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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 31.08.2021
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
der diesjährige Sommer ist leider im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser gefallen. Doch wenigstens bei uns gibt es ein paar Lichtblicke:
 
Unser Urteil des Monats beschäftigt sich diesmal mit dem Unterschied zwischen Schulzeugnissen und Arbeitszeugnissen.
 
Außerdem erfahren Sie, in welchen Bereichen der Personalarbeit digitale Signaturen sinnvoll sind und wann Sie besser darauf verzichten sollten.
 
Save the date! Unsere Live-Webinare zum Personalrecht bieten wir dieses Jahr exklusiv für unsere Abonnenten des beck-personal-portals kostenfrei an:
 
"Personalrecht zum Jahreswechsel 2021/2022" mit allen Änderungen im Arbeitsrecht (26.11.2021), Sozialversicherungsrecht (20.10.2021) und Lohnsteuerrecht (voraussichtl. Jan. 2022) sowie Betriebsrätemodernisierungsgesetz für Personaler (3.11.2021).
 
Weitere Informationen folgen in Kürze!
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
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Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail:
Redaktion-Personal-Portal@beck.de

Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Ein Arbeitszeugnis ist kein Schulzeugnis
»Ist die Abfindung im Rahmen einer "Sprinterklausel" steuerbegünstigt?
»Wie muss die Schlussformel im Arbeitszeugnis lauten?
»Arbeitszeitkonto am letzten Arbeitstag im Minus: Was nun?
»Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Kündigung trotz Attest
»Home-Office statt Versetzung an anderen Standort?
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Die Tücken der digitalen Signatur im Arbeitsvertrag
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Regeln für Minijobs und geringfügige Beschäftigungen aktualisiert
»Neue Berufskrankheiten ab August 2021
NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
»Lohnsteuer-Update 8/2021
»Neu im Premium-Modul: Wetzling/Habel, Umgang mit Low Performern
AUS DEM BECK-BLOG
»Corona-Lockdown ist Betriebsrisiko
»Wann muss ein BEM wiederholt werden?
»Anwender-Tipps: Der Versionsvergleich
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Ein Arbeitszeugnis ist kein Schulzeugnis
 
Nachdem ein Elektriker seinen Job gekündigt hatte, erhielt er ein Zeugnis, das von der Form her an ein Schulzeugnis erinnerte. Mit der Beurteilung seiner Leistungen in Form von Schulnoten war er nicht einverstanden und verlangte ein "übliches" Zeugnis im Fließtext.
 
Letztendlich entschied das BAG, dass ein Arbeitgeber den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nicht dadurch erfüllt, dass er Leistung und Verhalten in einer an ein Schulzeugnis angelehnten Tabellenform beurteilt. Welche Kriterien ein Zeugnis stattdessen erfüllen muss, lesen Sie in unserer Meldung.
 
BAG, Urteil vom 27.4.2021 - 9 AZR 262/20
 
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Ist die Abfindung im Rahmen einer "Sprinterklausel" steuerbegünstigt?
 
Eine Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung eine sogenannte Sprinterklausel vereinbart. Diese Klausel besagte, dass ihr das Recht eingeräumt wurde, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag das Arbeitsverhältnis vor dem zunächst vereinbarten Zeitpunkt zu beenden.
 
Das zuständige Finanzamt wollte nur die "normale" Abfindung, nicht jedoch den weiteren Abfindungsbetrag steuerlich begünstigen. Dagegen klagte die Frau und bekam Recht. Lesen Sie bei uns, warum die gesamte Abfindung ermäßigt besteuert wird.
 
FG Hessen, Urteil vom 27.7.2021 - 10 K 1597/20
 
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Wie muss die Schlussformel im Arbeitszeugnis lauten?
 
Eine Arbeitnehmerin schied nach einem Streit durch Eigenkündigung aus einem Unternehmen aus. Ihre Leistung und ihr Verhalten wurden im Endzeugnis mit "gut" bewertet. Sie verlangte jedoch zusätzlich eine Äußerung des Bedauerns über ihr Ausscheiden.
 
Ein Anspruch auf eine Bedauerns-, Dankes- und Gute-Wünsche-Formel am Schluss eines Endzeugnisses besteht jedoch nicht. Den Leitsatz mit Link zum Volltext finden Sie auf den Seiten des LAG München.
 
Lesen Sie zu den Anforderungen an ein Arbeitszeugnis auch den passenden Ausschnitt Form des Zeugnisses aus unserem Beck-Online-Kommentar.
 
LAG München, Urteil vom 15.7.2021 - 3 Sa 188/21
 
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Arbeitszeitkonto am letzten Arbeitstag im Minus: Was nun?
 
Einem Arbeitnehmer wurde zunächst außerordentlich gekündigt. Im anschließenden Kündigungsschutzprozess wurde ein Vergleich geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis mit ordentlicher Kündigungsfrist bei sofortiger Freistellung enden sollte. Urlaubsansprüche und Zeitguthaben sollten mit der Freistellung abgegolten sein.
 
Allerdings war das Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers an seinem letzten Arbeitstag im Minus. Der Arbeitgeber wollte das Arbeitsentgelt entsprechend kürzen. Damit kam er jedoch vor Gericht nicht durch. Lesen Sie bei uns die Entscheidung im Volltext.
 
LAG Nürnberg, Urteil vom 19.5.2021 - 4 Sa 423/20
 
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Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Kündigung trotz Attest
 
Die Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis mit Kundenkontakt weigerte sich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, während der Arbeitszeit den angeordneten Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Da sie in der Praxis ohne MNS als Logopädin nicht einsetzbar war, wurde ihr daraufhin gekündigt.
 
Die Kündigungsschutzklage war erfolglos, zum einen, weil die Anforderungen an ein wirksames Attest nicht erfüllt waren, und zum anderen, weil es für die Frau ohne Maske keine Arbeitsmöglichkeit gab. Bei uns finden Sie die Entscheidung im Volltext.
 
Für unsere PREMIUM-Kunden im Volltext verfügbar:
ArbG Cottbus, Urteil vom 17.6.2021 - 11 Ca 10390/20
 
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Home-Office statt Versetzung an anderen Standort?
 
Eine Mitarbeiterin war in der Berliner Niederlassung einer Firma aus Wuppertal als Vertriebsassistentin beschäftigt. Als der Berliner Betrieb geschlossen wurde, erhielt sie eine betriebsbedingte Änderungskündigung mit dem Angebot, ihre Tätigkeit in Wuppertal fortzusetzen.
 
Dieses Angebot nahm sie nicht an mit der Begründung, sie könne stattdessen vollständig vom Home-Office aus arbeiten. Das Unternehmen wollte dagegen die Vertriebsassistenz lieber vor Ort bündeln und bekam recht: Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten kein Home-Office als milderes Mittel zu einer geplanten Versetzung anbieten.
 
Bei uns finden Sie eine Zusammenfassung der Entscheidung mit Praxishinweisen.
 
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.3.2021 - 4 Sa 1243/20
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Die Tücken der digitalen Signatur im Arbeitsvertrag
 
Die Unterschrift auf einem elektronischen Gerät ist inzwischen nicht nur bei den Paketboten absoluter Standard, sondern oft auch beim Abschluss von Verbraucherverträgen. Lässt sich dieses praktische und moderne Verfahren nicht auch bei Arbeitsverträgen nutzen?
 
Das wäre schön! Doch bei der Verwendung digitaler Unterschriften im Rahmen von Arbeitsverhältnissen ist Vorsicht geboten, vor allem, wenn das Gesetz die "Schriftform" verlangt.
 
In welchen Fällen die digitale Signatur zulässig ist und wann man besser weiterhin zu Papier und Stift greifen sollte, erfahren Sie in unserem Beitrag.
 
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Neu im Oktober! Blattner: Betriebsrätemodernisierungsgesetz
 
Praxisleitfaden 
 
Der handliche Praxisleitfaden erläutert die Änderungen, die sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz u.a. im BetrVG, KSchG und SprAuG ergeben. Diese wirken sich sowohl auf das Verfahren der Betriebsratswahl 2022 als auch auf erweiterte Mitbestimmungstatbestände des gewählten Betriebsrats aus.
 
Des Weiteren wird mit der Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen sowie elektronischen Dokumenten der aktuellen Entwicklung hinsichtlich mobiler Betriebsratsarbeit Rechnung getragen.
 
ca. 19,80 €
inkl. MwSt.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Regeln für Minijobs und geringfügige Beschäftigungen aktualisiert
 
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 24.11.2020 (B 12 KR 34/19 R) klargestellt, dass die Zeitgrenze einer kurzfristigen Beschäftigung nicht vom wöchentlichen Beschäftigungsumfang abhängt. Unter anderem wegen dieser Entscheidung haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert.
 
Die Richtlinien erläutern detailliert und mit vielen Beispielen, wie Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen beitrags- und melderechtlich behandelt werden. Die Neufassung vom 26.7.2021 gilt seit dem 1.8.2021 und löst die bislang gültigen Richtlinien aus dem Jahr 2018 ab.
 
Die Richtlinien im Volltext zum Download finden Sie auf den Seiten der AOK.
 
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Neue Berufskrankheiten ab August 2021
 
Zum 1.8.2021 wurde die Berufskrankheiten-Verordnung um die beiden Krankheiten Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt.
 
Auf den Seiten des DGUV finden Sie die Voraussetzungen, die im Einzelnen erfüllt sein müssen, damit diese Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können.
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 1.9.2021 online zur Verfügung.
 
Interessant ist unter anderem die neue Entscheidung zum Einsichtsrecht des Betriebsrates in Gehaltslisten.
Lohnsteuer-Update 8/2021
 
Unser Lohnsteuer-Update beschäftigt sich diesmal mit den No-Show-Kosten bei Betriebsveranstaltungen, den steuerlichen Folgen der aktuellen Hochwasserschäden, der Home-Office-Pauschale, Rabattfreibeträgen sowie mit weiteren spannenden Themen.
 
Wie immer werden alle Neuregelungen anhand von praktischen Beispielen anschaulich erläutert.
 
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Neu im Premium-Modul: Wetzling/Habel, Umgang mit Low Performern
 
 
Das Werk erläutert, wie der Umgang mit Low Performern aus arbeits- und betriebswirtschaftlicher Sicht in der Praxis optimal gesteuert werden kann.
 
Es betrachtet vor allem die für diese Schwächen typischen Ursachen - mit Checklisten und Mustern ab sofort im beck-personal-portal.
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Corona-Lockdown ist Betriebsrisiko
 
Nachdem eine Spielhalle nach Maßgabe der CoronaSchV vorübergehend behördlich geschlossen wurde, streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die Verpflichtung, für diese Zeiträume Arbeitsentgelt zu entrichten.
 
Wie das LAG Düsseldorf (Urteil vom 30.3.2021 – 8 Sa 674/20) seine Entscheidung begründet hat, verrät Ihnen unser Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Christian Rolfs in unserem beck-blog.
 
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Wann muss ein BEM wiederholt werden?
 
Der Arbeitgeber muss erneut ein BEM durchführen, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss des ersten BEM innerhalb eines Jahres erneut länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig wird, hat das LAG Düsseldorf entschieden (Urteil vom 9.12.2020 – 12 Sa 554/20).
 
Ein "Mindesthaltbarkeitsdatum" hat ein BEM nicht, so Prof. Dr. Christian Rolfs in unserem beck-blog.
 
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NUTZER-TIPPS
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Anwender-Tipps: Der Versionsvergleich
 
Kennen Sie schon den Versionsvergleich? Wenn Sie einen Paragrafen direkt anklicken, können Sie unterhalb des Vorschriftentextes unter "Geltungszeiträume" zwei Zeiträume anklicken, um sie zu vergleichen. Dafür wählen Sie "Ausgewählte Fassungen vergleichen". So sehen Sie die Änderungen direkt auf einen Blick farblich hervorgehoben.
 
Probieren Sie es doch einfach aus, zB bei § 14 BetrVG.
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