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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 27.03.2020
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
wer hätte gedacht, dass im Katastrophenfall nicht Superman, sondern Supermarktmitarbeiter (und viele andere Helden ohne Umhang natürlich auch) die Welt vor dem Zusammenbruch retten?
 
Unsere Gesetzgebung war sehr fleißig: In atemberaubender Geschwindigkeit und seltener Einigkeit hat der Bundestag ein Riesenpaket aus Hilfsmaßnahmen geschnürt, das heute vom Bundesrat verabschiedet wurde. Alle Gesetze werden umgehend in Kraft treten. Die Einzelheiten dazu finden Sie in unserer Rubrik "Neue Gesetzesentwicklungen".
 
Die Hauptsorge vieler Unternehmen ist derzeit die drohende Kurzarbeit, deren finanzielle Auswirkungen eine neue Verordnung der Bundesregierung auffangen will. Die aktuellen Erleichterungen rund um die Kurzarbeit hat unser Autor des Personal-Lexikons, Herr Thomas M. Schäfer, für Sie zusammenfasst.
 
Und zu guter Letzt: Das Frühjahrs-Update unseres Personal-Lexikons ist online!
 
Viele Grüße aus dem Homeoffice, und das Wichtigste: Bleiben Sie gesund!
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Personal-Spezial: Coronakrise und Kurzarbeit
 
» Ihre Arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Fragen . . . 
 
»Welche Finanzhilfen für coronageschädigte Unternehmen gibt es?
 
»Und was ist mit Minijobs?
 
»Telefonische Krankschreibung: Wann geht das?
 
»Baeck / Deutsch / Winzer
 
»Corona-Gesetz 1: Sozialschutz-Paket
 
»Corona-Gesetz 2: Schutz der Bevölkerung bei nationaler Epidemie
 
»Corona-Gesetz 3: Krankenhausfinanzierung
 
»Corona-Gesetz 4: Insolvenz- und Mieterschutz
 
»Corona-Gesetz 5 und 6: Nachtragshaushalt und Stabilisierungsfonds
 
»Verordnung erleichtert Zugang zum Kurzarbeitergeld
 
»Steuererleichterungen wegen Corona-Krise
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" online!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Für unsere Premium-Kunden: Neuauflage Fitting
 
»Falls Sie noch nicht genug haben . . . 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Personal-Spezial: Coronakrise und Kurzarbeit
 
 
Unser Autor des Personal-Lexikons, Rechtsanwalt Thomas M. Schäfer, hat für Sie die brandaktuellen Änderungen in Sachen Kurzarbeit auf den Punkt gebracht. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und die richtige Vorgehensweise.
 
 
 
Ihre Arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Fragen ...
 
 
... rund um das Coronavirus, insbesondere zum Kurzarbeitergeld, beantwortet das BMAS auf seiner Sonderseite. Dort finden Sie neben praktischen Informationen aus erster Hand auch weiterführende Links.
 
 
Welche Finanzhilfen für coronageschädigte Unternehmen gibt es?
 
 
Das erfahren Sie auf den Sonderseiten des BMF. Dort finden Sie eine Zusammenfassung aller Finanzhilfen für betroffene Unternehmen, insbesondere die 50 Milliarden Soforthilfe für kleine Unternehmen sowie Selbständige und Freiberufler. Einzelheiten zu den KfW-Darlehensprogrammen zur Unterstützung der Wirtschaft finden Sie hier.
 
 
Und was ist mit Minijobs?
 
 
Minijobber sind in Krisenzeiten meistens besonders hart betroffen. Fragen, die sich hier im Zusammenhang mit Corona ergeben, beantwortet die Minijob-Zentrale.
 
 
Telefonische Krankschreibung: Wann geht das?
 
 
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Krankschreibung bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
 
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen, oder die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt zunächst seit 9.3. bis 6.4.2020.
 
 
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Baeck / Deutsch / Winzer
 
Arbeitszeitgesetz: ArbZG
Der handliche Praxiskommentar behandelt praxisorientiert und unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz und berücksichtigt auch die Bezüge zum europäischen Recht sowie zu spezialgesetzlichen arbeitszeitrechtlichen Normen, wie etwa dem Fahrpersonalgesetz.
4. Auflage 2020. Buch. XVII, 628 S. Hardcover (In Leinen)
69 € inkl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Corona-Gesetz 1: Sozialschutz-Paket
 
 
Der Bundesrat hat heute dem kompletten Maßnahmenpaket zugestimmt.
 
Im Sozialschutz-Paket wird der Zugang zur Grundsicherung für verschiedene Personengruppen erleichtert. Für Kurzarbeiter werden Anreize geschaffen, vorübergehend in systemrelevanten Bereichen zu arbeiten. Soziale Dienstleister, die gefährdet sind, werden unterstützt. Außerdem wurden die Arbeitszeitvorschriften gelockert und die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner erheblich ausgeweitet.
 
Lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte im Plenumsbericht des Bundesrates. Dort finden Sie auch einen Link zum Gesetzestext.
 
 
Corona-Gesetz 2: Schutz der Bevölkerung bei nationaler Epidemie
 
 
Dieses Gesetz ermöglicht dem Bund und den zuständigen Behörden, im Falle einer Epidemie kurzfristig verschiedenste Maßnahmen ergreifen zu können.
 
Besonders interessant für Arbeitnehmer mit Kindern ist die Entschädigungsregelung, wenn Eltern wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder Verdienstausfälle erleiden.
 
Einzelheiten dazu finden Sie im Plenumsbericht des Bundesrates.
 
 
Corona-Gesetz 3: Krankenhausfinanzierung
 
 
Dieses Gesetz sichert Krankenhäusern finanzielle Unterstützung zu, damit diese sich für den Ansturm von Intensivpatienten rüsten können. Sie erhalten Boni für zusätzliche Intensivbetten und einen finanziellen Ausgleich für verschobene Operationen.
 
 
Corona-Gesetz 4: Insolvenz- und Mieterschutz
 
 
Mit diesem Gesetz sollen vor allem drohende, massenhafte Unternehmensinsolvenzen verhindert werden. Dazu wird die Insolvenzantragspflicht bis 30.9.2020 ausgesetzt, das Insolvenzantragsrecht der Gläubiger ist ebenfalls eingeschränkt. Wer seine Miete oder Pacht wegen der Corona-Krise nicht bezahlen kann, ist in den nächsten Monaten trotzdem vor einer Kündigung sicher.
 
Vorübergehend können vorgeschriebene Gesellschafter- und Hauptversammlungen auch ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden, damit die Unternehmen weiterhin handlungsfähig bleiben.
 
 
Corona-Gesetz 5 und 6: Nachtragshaushalt und Stabilisierungsfonds
 
 
Der Corona-Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Mrd. Euro wurde vom Bundesrat gebilligt. Mit dieser Summe sollen die Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer finanziert werden. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft.
 
Außerdem hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds" zugestimmt. Mit diesem Fonds soll die Realwirtschaft gestützt werden.
 
 
Verordnung erleichtert Zugang zum Kurzarbeitergeld
 
 
Die Bundesregierung hat am 23.3.2020 auf der Grundlage des Mitte März verabschiedeten Gesetzes eine Verordnung beschlossen, die den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Dadurch sollen Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Krise geschützt werden. Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1.3.2020.
 
Hilfestellung für die Beantragung finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Eine Übersicht der Voraussetzungen mit Link zum Verordnungsentwurf finden Sie bei uns.
 
 
Steuererleichterungen wegen Corona-Krise
 
 
Das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 enthält Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Corona-Krise betroffen sind. Hierzu zählen insbesondere die Stundung von Steuerschulden und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Darüber hinaus wird von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und Säumniszuschläge erlassen.
 
Die gleichlautenden Ländererlasse vom 19.3.2020 ermöglichen außerdem die Herabsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.
 
Beide Erlasse finden Sie auf der Corona-Sonderseite des BMF unter Steuerliche Maßnahmen.
 
Hilfestellung beim konkreten Vorgehen inkl. dem Download der nötigen Anträge bieten die Landesfinanzbehörden. Stellvertretend für alle Bundesländer kommen Sie über den grünen Pfeil auf die Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Neue Edition "Personal-Lexikon" und "Personal-Formulare" online!
 
 
 
Die neueste Edition des Personal-Lexikons und der Personal-Formulare sind ab sofort online.
 
 
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15. 3. 2020 online zur Verfügung.
 
Praktische Fragen beantwortet unser Beitrag zum aktuellen Thema Corona und Arbeitsrecht.
 
 
Für unsere Premium-Kunden: Neuauflage Fitting
 
 
Der neue Fitting ist online. Informieren Sie sich zum Betriebsverfassungsgesetz.
 
Einer der Schwerpunkte der Neuauflage ist die Auswirkung des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) auf die Tarifeinheit.
 
 
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Falls Sie noch nicht genug haben ...
 
 
... von dem Thema, dann schauen Sie doch mal bei unserem Corona-Blog vorbei. Dort finden Sie Beiträge unserer Experten zu allen denkbaren Rechtsgebieten, unter anderem auch zu der Frage, wer im Ernstfall nach welchen Kriterien über Leben und Tod entscheidet (Beitrag "Corona-Ethik - Wer darf weiterleben?" von Michaela Hermes).
 
 
 
Impressum
 
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Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
 
Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Dr. Hans Dieter Beck
Amtsgericht München HRA 48 045
Ust.-Ident.-Nr.: DE 129 73 47 54
 
Verantwortlicher im Sinn von § 5 TMG/§ 55 Abs. 2 RStV:
Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
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