Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 24.06.2020
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
so langsam fährt das "normale" Leben wieder hoch, auch wenn wir mit einigen Einschränkungen wie Mindestabstand und Maskenpflicht sicher noch länger leben müssen.
 
Der Gesetzgeber und Sie in Ihren Unternehmen kämpfen nach wie vor gegen die Aus- und Nachwirkungen des Shutdowns, während bei den Gerichten noch weitgehend Notbetrieb herrscht, denn die Anzahl der aktuellen - für Sie interessanten - Entscheidungen geht nach wie vor gegen Null. Sobald sich daran etwas ändert, erfahren Sie es als Erstes, versprochen!
 
Stöbern Sie stattdessen in unseren Praxistipps und erfahren Sie unter anderem, welche Fallstricke bei der Übersendung wichtiger Schreiben an Mitarbeiter lauern.
 
Viel Spaß dabei wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Schutz für Azubis insolventer Unternehmen
 
»Beschäftigtendatenschutz vs.  Gesundheitsschutz
 
»Arbeitszeiterfassung: Gericht sieht Unternehmen in der Pflicht
 
»Wie kommen wichtige Briefe ganz sicher beim Mitarbeiter an?
 
»Erste Hilfe bei Kurzarbeit in Zeiten von Corona
 
»EU-Staaten billigen europäisches Sicherheitsnetz für Arbeitsplätze
 
»Erstes Corona-Steuerhilfepaket tritt in Kraft
 
»Zweites Corona-Steuerhilfepaket schon auf der Zielgeraden
 
»Ergänzendes BMF-Schreiben zu Corona-Spenden
 
»Arbeitnehmer-Entsendegesetz kommt Ende Juli 2020
 
»Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft auf dem Weg
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Kündigungsgrund Corona: Geht doch gar nicht! Oder doch?
 
»Darf der Arbeitgeber die Nutzung der Corona-App verlangen?
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Schutz für Azubis insolventer Unternehmen
 
 
Die Corona-Krise macht auch vor den Auszubildenden nicht halt: Viele wissen nicht, wie es nach der Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs für sie weitergehen soll, oder sie finden derzeit keinen Ausbildungsplatz.
 
Vor diesem Hintergrund hat sich eine hochrangige "Allianz für Aus- und Weiterbildung" gebildet und Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Krise abzufedern. Unter anderem sollen Betriebe eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende von insolvent gegangenen Unternehmen übernehmen.
 
In einer gemeinsamen Erklärung dieser Allianz auf den Seiten des BMWi finden Sie einen Überblick über alle geplanten Maßnahmen.
 
 
Beschäftigtendatenschutz vs. Gesundheitsschutz
 
 
Der Fall "Tönnies" hat gerade deutlich gezeigt, wie der Datenschutz mit dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zusammenprallen kann: Von vielen Mitarbeitern, die dringend auf das Virus getestet werden mussten, konnten die Behörden aus Datenschutzgründen zunächst keine Adressen aus der Unternehmensdatenbank ermitteln.
 
Welche Grenzen im Umgang mit Gesundheits- und anderen Daten durch den Arbeitgeber gelten und wie Sie trotzdem die Vorgaben des neuen "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards" einhalten können, erfahren Sie in unserem Beitrag.
 
 
Arbeitszeiterfassung: Gericht sieht Unternehmen in der Pflicht
 
 
Nach dem sog. „Arbeitszeit-Urteil“ des EuGH vom Mai letzten Jahres wäre eigentlich der Gesetzgeber in der Pflicht gewesen, die deutschen Rechtsgrundlagen zu überarbeiten. Das ist bisher noch nicht geschehen.
 
Statt dessen hat nun ein Arbeitsgericht das Heft in die Hand genommen und eine unmittelbare Verpflichtung der Unternehmen zur Einrichtung eines Zeiterfassungssystems festgestellt.
 
Lesen Sie in unserem Beitrag, welche Folgen sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben.
 
 
Wie kommen wichtige Briefe ganz sicher beim Mitarbeiter an?
 
 
Es gibt schon seltsame Zufälle: Mitteilungen über Gehaltserhöhungen oder Beförderungen gehen in der Post sehr viel seltener verloren (oder werden vom Sekretariat falsch eingetütet) als Abmahnungen oder Kündigungsschreiben...
 
Worauf müssen Sie achten, damit in Ihrer Personalabteilung so etwas nicht passiert? Wie können Sie den Zugang des Schreiben notfalls vor Gericht beweisen, auch wenn der Mitarbeiter das Gegenteil behauptet?
 
Unser Beitrag gibt hierzu einen Überblick und räumt insbesondere auch mit gängigen Irrtümern auf. Denn leider sind bisher noch längst nicht alle Fragen gerichtlich geklärt, und es geschehen immer noch vermeidbare Fehler.
 
 
ANZEIGE
Erste Hilfe bei Kurzarbeit in Zeiten von Corona
 
Ratgeber
Die Broschüre ermöglicht einen schnellen und topaktuellen Überblick zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld.
2020. Buch. 47 S. Geheftet
6,90 € inkl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
EU-Staaten billigen europäisches Sicherheitsnetz für Arbeitsplätze
 
 
Die EU wird ihre Mitgliedstaaten beim Schutz der Arbeitsplätze durch die Bereitstellung von Darlehen bis zu 100 Milliarden Euro zu günstigen Bedingungen unterstützen. Dies geschieht im Rahmen des Kurzarbeiterprogramms "SURE", auf das sich die EU-Staaten Mitte Mai geeinigt haben. Die Kommission kündigte zudem einen Vorschlag für ein Aufbauprogramm an.
 
Wie die Umsetzung von SURE in Deutschland aussieht, erfahren Sie bei uns.
 
 
Erstes Corona-Steuerhilfepaket tritt in Kraft
 
 
Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz (BT-Drs. 19/19150) zugestimmt. Eltern bekommen nun länger Lohnersatz, wenn sie während der Corona-Pandemie wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Außerdem bleiben Sonderleistungen der Arbeitgeber wie die "Corona-Prämie" bis zu 1.500 Euro steuerfrei.
 
Einen Überblick über alle Einzelmaßnahmen finden Sie bei uns.
 
 
Zweites Corona-Steuerhilfepaket schon auf der Zielgeraden
 
 
Und weiter geht es Schlag auf Schlag: Mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BT-Drs. 19/20058) wurden weitere wesentliche Teile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht. Der Bundesrat stimmt in einer Sondersitzung am 29.6.2020 über das Gesetz ab, damit es pünktlich zum 1.7.2020 in Kraft treten kann.
 
Lesen Sie in unserer Zusammenfassung, was für Ihr Unternehmen - außer der allgemeinen Senkung der Mehrwertsteuer - noch wichtig ist.
 
 
Ergänzendes BMF-Schreiben zu Corona-Spenden
 
 
Das BMF hat am 26.5.2020 (IV C 4 - S 0174/19/10002 :008) ein neues Schreiben veröffentlicht, welches das BMF-Schreiben vom 9.4.2020 (Steuerliche Förderung von Corona-Spenden) ergänzt.
 
Neu hinzugekommen sind Regelungen für den Fall, dass Unternehmen Kurzarbeitergeld aufstocken und Vereine Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen auch ohne Gegenleistung weiter zahlen.
 
Das erste BMF-Schreiben vom 9.4.2020 (IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) finden Sie hier.
 
 
Arbeitnehmer-Entsendegesetz kommt Ende Juli 2020
 
 
Der Bundestag hat am 17.6.2020 das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen und damit die Reform der EU-Entsenderichtlinie umgesetzt. Ziel der Reform war, künftig ausländischen Arbeitnehmern in ganz Europa die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie einheimischen Mitarbeitern zu gewährleisten. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es am 30.7.2020 in Kraft treten.
 
Allerdings wurde der Gesetzentwurf von einigen Experten kritisiert, die mehr Bürokratie für Unternehmen befürchten. Bei uns finden Sie eine Zusammenfassung der Meinungen mit Link zum Gesetzentwurf.
 
 
Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft auf dem Weg
 
 
Die Bundesregierung hat am 16.6.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft beschlossen. Dieser sieht einerseits eine erhebliche Ausweitung der Sanktionen vor, wenn Unternehmen Straftaten begehen. Andererseits sollen Mitarbeiter bei unternehmensinternen Untersuchungen besser geschützt werden.
 
Einen Überblick über die geplanten Maßnahmen finden Sie in der Pressemitteilung des BMJV, die auch einen Link auf den Gesetzestext enthält.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15. 6. 2020 online zur Verfügung.
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Kündigungsgrund Corona: Geht doch gar nicht! Oder doch?
 
 
Wer an Covid-19, der durch Corona ausgelösten Lungenkrankheit erkrankt, kann deshalb nicht einfach gekündigt werden, das ist klar. Wir sind ja schließlich nicht in Amerika.
 
Aber es gibt einige Fälle, die zu einer "Corona-bedingten" Kündigung führen können. Welche das sind, erläutert Rechtsanwalt Martin Biebl.
 
 
Darf der Arbeitgeber die Nutzung der Corona-App verlangen?
 
 
Zu dieser Frage äußert sich der Arbeitsrechtsexperte, Rechtsanwalt Martin Biebl, in unserem beck-blog.
 
So viel sei schon einmal verraten: Es kommt darauf an...
 
 
 
Impressum
 
VERLAG C.H.BECK oHG
Wilhelmstraße 9
80801 München
Postanschrift:
Postfach 40 03 40
80703 München
 
 
 
Telefon: (0 89) 3 81 89-7 47
Telefax: (0 89) 3 81 89-2 97
E-Mail-Adresse: beck-online@beck.de
Internet: www.beck.de
Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
 
Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Dr. Hans Dieter Beck
Amtsgericht München HRA 48 045
Ust.-Ident.-Nr.: DE 129 73 47 54
 
Verantwortlicher im Sinn von § 5 TMG/§ 55 Abs. 2 RStV:
Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
Informationen zum Datenschutz:
Sie erhalten diese E-Mail aufgrund einer Vertragsbeziehung mit dem Verlag C.H.BECK, einer ihm gegenüber erteilten Einwilligung und/oder aufgrund Ihrer Interessengebiete sowie Ihrer beruflichen Tätigkeit. Wir verwenden Ihre Daten nur zu diesem Zweck und geben sie nicht an Unternehmen außerhalb der Verlag C.H.BECK Unternehmensgruppe weiter.
 
Im Fall einer zulässigen Verwendung der Daten zu Werbezwecken erfolgt diese durch den Verlag C.H.BECK oder einen zu diesem Zweck beauftragten und auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichteten Dienstleister. Die Daten werden nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet, es sei denn, die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung werden erfüllt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
 
Sie haben das jederzeitige Recht auf (a) Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, (b) Berichtigung unrichtiger Daten, (c) Löschung Ihrer Daten sowie (d) Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon: +49 (0) 981 53 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
 
Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@beck.de.
 
Impressum:
Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.
 
Zur Kontaktaufnahme bei Fragen oder anderen Anliegen und zur Änderung Ihrer persönlichen Daten senden Sie bitte eine E-Mail an beck-online@beck.de.
 
Newsletter abbestellen