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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 28.06.2021
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
dass sich die Homeofficepflicht langsam dem Ende zuneigt, wird sicher all denjenigen ganz gelegen kommen, die in den letzten Tagen im Dachgeschoss vor sich hin geschmort haben.
 
Mit unseren aktuellen Neuigkeiten können Sie bei der Arbeit - zumindest innerlich - einen kühlen Kopf bewahren:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, was ein alter Schlager mit modernem Arbeitsrecht zu tun hat.
 
Außerdem erfahren Sie, was sich durch das neue Betriebsratsmodernisierungsgesetz alles ändert.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
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Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Rote Lippen soll man (lieber nicht) küssen
»Ohne Kurzarbeit "Null" keine Urlaubskürzung
»Zählen für die betriebliche Altersversorgung auch die Überstunden?
»Mitbestimmung des Betriebsrats bei Höhergruppierung
»Kein Bonus ohne Zielvereinbarung?
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Die wichtigsten Neuerungen
»Neue Verlautbarung zu den Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen
»Neues Teilhabestärkungsgesetz beeinflusst BEM-Verfahren
»Hier gibt's Geld: Zuschüsse und Prämien für Unternehmen
»Dürfen Minijobber die 450-Euro-Grenze überschreiten?
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst
»Homeoffice-Pflicht läuft Ende Juni aus
»Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
»Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmals verlängert
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
»Lohnsteuer-Update 6/2021
AUS DEM BECK-BLOG
»Wieviel technisches Equipment darf der Betriebsrat einfordern?
NUTZER-TIPPS
»Anwender-Tipps: Der Versionsvergleich
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Rote Lippen soll man (lieber nicht) küssen
 
Dass der bekannte Schlagertext aus den 60er Jahren heute nicht mehr zeitgemäß ist, hat ein Manager jetzt erfahren:
 
Auf einer zweitägigen Firmenveranstaltung fand er an der Hotelbar großen Gefallen an einer Kollegin. Allerdings war die Sympathie ganz offensichtlich recht einseitig. Anschließend folgte er der Kollegin gegen ihren ausdrücklichen Wunsch zu ihrem Zimmer. Vor der Zimmertür gelang es ihm, sie trotz ihrer Gegenwehr zu küssen.
 
Für dieses Verhalten wurde er fristlos gekündigt. Auch das Gericht hat die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung als gerechtfertigt angesehen.
 
LAG Köln, Urteil vom 1.4.2021 - 8 Sa 798/20
 
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Ohne Kurzarbeit "Null" keine Urlaubskürzung
 
Einigen Arbeitnehmern einer Firma war der Jahresurlaub anteilig gekürzt worden. Die Kürzung entsprach dem Verhältnis der Kurzarbeit zu den normalen Jahresarbeitstagen. Die Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter war aber nicht auf „Null“ reduziert worden.
 
Dagegen klagten die Mitarbeiter erfolgreich: Der Arbeitgeber darf bei Kurzarbeit den Erholungsurlaub der betroffenen Arbeitnehmer nicht kürzen, wenn keine Kurzarbeit „Null" vorliegt. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Osnabrück.
 
ArbG Osnabrück v. 8.6.2021 - 3 Ca 108/21
 
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Zählen für die betriebliche Altersversorgung auch die Überstunden?
 
Ein Arbeitnehmer einer Fluggesellschaft hatte einen Teilzeitvertrag über monatlich 40 Stunden, arbeitete aber regelmäßig auf Abruf das drei- bis vierfache. Für die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung wurde jedoch nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gezählt, nicht die tatsächlich geleistete Arbeit. Der Catering-Mitarbeiter verlangte, dass seine Zusatzarbeit ebenfalls für betriebsrentenfähig erklärt wird.
 
Das BAG gab ihm recht: Ein Teilzeitarbeitnehmer mit regelmäßigen Zusatzstunden hat bei Berechnung der Betriebsrente einen Anspruch darauf, dass seine gesamte Arbeitszeit berücksichtigt wird.
 
BAG, Urteil vom 23.2.2021 - 3 AZR 618/19
 
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Mitbestimmung des Betriebsrats bei Höhergruppierung
 
Eine Vielzahl von Beschäftigen hatten bei ihrem Arbeitgeber eine Höhergruppierung im Rahmen des TVöD beantragt. Bei der Entscheidung, ob die Anträge jeweils angenommen oder abgelehnt wurden, wurde der Betriebsrat nicht beteiligt.
 
Der Betriebsrat sah dadurch seine Mitbestimmungsrechte verletzt und bekam vor Gericht Recht: Beantragen Arbeitnehmer ihre tarifvertragliche Höhergruppierung, unterliegt diese als (Neu-)Eingruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats.
 
BAG, Beschluss vom 23.2.2021 - 1 ABR 4/20
 
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Kein Bonus ohne Zielvereinbarung?
 
Der Arbeitsvertrag eines als "Head of Operations" eingestellten Mitarbeiters enthielt eine Bonusregelung, wonach er bis zu 25% seines Bruttojahresgehalts zusätzlich verdienen konnte. Die genauen Bedingungen sollten in einer Zielvereinbarung gesondert geregelt werden. Allerdings wurde eine solche Zielvereinbarungen in den anderthalb Jahren bis zu seinem Ausscheiden nie geschlossen.
 
Anschließend klagte der Mann auf Auszahlung der Zusatzvergütung und bekam wegen der fehlenden Zielvereinbarung 90% des Betrags als Schadensersatz zugesprochen.
 
BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Die wichtigsten Neuerungen
 
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das im Vorfeld durchaus kontrovers diskutiert wurde, ist nun seit 18.6.2021 in Kraft.
 
Welche Änderungen in Ihrem Unternehmen damit verbunden sind, erfahren Sie in unserem Beitrag.
 
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Neue Verlautbarung zu den Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen
 
Die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen wurden von März bis Oktober 2021 erneut erhöht.
 
Nun haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am 31.5.2021 eine weitere Verlautbarung veröffentlicht, in der die Regelungen ausführlich anhand von Beispielen erläutert werden.
 
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Neues Teilhabestärkungsgesetz beeinflusst BEM-Verfahren
 
Eigentlich geht es im Teilhabestärkungsgesetz vom 2.6.2021 in erster Linie um Menschen mit Behinderungen. Allerdings ist in diesem Gesetz auch eine wesentliche Änderungen im BEM-Verfahren beschlossen worden: Der betroffene Arbeitnehmer kann in dem Verfahren nun auch eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.
 
Welche Folgen sich daraus für den Verfahrensablauf ergeben, lesen Sie in unserem Beitrag.
 
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Hier gibt's Geld: Zuschüsse und Prämien für Unternehmen
 
Um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bekommen, stellt die Bundesregierung verschiedene Prämien und Zuschüsse zur Verfügung, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten:
 
Die Bundesregierung hat beschlossen, die finanzielle Unterstützung für Unternehmen bis zum 30.9.2021 als Überbrückungshilfe III Plus zu verlängern. Neu dabei ist ein Personalkostenzuschuss ("Restart-Prämie") für Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückholen. Näheres dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des BMWi vom 9.6.2021.
 
In dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wurden Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit verbessert. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit.
 
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Dürfen Minijobber die 450-Euro-Grenze überschreiten?
 
Wegen Personalengpässen kommt es zur Zeit öfters vor, dass Arbeitgeber ihre Minijobber häufiger einsetzen als eigentlich geplant. Was passiert, wenn durch diese "Überstunden" die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten wird?
 
Die Minijobzentrale gibt Entwarnung: Für eine erneute Übergangszeit darf die monatliche Verdienstgrenze viermal überschritten werden. Lesen Sie dort, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn ihre Minijobber in einzelnen Monaten mehr als 450 Euro verdienen.
 
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Wetzling / Habel: Umgang mit Low Performern
 
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In dem Werk wird das in der Praxis höchst relevante Problem des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern (sog. Low Performern) behandelt. Betrachtet werden vor allem die typischen Ursachen dieser Schwächen, wie z.B. Krankheit, fehlende Motivation sowie die Schwierigkeit, mit Veränderungen am Arbeitsplatz Schritt zu halten.
 
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Bayreuther / Salamon: Kündigungsschutz und Personalanpassungen
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst
 
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis 10.9.2021 verlängert, allerdings werden einige Maßnahmen gelockert. Unter anderem entfallen die strikte Vorgabe von Homeoffice sowie die Mindestfläche von zehn Quadratmeter pro Person in Betrieben.
 
Bei uns finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
 
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Homeoffice-Pflicht läuft Ende Juni aus
 
So langsam wird es Zeit, die "guten" Hosen wieder aus dem Schrank zu holen, denn Arbeitgeber müssen ab Juli voraussichtlich kein Homeoffice mehr anbieten. Die Bundesnotbremse läuft zum Ende Juni aus, und es gibt derzeit keine Absicht, diese zu verlängern.
 
Allerdings bedeutet das keine sofortige Rückkehr in den Normalbetrieb, da die Abstands- und Hygieneregeln aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin gelten. Lesen Sie dazu unsere aktuelle Meldung.
 
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Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
 
Das Betriebsratsmodernisierungsgesetz, das am 18.6.2021 in Kraft getreten ist, soll die Wahl von Betriebsräten vereinfachen sowie die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit stärken.
 
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.
 
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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmals verlängert
 
Die Bundesregierung hat die Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal verlängert. Die bis zum 31.12.2021 befristeten Regeln gelten nun auch für Betriebe, die bis zum 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
 
Geregelt ist die Verlängerung in der "Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" vom 23.6.2021, die Sie bei uns als pdf finden.
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.6.2021 online zur Verfügung.
Lohnsteuer-Update 6/2021
 
Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich diesmal unter anderem mit steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitgeberleistungen. Die für Sie wichtigen Regelungen sind wie immer verständlich und anhand von Beispielen praxisnah erklärt.
 
Hier finden Sie die pdf-Version zum Ausdrucken, unten gelangen Sie zur Online-Version.
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Wieviel technisches Equipment darf der Betriebsrat einfordern?
 
Kann ein elfköpfiger Betriebsrat verlangen, dass ihm die beantragten Informations- und Kommunikationsmittel (2 Lizenzen für die Durchführung von Videokonferenzen, 2 Headsets, 2 Webcams, 11 Smartphones) zur Verfügung gestellt werden? Diese Frage hatte das LAG Berlin am 14.4.2021 (15 TaBVGa 401/21) zu entscheiden.
 
Wie der Fall ausging, verrät Ihnen unser Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Markus Stoffels in unserem beck-blog.
 
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NUTZER-TIPPS
Anwender-Tipps: Der Versionsvergleich
 
Kennen Sie schon den Versionsvergleich? Wenn Sie einen Paragrafen direkt anklicken, können Sie unterhalb des Vorschriftentextes unter "Geltungszeiträume" zwei Zeiträume anklicken, um sie zu vergleichen. Dafür wählen Sie "Ausgewählte Fassungen vergleichen". So sehen Sie die Änderungen direkt auf einen Blick farblich hervorgehoben.
 
Probieren Sie es doch einfach aus, zB bei § 14 BetrVG.
Reden Sie mit uns!
 
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