiben zu steuerlichen Erleichterungen für Grenzpendler
 
»Endgültige Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Fristlose Kündigung wegen angedrohter "Erkrankung"
 
»Kündigung wegen Käsebrötchen
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Betriebsbedingte Kündigung trotz dauerbeschäftigten Leiharbeitnehmern? 
 
Ein Arbeitgeber wollte sechs festangestellten Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen, während er gleichzeitig genauso viele Leiharbeiter langfristig beschäftigte. Das ließen sich die Stammarbeitnehmer aber nicht gefallen und klagten gegen die Kündigungen.
 
Mit welcher Begründung sie Recht bekamen, erfahren Sie bei uns.
 
LAG Köln, Urteil vom 2.9.2020 - 5 Sa 14/20
 
 
Weitere Urteile
 
Vom Arbeitgeber bezahlte Strafzettel = steuerpflichtiger Arbeitslohn? 
 
Die kreuz und quer parkenden Paketzusteller kassieren regelmäßig Strafzettel, das "Parkticket" wird aber oft vom Arbeitgeber bezahlt. Strittig war, ob diese Zahlungen bei den falsch parkenden Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind. Diese Frage hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden.
 
Lesen Sie bei uns eine Zusammenfassung der Entscheidungsgründe.
 
BFH, Urteil vom 13.8.2020 - VI R 1/17
 
 
 
Mahlzeit verpasst? Pech gehabt! 
 
Ist ein Arbeitnehmer auswärts unterwegs, dann kann er normalerweise Mehraufwendungen für die Verpflegung als Werbungskosten abziehen. Allerdings sind diese Verpflegungspauschalen zu kürzen, wenn der Arbeitgeber die Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Aber was gilt, wenn der Arbeitnehmer diese Mahlzeiten gar nicht in Anspruch nimmt?
 
Pech gehabt, sagt der BFH, egal ob die Mahlzeit "unverschuldet" oder auf eigenen Wunsch ausgelassen wurde.
 
BFH, Urteil vom 7.7.2020 - VI R 16/18
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Alle Jahre wieder ...
 
 
... kommt das Christuskind und bringt Weihnachtsgeld. So ist zumindest die Wunschvorstellung der Arbeitnehmer. Für viele Arbeitgeber stellt sich deshalb jährlich neu die Frage, ob und unter welchen Bedingungen das Weihnachtsgeld gezahlt wird.
 
Dieser Frage geht unser Praxisbeitrag nach und zeigt auf, welche Fallstricke Arbeitgeber beachten sollten, um die Gewährung nicht im nächsten Jahr zu bereuen.
 
 
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Live-Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021"
 
Aktuelle Änderungen in der Personalpraxis
Das Live-Webinar gibt Ihnen einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Änderungen in 2020/2021 in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Die Referenten - hochkarätige Autoren und Mitherausgeber des beck-personal-portals - erläutern Ihnen alle wichtigen Neuerungen, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind.
Das Beste daran: Sie können die beiden Webinar-Teile "Arbeitsrecht" sowie "Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht" getrennt buchen! Die Termine finden Sie bei den jeweiligen Links.
Nutzen Sie den Sonderpreis für Abonnenten des beck-personal-portals:
149 € zzgl. MwSt. statt 299 € zzgl. MwSt. pro Webinar-Teil.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Gesetzlicher Mindestlohn steigt bis 2022 weiter an
 
 
Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 in vier Halbjahresschritten auf 10,45 Euro brutto pro Stunde. Das Bundeskabinett hat dazu am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte.
 
Lesen Sie bei uns, wie sich der Mindestlohn genau erhöhen wird.
 
 
Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021
 
 
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
 
Die wichtigsten Rechengrößen finden Sie in der Pressemitteilung des BMAS.
 
 
Durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag steigt 2021 auf 1,3%
 
 
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wurde Anfang 2020 auf 1,1% angehoben. Zum 1.1.2021 steigt er erneut und beträgt dann 1,3%. Davon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Die einzelnen Krankenkassen sind an diesen Zusatzbeitragssatz nicht gebunden, sie legen diesen individuell jeweils per Satzung fest.
 
Die Bekanntgabe im Bundesanzeiger können Sie bei uns nachlesen.
 
 
Künstlersozialabgabe steigt leicht in 2021
 
 
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung lag in den letzten Jahren stabil bei 4,2%. Er wird aber im Jahr 2021 auf 4,4% steigen, trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie. Ein noch höherer Anstieg konnte durch einen Entlastungszuschuss des Bundes vermieden werden.
 
Weitere Einzelheiten lesen Sie in der Pressemitteilung des BMAS.
 
 
Neues BMF-Schreiben zu den steuerfreien Corona-Prämien
 
 
Der Countdown läuft: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern nur noch bis 31.12.2020 Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in Form von Zuschüssen und Sachbezügen steuer- und beitragsfrei auszahlen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Zahlungen der Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise dienen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Jetzt gibt es eine Neufassung des BMF-Schreibens.
 
BMF-Schreiben vom 26.10.2020, IV C 5 – S 2342/20/10012 :003
 
 
BMF-Schreiben zu steuerlichen Erleichterungen für Grenzpendler
 
 
Die Verlagerung der täglichen Arbeit ins Home-Office hat normalerweise steuerlich keine großen Auswirkungen. Problematisch wird es allerdings bei Grenzpendlern, weil die Arbeit nun im Inland und nicht mehr im Nachbarstaat ausgeführt wird. Deshalb wurden schon im Frühjahr mit einigen Nachbarstaaten Konsultationsvereinbarungen getroffen, die kürzlich verlängert wurden.
 
Hier finden Sie die Vereinbarungen mit Luxemburg, Frankreich, Österreich und den Niederlanden.
 
 
Endgültige Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021
 
 
Das BMF hat die endgültigen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 bekannt gemacht. Diese berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags, die für 2021 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, sowie den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 1. 11. 2020 online zur Verfügung.
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Fristlose Kündigung wegen angedrohter "Erkrankung"
 
 
Wer sich einer Weisung des Arbeitgebers mit der Drohung zur Wehr setzt, sich krankschreiben zu lassen, riskiert eine außerordentliche fristlose Kündigung. Dabei ist es völlig egal, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt oder ob die Weisung rechtswidrig war. Einen solchen Fall schildert unser Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Christian Rolfs in unserem beck-blog.
 
 
Kündigung wegen Käsebrötchen
 
 
Ein Seniorenzentrum hat einer seit 16 Jahren dort beschäftigten Küchenkraft fristlos gekündigt, weil sie während ihrer Arbeitszeit ein Käsebrötchen gegessen und nicht bezahlt haben soll. Ob das der wahre Kündigungsgrund oder nur ein Vorwand war, blieb im Dunkeln. Wie der Fall ausging, lesen Sie in unserem beck-blog.
 
 
 
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Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
 
Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Dr. Hans Dieter Beck
Amtsgericht München HRA 48 045
Ust.-Ident.-Nr.: DE 129 73 47 54
 
Verantwortlicher im Sinn von § 5 TMG/§ 55 Abs. 2 RStV:
Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
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