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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 10.03.2020
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
vom meteorologischen Frühlingsanfang ist leider noch nicht viel zu merken, statt dessen möchten wir mit spannenden Urteilen und hilfreichen Praxistipps Ihr Herz erwärmen:
 
In unserem Urteil des Monats erfahren Sie, warum für Arbeitgeber manchmal das Sprichwort gilt "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold".
 
Wie das optimale Zusammenspiel zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement aussieht, erfahren Sie in unserem Beitrag zum BEM.
 
Und natürlich hat das Coronavirus inzwischen auch unseren Newsletter "befallen": Lesen Sie dazu unseren Praxis-Beitrag sowie unsere beiden beck-blogs!
 
Viel Spaß dabei wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Personal-Spezial: Das Virus und seine arbeitsrechtlichen Folgen
 
»Die Einführung der elektronischen Personalakte
 
»Krankschreibung per WhatsApp: Praxistipps für Arbeitgeber
 
»Insolvenzsicherung bei Zusagen der Pensionskassen
 
»Baeck / Deutsch / Winzer
 
»Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
 
»Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
 
»Steuerpflicht von Zusatzleistungen und Gehaltsumwandlungen
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Neu für Premium-Kunden: Peters, Das Weisungsrecht der Arbeitgeber
 
»Kurzarbeitergeld wegen Coronavirus
 
»Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall im Zuge der Corona-Virus-Epidemie?
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Besser gar nicht als falsch informieren! 
 
Zu diesem Fazit kommt man nach dem folgenden Fall: Ein Arbeitgeber hatte einen Mitarbeiter nicht über die Sozialversicherungspflicht rund um seine betriebliche Altersversorgung informiert. Dadurch war dem Mitarbeiter bei Auszahlung der Rente ein finanzieller Schaden entstanden, für den er den Arbeitgeber haftbar machen wollte.
 
Der Streit ging bis zum BAG, das der Meinung war: Auch freiwillige Auskünfte des Arbeitgebers müssen richtig, eindeutig und vollständig sein. Wird ein bestimmter Aspekt jedoch gar nicht angesprochen (hier: Beiträge zur Sozialversicherung), dann kann der Arbeitgeber dabei auch nichts falsch machen.
 
Eine Zusammenfassung der Urteilsbegründung lesen Sie bei uns.
 
BAG, Urteil vom 18. Februar 2020, Az: 3 AZR 206/18
 
 
Weitere Urteile
 
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds 
 
Ein Entwicklungsingenieur hat mit seiner Kündigungsschutzklage gegen die Robert Bosch GmbH Erfolg gehabt. Die fristlose Kündigung sei unwirksam, weil es an einer vorherigen Abmahnung fehle. Die gegenüber der Personalleiterin getätigte bedrohende Äußerung reiche ohne vorherige Abmahnung nicht für eine außerordentliche Kündigung aus, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
 
LAG Baden-Württemberg, Az: 8 Sa 30/19
 
 
 
Überlaufendes Mail-Postfach als Rechtfertigung für Nichteinladung 
 
Ein öffentlicher Arbeitgeber kann sich bei der Nichteinladung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu einem Vorstellungsgespräch nicht darauf berufen, dass die Bewerbung aufgrund eines schnell überlaufenden Outlook-Postfachs und wegen ungenauer Absprachen nicht in den Geschäftsgang gelangt ist.
 
BAG, Urteil vom 23. Januar 2020, Az: 8 AZR 484/18
 
 
 
Kritik an Personalabteilung ist kein Kündigungsgrund 
 
"Wer meckert, fliegt!". Nach diesem Prinzip handelte eine Behörde, nachdem ein Straßenbahnfahrer per Dienstaufsichtsbeschwerde die schleppende Auszahlung seiner Überstunden durch die Personalabteilung moniert hatte. Nach Ansicht des Gerichts war die Kritik des Mitarbeiters berechtigt und somit kein Grund für eine Kündigung. Nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.
 
Lesen Sie bei uns die Hintergründe des Falles!
 
LAG Düsseldorf, Az: 8 Sa 483/19
 
 
 
Missbrauch von Kundendaten: Fristlose Kündigung? 
 
"Gut gemeint" ist die kleine Schwester von "schlecht gemacht": Diese Erfahrung musste ein SAP-Berater machen, der bei einem Kunden eine Sicherheitslücke fand. Er machte den Kunden darauf aufmerksam, indem er die Lücke ausnutzte, um unter dem Namen des Kunden unbefugt Ware zu bestellen und diesem zuzuschicken. Das fanden weder der Kunde noch der Arbeitgeber des Beraters lustig, so dass ihm fristlos gekündigt wurde.
 
Erfahren Sie bei uns, warum das Arbeitsgericht die Kündigung für zulässig hielt!
 
ArbG Siegburg, Urteil vom 15. Januar 2020, Az: 3 Ca 1793/19
 
 
 
Anspruch auf identische Zeugnisse in Projekt-Teams? 
 
Lässt sich innerhalb eines Projektteams die Leistung der einzelnen Mitarbeiter voneinander abgrenzen, oder kann nur die Teamleistung als Ganzes bewertet werden?
 
Diese Frage hatte das Arbeitsgericht Lübeck zu entscheiden, als ein Mitarbeiter darauf klagte, das gleiche Zeugnis ausgestellt zu bekommen wie sein Teamkollege. Auch wenn das Gruppenergebnis im Vordergrund stehe, schließe dies grundsätzlich eine individuelle Leistungsbewertung nicht aus, befand das Gericht. Das ArbG hat allerdings die Berufung zugelassen.
 
ArbG Lübeck, Urteil vom 22. Januar 2020, Az: 4 Ca 2222/19
 
 
 
Entgelt für Werbung auf Privatfahrzeugen = Arbeitslohn

 
 
Wer auf dem Kennzeichenhalter seines privaten Fahrzeugs Werbung für seinen Arbeitgeber macht und dafür Geld bekommt, erhält steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Auffassung ist zumindest das Finanzgericht Münster, das den Streit in erster Instanz entschieden hat. Die Revision zum BFH wurde allerdings zugelassen.
 
Lesen Sie bei uns, was für und gegen die Entscheidung des Finanzgerichts spricht.
 
FG Münster, Urteil vom 3. Dezember 2019, Az: 1 K 3320/18 L
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Personal-Spezial: Das Virus und seine arbeitsrechtlichen Folgen
 
 
Unser Autor des Personal-Lexikons, Rechtsanwalt Thomas M. Schäfer, gibt angesichts der bestehenden Verunsicherung Antworten auf Fragen zu den arbeitsrechtlichen Folgen.
 
Lesen Sie unter anderem, welche Verhaltensregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen.
 
 
 
Die Einführung der elektronischen Personalakte
 
 
Erfahren Sie im Überblick, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben und Grundsätze der Rechtsprechung zur Personalaktenführung bei Einführung und Verwendung von elektronischen Personalakten zu beachten sind.
 
 
Krankschreibung per WhatsApp: Praxistipps für Arbeitgeber
 
 
Für manche Arbeitnehmer wäre das der Traum, für Arbeitgeber eher ein Albtraum: Die „WhatsApp-AUB“. Nach einer ausschließlich „online“ durchgeführten Untersuchung erhält der Arbeitnehmer vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die auf Wunsch per WhatsApp übersandt wird.
 
Inzwischen wird vereinzelt schon damit geworben, dass solche Bescheinigungen vom Arbeitgeber zu akzeptieren sind. Die Wettbewerbszentrale hat jedoch ihre Zweifel und hat deshalb vor dem Landgericht Hamburg gegen solche Versprechen geklagt.
 
Bis zur endgültigen Klärung dieses Themas finden Sie bei uns schon einige wertvolle Hinweise.
 
 
Insolvenzsicherung bei Zusagen der Pensionskassen
 
 
Die Pensionskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung befindet sich in der Krise. Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im vergangenen Dezember öffentlich davor gewarnt, dass das Geschäftsmodell der Pensionskassen in Gefahr sei.
 
Unser Beitrag nimmt eine erste Einordnung der Lage unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.12.2019 (Aktenzeichen C-168/18) vor.
 
 
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Baeck / Deutsch / Winzer
 
Arbeitszeitgesetz: ArbZG
Der handliche Praxiskommentar behandelt praxisorientiert und unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz und berücksichtigt auch die Bezüge zum europäischen Recht sowie zu spezialgesetzlichen arbeitszeitrechtlichen Normen, wie etwa dem Fahrpersonalgesetz.
4. Auflage 2020. Buch. XVII, 628 S. Hardcover (In Leinen)
69 € inkl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
 
 
Das Bundeskabinett hat am 12. Februar den Entwurf für eine neue EU-Entsenderichtlinie verabschiedet. Die Überarbeitung soll die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern und zugleich die Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz schützen.
 
Eine Übersicht über alle geplanten Neuerungen finden Sie in der Pressemitteilung des BMAS.
 
 
Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
 
 
Ende Januar hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Demnach sollen ab Juli 2020 die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 € pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne soll zum 1.9.2021 abgeschlossen sein. Ab April 2021 sollen dann auch die Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte stufenweise ansteigen.
 
Alle Einzelheiten dazu lesen Sie in der Pressemitteilung des BMAS.
 
 
Steuerpflicht von Zusatzleistungen und Gehaltsumwandlungen
 
 
Das BMF-Schreiben nimmt dazu Stellung, wie das BFH-Urteil vom 1.8.2019 (Az: VI R 32/18) in der Praxis anzuwenden ist. Im damaligen Urteil hatte der BFH entschieden, unter welchen Bedingungen "zusätzlicher Arbeitslohn" vorliegt.
 
Das Schreiben im Wortlaut finden Sie bei uns.
 
BMF-Schreiben v. 5.2.2020, IV C 5 - S 2334/19/10017 :002
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 1. 3. 2020 online zur Verfügung.
 
Besonders interessant ist der Beitrag zum Spannungsfeld BEM – Erkenntnisse des Arbeitgebers und Unterrichtungspflichten gegenüber dem Betriebsrat.
 
 
Neu für Premium-Kunden: Peters, Das Weisungsrecht der Arbeitgeber
 
 
Exklusiv für unsere Abonnenten des Moduls beck-personal-portal Premium: Peters, Das Weisungsrecht der Arbeitgeber ist online!
 
Das Praktikerwerk erläutert anhand der Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit einer Weisung und ist damit ein unverzichtbares Nachschlagewerk.
 
Lösungsansätze anhand von Fallgruppen erleichtern Ihnen die Entscheidung.
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Kurzarbeitergeld wegen Coronavirus
 
 
Die Ausbreitung des Coronavirus und die in Folge dagegen eingeleiteten Schutzmaßnahmen wirken sich auch auf die hiesige Wirtschaft aus. Herr Prof. Stoffels greift das Thema im beck-blog auf.
 
 
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall im Zuge der Corona-Virus-Epidemie?
 
 
Die sich mehrenden Fälle einer Ansteckung mit dem Corona-Virus werfen auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Herr Prof. Stoffels beantwortet Fragen zur Entgeltfortzahlung.
 
 
 
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Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
 
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Verantwortlicher im Sinn von § 5 TMG/§ 55 Abs. 2 RStV:
Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
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