Diese Woche von Tobias Freudenberg
19. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Erkenntnis, dass Gerichte ihre Entscheidungen erklären müssen, hat sich in der Justiz nur langsam durchgesetzt. Inzwischen gibt es viele Initiativen, die die Arbeit der die vierten Gewalt transparenter und bürgernäher machen sollen. Dazu gehört auch das Projekt „Forum Recht“ in Karlsruhe, das Recht und Rechtsstaat auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs sichtbar und erlebbar machen soll.
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Nach Informationen der NJW will der Bundestag das Projekt morgen beschließen. Anschließend soll die Bundesregierung dem Parlament ein Realisierungskonzept vorlegen, das der Bundestag in einer öffentlichen Anhörung diskutieren will. In Zeiten zunehmender Rechtsskepsis ist das fraglos ein sinnvolles Vorhaben.
 
Ein kurzer Nachtrag zum Newsletter von vergangener Woche: Der Kollege Joachim Jahn hatte sich mit möglichen Personalwechseln in diversen Justizministerien befasst. In Bayern und Hessen könnte es infolge der Landtagswahlen zu Veränderungen in den dortigen Häusern kommen. Zudem berichtete er von Überlegungen in der SPD, Bundesjustizministerin Katarina Barley zur Spitzenkandidatin der Partei für die Europawahl 2019 zu machen. Gestern kam die Bestätigung der Personalie. Mit ihrem Wechsel nach Brüssel muss Barley ihr Ministeramt aufgeben. Als Nachfolgerin wird die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl gehandelt. Das setzt freilich voraus, dass die Große Koalition so lange hält.
 
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Ihr

Tobias Freudenberg, Schriftleiter
NJW Aktuell
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz vorgelegt. Die Frankfurter Rechtsanwältin Bettina Offer, die seit vielen Jahren im Bereich der Erwerbsmigration berät, analysiert und kommentiert die Vorschläge in unserem Editorial.
 
Der Weltraum ist reich an Edelmetallen und anderen wertvollen Rohstoffen. Deshalb lassen einige Staaten nichts unversucht, um sich Abbaurechte auf einzelnen Planeten zu sichern. Damit Deutschland im internationalen Verteilungskampf um die im All vermuteten Schätze nicht das Nachsehen hat, fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Weltraumgesetz. Wir haben Prof. Dr. Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Weltraumrecht an der Uni Köln, gefragt, welches Recht im Weltraum gilt.
 
Derzeit wird intensiv über die so genannte Widerspruchslösung bei Organspenden diskutiert. In einem Pro & Contra tauschen der Strafrechtslehrer Prof. Dr. Hans Lilie und der menschenrechtspolitische Sprecher 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Brand die Argumente dafür und dagegen aus.
 
Aktuelle Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte befassen sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal mit der Rückabwicklung von Autoverkäufen im Leasingdreieck. Sie zeigen: Bei der Geltendmachung kaufrechtlicher Gewährleistungsrechte oder eines deliktischen Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller treten besondere Rechtsprobleme auf, wenn der betroffene Leasingnehmer sich auch noch im Drei-Personen-Verhältnis zurechtfinden muss. Der Auftaktbeitrag von Prof. Dr. Simone Harriehausen stellt diese Besonderheiten dar.
 
Mit der Entscheidung des BGH zur Vererbbarkeit von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken (NJW 2018, 3178) liegt eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung zur Einordnung und Behandlung des digitalen Nachlasses vor. Prof. Dr. Nicola Preuß von der Uni Düsseldorf hält in ihrem Beitrag unter „Zur Rechtsprechung“ das Urteil des III. Zivilsenats für erfreulich klar und für die Praxis richtungsweisend. Denn die darin behandelten Fragen stellten sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Problemfälle der Rechtsnachfolge im elektronischen Rechtsverkehr.
 
Rechtsstaat und Demokratie geraten in Europa und in Deutschland zunehmend unter Druck. Der Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle, beleuchtet unter „Forum“ die gegenwärtigen Entwicklungen und plädiert für eine Revitalisierung des rechtsstaatlichen Diskurses und seiner demokratischen Einbettung. Gleichzeitig arbeitet er drei zentrale Funktionsbedingungen gelingender Rechtsstaatlichkeit am Beispiel der Justiz heraus.
 
Der EuGH musste sich zuletzt mehrfach mit der Vollstreckung von EU-Haftbefehlen befassen. Unter anderem entschied er, dass eine Auslieferung nach Polen wegen der dortigen Justizreform untersagt werden kann (NJW-Spezial 2018, 536). Im aktuellen Heft ist das Urteil in der Rs. C-216/18 abgedruckt, nach dem die allgemein schlechten Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichen, um die Vollstreckung eines dort ausgestellten Europäischen Haftbefehls zu verweigern. Richter am OLG Karlsruhe Klaus Böhm kommentiert die Entscheidung.
 
Die umfassende Judikatur der BGH zum Reiserecht ist um ein Urteil des X. Zivilsenats zu Ansprüchen gegen Reiseveranstalter wegen Vereitelung einer Reise reicher. Prof. Dr. Ernst Führich analysiert die Entscheidung. Ebenfalls mit einer Anmerkung (von Richter am AG Dr. Daniel Wache) abgedruckt ist ein Urteil des BGH zur Beurteilung der Zumutbarkeit im Rahmen der Risikobewertung in Pkh-Verfahren.
 
Außerdem im Heft: Der BGH zu DNA-Spuren und standardisierter biostatistischer Wahrscheinlichkeitsberechnung, das BAG zu Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Begründung des Verweisungsbeschlusses und der BFH zur 1 %-Regelung bei Nutzungsentnahme von mehr als 50 % der Gesamtaufwendungen.
 
Das komplette Inhaltsverzeichnis der Ausgabe
 
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