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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.04.2021
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
"alles neu macht der Mai" besagt ein bekanntes Volkslied. Wir sind sogar der Zeit voraus und präsentieren Ihnen schon im April unseren Newsletter in einem neuen "Outfit".
 
Und zur Feier des Tages haben wir gleich zwei druckfrische Urteile des Monats: Das erste Urteil dreht sich um einen Corona-Anhuster, das zweite Urteil zeigt mögliche Auswüchse der DS-GVO.
 
Außerdem geht unser Praxisbeitrag der Frage nach, ob Unternehmen ihre Mitarbeiter zu Corona-Tests verpflichten dürfen.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
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Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats:Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen
»Urteil des Monats: Gibt es ein Recht auf Kopie sämtlicher Arbeits-Mails?
»Kündigung wegen Quarantäneanordnung erlaubt?
»Wer trägt das Risiko einer pandemiebedingten Betriebsschließung?
»Diskriminierung ohne Kenntnis der Schwerbehinderung?
»Ist ein freigestellter Arbeitnehmer noch Betriebsratsmitglied?
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.2021 verlängert
»Krankschreibungen per Telefon bis 30.6.2021 möglich
»Sind verpflichtende Corona-Tests im Unternehmen erlaubt?
»„Mobile Arbeit“: Eine arbeitsschutzrechtliche Herausforderung
»Ist die Corona-Schutzimpfung bezahlte Arbeitszeit?
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Corona-Notbremse verschärft Homeoffice-Regelungen
» Betriebliche Testangebote sind jetzt Pflicht
»Bundeskabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz
»BMAS plant Verschärfung des Befristungsrechts
»BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachlohn
»BMF-Schreiben zu Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
»Lohnsteuer-Update 4/2021
»Für unsere Premium-Kunden
AUS DEM BECK-BLOG
»Wer darf ein BEM einfordern?
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen
 
Wer Corona-Maßnahmen im Betrieb nicht ernst nimmt, und sogar bewusst dagegen verstößt, riskiert seinen Rauswurf: Ein Arbeitnehmer hatte zunächst signalisiert, dass er die Maßnahmen nicht einhalten werde. Später hustete er einen Kollegen absichtlich und aus nächster Nähe an.
 
Wer sich so verhält, verletzt in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinen Kollegen und riskiert eine fristlose Kündigung, urteilte das Gericht. Warum die Kündigungsschutzklage des betroffenen Arbeitnehmers trotzdem erfolgreich war, lesen Sie bei uns.
 
LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2021 - 3 Sa 646/20
 
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Urteil des Monats: Gibt es ein Recht auf Kopie sämtlicher Arbeits-Mails?
 
Ein findiger Wirtschaftsjurist, der entlassen worden war, kam auf eine interessante Idee: Er verlangte nach der Kündigung gemäß DS-GVO nicht nur Auskunft über seine gesammelten personenbezogenen Daten. Er forderte auch eine Kopie seines gesamten E-Mail-Verkehrs sowie aller Nachrichten, in denen er persönlich erwähnt wird.
 
Auf diesem Wege versuchen einige Beschäftigte neuerdings, in Kündigungsschutzprozessen Druck auszüben, um eine höhere Abfindung zu verhandeln. Diesem Begehren schob das BAG allerdings - zumindest größtenteils - einen Riegel vor.
 
Lesen Sie bei uns, inwiefern der Mitarbeiter Recht bekam.
 
BAG, Urteil vom 27.4.2021 - 2 AZR 342/20
 
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Kündigung wegen Quarantäneanordnung erlaubt?
 
Ein Dachdecker befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts als Kontaktperson in häuslicher Quarantäne. Er informierte seinen Arbeitgeber, der eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes verlangte. Als diese nicht gleich erstellt wurde, kündigte der Arbeitgeber.
 
Das KSchG fand hier zwar keine Anwendung, weil der Betrieb zu klein war. Die Kündigung war trotzdem unwirksam. Das Gericht hielt sie für sittenwidrig, weil sich der Arbeitnehmer an die behördliche Quarantäneanordnung halten muss.
 
ArbG Köln, Urteil vom 15.4.2021 - 8 Ca 7334/20
 
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Wer trägt das Risiko einer pandemiebedingten Betriebsschließung?
 
Eine Mitarbeiterin war in einer Spielhalle auf Stundenlohnbasis beschäftigt. Pandemiebedingt musste der Betrieb ab März 2020 schließen. Die Mitarbeiterin bezog kein Kurzarbeitergeld, weil sie zum 1.5.2020 in Rente ging. Sie verlangte deshalb vom Betreiber Lohn für 62 Stunden, die sie im April normalerweise noch gearbeitet hätte.
 
Sie war der Meinung, dass der Arbeitgeber auch in der Pandemie das Betriebsrisiko trage. Der Arbeitgeber war dagegen der Auffassung, der Lohnausfall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko. Warum die Mitarbeiterin Recht bekam, lesen Sie in unserer Kurzmeldung!
 
LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.3.2021 - 8 Sa 674/20
 
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Diskriminierung ohne Kenntnis der Schwerbehinderung?
 
Ein Mann hatte sich auf die Stelle eines Sachgebietsleiters einer Gemeinde beworben, aber weder im Bewerbungsschreiben noch im Lebenslauf seine Schwerbehinderung erwähnt. Er wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Erst als das Bewerbungsverfahren schon fast abgeschlossen war, teilte er der Gemeinde seine Schwerbehinderung mit.
 
Weil die Gemeinde bei ihrer Entscheidung für einen anderen Bewerber blieb, klagte er auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Allerdings kam er damit vor Gericht nicht durch. Lesen Sie bei uns die Zusammenfassung der Urteilsgründe.
 
BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
 
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Ist ein freigestellter Arbeitnehmer noch Betriebsratsmitglied?
 
Ein Mitarbeiter ist im Rahmen eines Aufhebungsvertrags bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt worden. Der Mann wollte allerdings während der Freistellung sein Amt als Betriebsratsmitglied weiter ausüben. Er verlangte deshalb unter anderem Zugang zu den Betriebsräumen.
 
Als der Arbeitgeber ihm das verweigerte, klagten der Betriebsrat und der Mitarbeiter dagegen. Das Gericht entschied: Die Betriebsratstätigkeit endet nicht mit der Freistellung, sondern erst mit dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses.
 
Erfahren Sie bei uns, wie Sie solche Fälle in Ihren Aufhebungsverträgen berücksichtigen können.
 
LAG Hessen, Beschluss vom 21.12.2020 – 16 TaBVGa 189/20
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.2021 verlängert
 
Nachdem die einzelnen Lockdowns inzwischen fast nahtlos ineinander übergehen, und noch immer kein Licht am Ende des Tunnels in Sicht ist, wird es für viele Unternehmen finanziell immer enger. Deshalb können Unternehmen den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.6.2021. Das gilt auch für die Leiharbeit.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
 
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Krankschreibungen per Telefon bis 30.6.2021 möglich
 
Auch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wurde erneut verlängert: Wer nur an leichten Erkältungssymptomen leidet, kann vom Arzt per Telefon bis zu einer Woche krankgeschrieben werden. Auch eine Folgebescheinigung für eine weitere Woche kann telefonisch ausgestellt werden.Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.6.2021.
 
Detaillierte Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
 
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Sind verpflichtende Corona-Tests im Unternehmen erlaubt?
 
Die flächendeckenden Impfungen lassen zwar weiterhin auf sich warten, aber zumindest Schnell- und Selbsttests stehen nun in größeren Mengen zur Verfügung. Damit stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber künftig von Arbeitnehmern regelmäßige Corona-Tests verlangen können.
 
Unser Beitrag beleuchtet die Rahmenbedingungen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
 
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„Mobile Arbeit“: Eine arbeitsschutzrechtliche Herausforderung
 
Zwar wird die Pflicht zum Homeoffice gerade immer mehr verschärft, ein wichtiger Aspekt kommt dabei aber zu kurz: Viele Heimarbeitsplätze sind nämlich - aus verschiedenen Gründen - für die tägliche Arbeit nicht oder nur bedingt geeignet.
 
Unser Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die ArbStättV auf die "mobile Arbeit" anwendbar ist.
 
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Ist die Corona-Schutzimpfung bezahlte Arbeitszeit?
 
Wenn man der Bundesregierung glauben darf, dann kommen die Impfungen ab Juni richtig in Schwung. Spätestens dann stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob die Zeit, die der Arbeitnehmer für einen Impftermin außerhalb der Firma aufwendet, als Arbeitszeit bezahlt werden muss.
 
Lesen Sie in unserem Beitrag, wie diese Frage nach aktueller Rechtslage zu beantworten ist.
 
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Felicitas Richter: Homeoffice mit Familie
 
Ratgeber 
 
Wie Sie sich selbst, Arbeit und Familie so organisieren, dass (fast) nichts zu kurz kommt.
 
Das Buch gibt sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten oder Selbstständigen einen konkreten Überblick, welche Aspekte gut durchdacht und geplant werden müssen, damit diese Arbeitsform auch tatsächlich funktioniert und den erhofften Mehrwert bietet.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Corona-Notbremse verschärft Homeoffice-Regelungen
 
Das geänderte Infektionsschutzgesetz, auch als "Corona-Notbremse" bekannt, regelt seit dem 23.4.2021 bundesweit die allgemeinen Einschränkungen bei Inzidenzen von über 100.
 
Gleichzeitig wurden die Regelungen zum Homeoffice ins Infektionsschutzgesetz übernommen und verschärft: Die schon bestehende Pflicht des Arbeitgebers, Homeoffice anzubieten, wurde um die Pflicht der Arbeitnehmer ergänzt, dieses Angebot anzunehmen.
 
Außerdem wurde das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 und für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet, damit die Kinder während der Schul- oder Kita-Schließungen zuhause betreut werden können.
 
Lesen Sie bei uns, welche Änderungen im Detail beschlossen wurden.
 
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Betriebliche Testangebote sind jetzt Pflicht
 
Die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz wurden erneut bis zum 30.6.2021 verlängert und um verpflichtende betriebliche Testangebote ergänzt. Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 22.4.2021 in Kraft getreten.
 
Die Regelungen zum Homeoffice sind von der Arbeitsschutzverordnung ins Infektionsschutzgesetz gewandert (§ 28b Abs.7) und gleichzeitig verschärft worden.
 
Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Arbeitsschutzverordnung und die neuen Homeoffice-Regeln finden Sie auf den FAQ-Seiten des BMAS.
 
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Bundeskabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz
 
Das Bundeskabinett hat Ende März den Entwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen, um die Gründung und die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. Auch der Kündigungsschutz für diejenigen, die bei einer Betriebsratsgründung mitwirken, soll verbessert werden.
 
Geplant sind außerdem unter anderem Anpassungen des Sprecherausschussgesetzes, der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und im Bereich Digitalisierung.
 
Bei uns finden Sie eine Zusammenfassung der geplanten Verbesserungen.
 
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BMAS plant Verschärfung des Befristungsrechts
 
In dem Gesetzentwurf sind insbesondere Verschärfungen bei sachgrundlosen Befristungen und Kettenbefristungen vorgesehen. Ein Arbeitsverhältnis soll künftig maximal für 18 Monate anstatt für zwei Jahre sachgrundlos befristet werden können.
 
Außerdem sollen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten höchstens 2,5 % der Beschäftigten sachgrundlos befristet einstellen dürfen.
 
Den Referentenentwurf zum Download finden Sie bei uns.
 
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BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachlohn
 
Ein neues BMF-Schreiben erläutert den Begriff der Sachzuwendung und die Abgrenzung zur Geldleistung anhand konkreter Beispiele. Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind danach regelmäßig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen.
 
Weiterführende Hinweise finden Sie bei uns. Das BMF-Schreiben selbst liegt auf der Internetseite des BMF zum Download bereit.
 
BMF-Schreiben vom 13.4.2021 - IV C 5 - S 2334/19/10007 :002
 
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BMF-Schreiben zu Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung
 
Ein weiteres aktuelles BMF-Schreiben regelt die Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben.
Die Leistungen sind bis zu einem Freibetrag von 600 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
 
Eine Übersicht über die begünstigten Leistungen finden Sie bei uns. Das BMF-Schreiben selbst liegt auf der Internetseite des BMF zum Download bereit.
 
BMF-Schreiben vom 20.4.2021 - IV C 5 - S 2342/20/10003 :003
 
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NUTZER-TIPPS
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NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15.4.2021 online zur Verfügung.
Lohnsteuer-Update 4/2021
 
Unser beliebtes Lohnsteuer-Update beschäftigt sich diesmal mit zahlreichen interessanten Neuregelungen, die gerade in Kraft getreten sind oder kurz davor stehen. Die für Sie wichtigen Vorschriften sind verständlich und anhand von Berechnungsbeispielen praxisnah erklärt.
 
Schauen Sie gleich mal rein!
 
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Für unsere Premium-Kunden
 
Das Handbuch "Peters, Das Weisungsrecht der Arbeitgeber" ist soeben in der 2. Auflage 2021 erschienen und steht Ihnen ab sofort im beck-personal-portal zur Verfügung.
 
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Wer darf ein BEM einfordern?
 
Wir führen ein Kurzinterview zur Frage, ob Beschäftigte vom Arbeitgeber die Durchführung eines BEM verlangen können, mit Dr. Jürgen vom Stein (Präsident des LAG Köln und Mitherausgeber des Handbuchs "Gesundheitsmanagement und Krankheit im Arbeitsverhältnis").
 
Zu dieser Frage gab es kürzlich ein überraschendes Urteil aus Bayern...
 
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