Diese Woche von Prof. Dr. Joachim Jahn
27. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Tage von US-Präsident Donald Trump sind offenkundig gezählt. Nun hat ihn der Kurznachrichtendienst Twitter (wie weitere Anbieter) kurz vor dem Auszug aus dem Weißen Haus sogar endgültig von dieser für ihn so wichtigen Plattform verbannt. Auch in Deutschland hat das eine hitzige Diskussion über Gewaltaufrufe und „Zensur“ ausgelöst.
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Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ sich zu diesem Thema zitieren: Die Betreiber sozialer Netzwerke trügen zwar Verantwortung dafür, dass die politische Kommunikation nicht mit Hass und Anstiftung zu Gewalt vergiftet werde, sagte ihr Regierungssprecher. Doch die Meinungsfreiheit als „Grundrecht von elementarer Bedeutung“ könne nur durch den Gesetzgeber, nicht nach der Maßgabe von Unternehmen eingeschränkt werden.
 
Was den Disput zwischen Befürwortern und Kritikern der Aussperrung ziemlich präzise auf den Punkt brachte. So fragte der Strafverteidiger Christoph Nebgen, der sich auf Twitter den Spitznamen „Rough Justice“ zugelegt hat: „Diskutieren hier ernsthaft Juristen, ob es vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, wenn der Präsident eines demokratischen Staates in den Sozialen Medien zum gewaltsamen Sturz des Systems aufruft?“ Für die Gegenposition steht etwa der Jurist und Journalist Hendrik Wieduwilt, der unter anderem in der Internet-Publikation „The Pioneer“ zu bedenken gab: „Wer den ,Tech-Konzernen‘ die Macht wegnehmen will, braucht eine zu Ende gedachte Idee, wer sie bekommen soll.“ Knackig fasste die „Süddeutsche Zeitung“ das Dilemma unter der Kommentar-Überschrift zusammen: „Richtig, überfällig und hochgradig problematisch“.
 
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Ihr

Prof. Dr. Joachim Jahn, Mitglied der Schriftleitung
NJW Aktuell
Einen digitalen „Wumms“ aus Brüssel hat Prof. Dr. Gerald Spindler in unserem Editorial ausgemacht. Denn noch rechtzeitig vor Jahresschluss habe die EU-Kommission die Vorschläge zum Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) als Eckpfeiler eines ihrer wichtigsten Vorhaben, der Plattformregulierung, veröffentlicht. Für Spindler sind dies „mutige Schritte nach vorn“.
 
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Politik im Dauer-Krisenmodus. Zum Beginn dieser Woche sind in den Bundesländern abermals strengere – und keineswegs einheitliche – Beschränkungen in Kraft getreten. Wie die Arbeit jener im Maschinenraum der Gesetzgebung läuft, die die Maßnahmen rechtssicher und gerichtsfest umsetzen müssen, hat uns Dr. Tobias Kleiter, Leiter der Abteilung Recht und Verfassung in der Hessischen Staatskanzlei, erläutert.
 
Das Defizit bei der Durchsetzung des Verbraucherrechts zu beseitigen – unter dieser Zielsetzung wurde die neue Europäische Verbandsklagen-Richtlinie verabschiedet, die erstmals alle Mitgliedstaaten zur Einführung einer Verbandsklage auf Abhilfe verpflichtet. Prof. Dr. Susanne Augenhofer stellt sie in unserem Eröffnungsaufsatz dar und untersucht, welche Fragen sich bei der Umsetzung in das nationale Recht stellen.
 
Ein verändertes Verhältnis zu Haustieren hat zur Anerkennung vermehrter Ansprüche geschädigter Tierhalter geführt, etwa auf Ersatz von Beerdigungskosten. Syndikusrechtsanwalt Dr. Marcel Straub und Nikklas-Jens Biller-Bomhardt analysieren die Möglichkeit, die Grundsätze des Schockschadens bei der Verletzung oder Tötung eines Tieres anzuwenden.
 
Der Fall hatte auch die allgemeinen Medien beschäftigt: Eine Mutter hat vor Gericht erfolgreich dafür gekämpft, vom sozialen Netzwerk Facebook Einblick in die Kommunikation ihrer verstorbenen Tochter zu erhalten, um einen möglichen Selbstmord der Minderjährigen aufzuklären. Richterin am AG Isabelle Désirée Biallaß stimmt in ihrer Anmerkung dem BGH zu, der nun in einem Streit um die Vollstreckung „mit deutlichen Worten“ abermals zugunsten der Klägerin entschieden habe.
 
„Die Schlacht ist verloren“, würde Richter am AG Carsten Krumm Verteidigern in Verkehrsdelikten am liebsten zurufen. Denn auch das OLG Dresden hat sich nun bei den Oberlandesgerichten eingereiht, die es bei Geschwindigkeitsmessungen mit „TraffiStar S 350“ ausnahmslos ablehnen, die Verwertbarkeit der Ergebnisse von der Speicherung und Überprüfbarkeit der Rohmessdaten abhängig zu machen.
 
Der VGH München hat in einem Eilbeschluss nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Hotspots wegen der Corona-Pandemie gebilligt. Akademische Rätin a. Z. Dr. Andrea Kießling sieht das höchst kritisch: Die Verfassungswidrigkeit etwa des Verbots nächtlichen Joggens dränge sich geradezu auf – schließlich übertrage sich das Virus zu dieser Zeit nicht anders als tagsüber.
 
Das komplette Inhaltsverzeichnis der Ausgabe
 
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