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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 17.12.2020
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
wäre "Corona - der Lockdown" eine Reality-TV-Serie, dann wären wir jetzt gerade mitten in der zweiten Staffel, nur leider nicht als Zuschauer, sondern als Mitwirkende. Bleibt nur die Hoffnung, dass es keinen Teil 3 gibt und wenigstens das kommende Jahr besser endet, als es anfängt ...
 
Allen Widrigkeiten zum Trotz haben wir wieder für Sie die interessantesten Neuigkeiten zusammengesucht:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die brandaktuelle Frage, ob Kurzarbeit auch ohne entsprechende Vereinbarung angeordnet werden darf.
 
Wie Sie am besten mit Skeptikern und Hygiene-Verweigerern in ihrem Unternehmen umgehen, erfahren Sie in unserem Beitrag Corona-Hygienekonzept und Arbeitnehmer, die sich nicht daran halten.
 
Vergessen Sie nicht unser zweiteiliges Live-Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021" am 20.1./21.1.2021 mit allen Änderungen im Arbeitsrecht und Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht.
 
Und wenn Sie im Jahresendstress eine kleine Pause brauchen, holen Sie sich einen Kaffee und ein Weihnachtsplätzchen und genießen Sie die vergnügliche Weihnachtsgeschichte Wollige Weihnacht!
 
Viel Spaß dabei und erholsame Feiertage wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Was tun mit Corona-Hygienekonzept-Verweigerern im Unternehmen?
 
»Fälligkeiten und Beiträge bei Minjob im Jahr 2021
 
»Stufenweise Wiedereingliederung – ein Überblick für die Praxis
 
»Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert
 
»Live-Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021"
 
»Corona-Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert
 
»Künstlersozialabgabe 2021 bleibt nun doch konstant
 
»Welche Geschenke bringt uns das Jahressteuergesetz 2020?
 
»Neue BMF-Schreiben rund um die Reisekosten von Arbeitnehmern
 
»Wichtige Änderungen bei Krankenkassenwechsel ab dem 1. 1. 2021
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" online!
 
»Neuauflage: "Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen"
 
»Wer sich zum Affen macht, fliegt raus
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Kurzarbeit "aus heiterem Himmel" geht nicht 
 
Einem Arbeitnehmer wurde im März 2020 schriftlich mitgeteilt, dass er in der folgenden Woche für Kurzarbeit vorgesehen sei. Eine gesonderte Vereinbarung über Kurzarbeit wurde mit ihm nicht geschlossen. In der Gehaltsabrechnung für März war das Gehalt des Mitarbeiters gekürzt und als "Kurzarbeitergeld“ bezeichnet. Der Mitarbeiter kündigte das Arbeitsverhältnis selbst fristlos und klagte erfolgreich seinen vollen Lohn ein.
 
Unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeit angeordnet werden darf und welche Folgen drohen, wenn die Anordnung unrechtmäßig war, lesen Sie in unserer Zusammenfassung des Urteils.
 
ArbG Siegburg, Urteil vom 11.11.2020 - 4 Ca 1240/20
 
 
Weitere Urteile
 
Vorsicht: Crowdworker kann Arbeitnehmer sein! 
 
Geklagt hatte ein Mann, der für ein "Crowdsourcing-Unternehmen" Aufträge (sog. Mikro-Jobs) von dessen Kunden abarbeitete. Grundlage der Zusammenarbeit war eine "Basis-Vereinbarung", in der allerdings kein konkretes Auftragsvolumen vereinbart war. Der Crowdworker durfte selbst entscheiden, welche der angebotenen Aufträge er ausführte. Nach einem Streit wurde dem Mann gekündigt. Er klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, er sei Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
 
Das BAG gab ihm schließlich zum Teil Recht. Warum er sich trotzdem nicht über eine "Gehaltsnachzahlung" freuen durfte und welche Kriterien das BAG für die Abgrenzung zur Selbständigkeit angewandt hat, erfahren Sie bei uns.
 
BAG, Urteil vom 1.12.2020 - 9 AZR 102/20
 
 
 
Gleiches Geld für weniger Arbeit? 
 
Eine Auszubildende absolvierte eine Teilzeit-Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit einer verkürzten Wochenarbeitszeit von 30 Stunden, gegenüber Vollzeitauszubildenden mit 39 Stunden. Sie erhielt dafür eine anteilig verringerte monatliche Ausbildungsvergütung. Die geringere Vergütung erhielt sie auch für die Zeit, in der sie genauso viele Stunden Blockunterricht in der Berufsschule hatte wie ihre Ausbildungskollegen in Vollzeit.
 
Vor Gericht wollte die Frau durchsetzen, dass sie genauso viel Ausbildungsvergütung bekommt wie Vollzeitkräfte. Lesen Sie bei uns, warum ihre Klage erfolglos war.
 
BAG, Urteil vom 1.12.2020 - 9 AZR 104/20
 
 
 
"Zweiklassengesellschaft" bei Nachtarbeitszuschlägen 
 
Nach dem Manteltarifvertrag für Brauereien in Hamburg und Schleswig-Holstein ist für Arbeit in der Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Zuschlag von 25% zum Stundenentgelt zu zahlen. Für Nachtarbeit, die im gleichen Zeitraum, aber außerhalb eines Schichtsystems erbracht wird, sieht der Tarifvertrag dagegen einen Zuschlag von 50 % vor. Ein Mitarbeiter, der Nachtschichtarbeiter war, klagte gegen die unterschiedlichen Zuschläge und verlangte auch für regelmäßige Nachtschichten den Zuschlag von 50 %.
 
Letztendlich bekam er vom BAG Recht, das in der unterschiedlichen Bezahlung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot sah. Die Begründung des BAG lesen Sie bei uns.
 
BAG, Urteil vom 9.12.2020 - 10 AZR 334/20 und 10 AZR 335/20
 
 
 
Mutterschaftsurlaub für Väter - geht das? 
 
Ein Mitarbeiter eines Sozialversicherungsträgers, der Vater eines neugeborenen Mädchens ist, hatte einen Antrag auf Zusatzurlaub gestellt. Nach dem französischen Tarifvertrag für diese Branche kann die Dauer des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs verlängert werden, allerdings nur für Frauen.
 
Der EuGH hat nun entschieden, dass Männer grundsätzlich nicht diskriminiert werden dürfen, auch dann nicht, wenn es um Mutterschaftsurlaub geht. Lesen Sie bei uns eine kurze Zusammenfassung der Urteilsgründe.
 
EuGH, Urteil vom 18.11.2020 - C-463/19
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Was tun mit Corona-Hygienekonzept-Verweigerern im Unternehmen?
 
 
Wir stecken gerade mitten in der zweiten Corona-Welle, die Infektionszahlen sind derzeit viermal so hoch wie im Frühjahr während des ersten Lockdowns.
 
Umso wichtiger ist es, sich überall an die Hygieneregeln zur Vermeidung von Infektionen zu halten. Dies führt auch zu Konflikten im Arbeitsverhältnis, wo man die Kontakte zu anderen Menschen nicht so einfach vermeiden kann wie im Privatleben.
 
Wie Sie mit Arbeitnehmern umgehen, die sich nicht an das aufgestellte Hygienekonzept halten, erfahren Sie in unserem Praxisbeitrag.
 
 
Fälligkeiten und Beiträge bei Minjob im Jahr 2021
 
 
Bei der Zahlung der Abgaben und der Übermittlung der Beitragsnachweise müssen Arbeitgeber von Minijobbern bestimmte Termine beachten. Alle Fälligkeits- und Übermittlungstermine 2021 sowie einen Überblick über die aktuellen Beiträge finden Sie auf den Seiten der Minijob-Zentrale.
 
 
Stufenweise Wiedereingliederung – ein Überblick für die Praxis
 
 
Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, müssten Arbeitgeber bekanntlich innerhalb von zwölf Kalendermonaten das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: „BEM") einleiten.
 
Weniger bekannt ist dagegen das Verfahren der stufenweisen Wiedereingliederung. Dadurch soll langzeiterkrankten Arbeitnehmern ermöglicht werden, wieder in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden. Aufgrund einer 2020 in Kraft getretenen Gesetzesänderung müssen sich Arbeitgeber damit zukünftig häufiger befassen.
 
Unser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Aspekte einer stufenweisen Wiedereingliederung.
 
 
Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert
 
 
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3.12.2020 die Sonderregelung zur "telefonischen Krankschreibung" um weitere drei Monate verlängert. Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann sich weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Darüber hinaus können Ärzte eine AU-Folgebescheinigung für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen.
 
Auf den Seiten des G-BA finden sie alle zeitlich befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit Corona.
 
 
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Live-Webinar "Personalrecht zum Jahreswechsel 2020/2021"
 
Aktuelle Änderungen in der Personalpraxis
Das Live-Webinar gibt Ihnen einen kompakten Überblick zu den wesentlichen Änderungen in 2020/2021 in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Die Referenten - hochkarätige Autoren und Mitherausgeber des beck-personal-portals - erläutern Ihnen alle wichtigen Neuerungen, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind.
Das Beste daran: Sie können die beiden Webinar-Teile "Arbeitsrecht" sowie "Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht" getrennt buchen! Die Termine finden Sie bei den jeweiligen Links.
Nutzen Sie den Sonderpreis für Abonnenten des beck-personal-portals:
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Corona-Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert
 
 
Der Bundestag hat am 20.11.2020 die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gebilligt. Danach wird das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert, die Bezugsdauer wird bis Ende 2021 auf 24 Monate befristet. Ferner erhalten Arbeitgeber bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Juni 2021 komplett erstattet.
 
Lesen Sie bei uns eine Zusammenfassung der Regelungen.
 
 
Künstlersozialabgabe 2021 bleibt nun doch konstant
 
 
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2021 4,2 % betragen. Zunächst war eine Erhöhung auf 4,4 % geplant gewesen. Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel wurde die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 % auch im Jahr 2021 möglich.
 
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums.
 
 
Welche Geschenke bringt uns das Jahressteuergesetz 2020?
 
 
Das Jahressteuergesetz sorgt jedes Jahr für heftige parlamentarische Diskussionen, die zu zahlreichen Last-Minute-Änderungen führen, so auch in diesem Jahr:
 
Der Finanzausschuss hat kürzlich 42 Änderungsanträge zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) mehrheitlich beschlossen. Betroffen hiervon waren u.a. die Corona-Pauschale für die Nutzung des Home-Office und die Anhebung der steuerlichen Sachbezugsgrenze für alle Beschäftigten. Der Bundestag hat zugestimmt.
 
Abzuwarten bleibt noch die Zustimmung des Bundesrats, die für den 18.12.2020 geplant ist. Einen tabellarischen Überblick aller voraussichtlichen "Steuergeschenke" finden Sie bei uns.
 
 
Neue BMF-Schreiben rund um die Reisekosten von Arbeitnehmern
 
 
Ein umfangreiches BMF-Schreiben vom 25.11.2020 (IV C 5 - S 2353/19/10011 :006) regelt die steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern. Dieses Schreiben ersetzt das alte Schreiben vom 24.10.2014. Unser grüner Pfeil führt Sie direkt dorthin!
 
Ergänzend dazu erläutert das BMF-Schreiben vom 3.12.2020 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :002) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
 
 
Wichtige Änderungen bei Krankenkassenwechsel ab dem 1.1.2021
 
 
Ab dem 1.1.2021 gelten beim Krankenkassenwahlrecht vereinfachte Kündigungsmöglichkeiten und kürzere Bindungsfristen. Für gesetzlich Versicherte wird es dann wesentlich einfacher sein, die Krankenkasse zu wechseln. Der Wechsel des Arbeitnehmers in eine günstigere Kasse ist auch für Arbeitgeber interessant, weil sie die Hälfte des Beitrags mittragen.
 
Ebenfalls ab 2021 entfallen die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen in der bisher bekannten Papierform. Statt dessen erhalten Arbeitgeber künftig eine elektronische Rückmeldung. Auch das Ab- und Anmeldeverfahren bei einem Kassenwechsel wurde vereinfacht.
 
In unserem aktuellen Lexikon-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zu den Neuerungen beim Krankenkassenwechsel wissen müssen.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15. 12. 2020 online zur Verfügung.
 
Besonders interessant ist der Beitrag zu Dienstreisen in Zeiten von Corona.
 
 
 
Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" online!
 
 
 
Die neueste Edition des Personal-Lexikons und der Personal-Formulare sind ab sofort online!
 
 
Neuauflage: "Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen"
 
 
Für Abonnenten des Moduls beck-personal-portal PREMIUM ist die neue Auflage des Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungenn ab sofort online verfügbar.
 
Insbesondere werden die Auswirkungen der DS-GVO auf den Umgang mit Bewerber- und Mitarbeiterdaten beleuchtet.
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Wer sich zum Affen macht, fliegt raus
 
 
Ein Betriebsratsmitglied hatte während einer Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" bedacht. Daraufhin war ihm gekündigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die Kündigung gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Sie sei bereits unzulässig, so die Verfassungsrichter, die aber gleichwohl erläuterten, dass die Beschwerde auch nicht begründet gewesen wäre.
 
Lesen Sie zu den Argumenten des Gerichts den Blog-Beitrag von Prof. Dr. Markus Stoffels.
 
 
 
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Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
 
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Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
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