Vorerst kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 07.10.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht4|5582 Aufrufe

Das wird wohl erst einmal nichts: Vor einigen Tagen hatte das Bundesarbeitsministerium den Entwurf eines "Mobile Arbeit Gesetz" vorgelegt. Dieses sollte Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf "Homeoffice" oder mobiles Arbeiten im Umfang von 24 Tagen im Jahr einräumen (z.B. hier auf tagesschau.de). Nur bei zwingenden betrieblichen Gründen, die eine Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb unumgänglich machten, sollte das Verlangen vom Arbeitgeber zurückgewiesen werden können. Betriebs- und Personalräten sollte ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden, um "passgenaue" betriebliche Lösungen zu vereinbaren.

Der Entwurf war vielfach auf Kritik gestoßen. Vielen Arbeitnehmervertretern ging er nicht weit genug - nur zwei Tage Homeoffice im Monat ist in der Tat weniger, als schon jetzt in vielen Betrieben üblich ist - viele Arbeitgeber fürchteten dagegen weitere Bürokratie, insbesondere in Branchen, die Homeoffice nicht ohne weiteres ermöglichen können (z.B. hier auf faz.net).

Jetzt landet der Entwurf bis auf weiteres in der Schublade. Das Bundeskanzleramt, dem jeder Gesetzentwurf für die Ressortabstimmung zu übermitteln ist (§§ 15, 16 Geschäftsordnung der Bundesregierung), wird ihn nicht weiterleiten und damit auch nicht zur Beschlussfassung dem Bundeskabinett vorlegen (hier auf zeit.de). Formale Begründung: Im Koalitionsvertrag sei nur ein Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers vereinbart worden, aber kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Im Koalitionsvertrag heißt es:

Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung.

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4 Kommentare

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Die LTO-Presseschau:

Homeoffice: Das Bundeskanzleramt stellt sich gegen den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu einem Recht auf Homeoffice. Da im Koalitionsvertrag kein Rechtsanspruch auf Homeoffice festgehalten sei, soll der Entwurf nun nicht in die Ressortabstimmung gelangen. Er ist damit praktisch gescheitert, wie community.beck (Christian Rolfs) und taz (Jasmin Kalarickal) berichten. 

Die FAZ berichtet heute über Hubertus Heils Pläne, die "durchgesickert" seien und der FAZ vorlägen unter dem Titel "Vorerst kein Homeoffice für Feuerwehrleute Der Gesetzentwurf des Arbeitsministers enthält wenige Ausnahmen - ein Schutz für Kleinbetriebe zählt nicht dazu":

Neue Rechtsfolgen für Arbeitgeber werden darin in auffällig harter Tonlage definiert: Beschäftigte, die sich ins Homeoffice zurückziehen wollen, könnten das ihrem Arbeitgeber demnach künftig „mitteilen“. Dieser könnte einer solchen „Mitteilung“ dann nur mit triftigen Gründen widersprechen - und müsste zudem stark aufpassen, keine Formfehler zu begehen: Komme der Arbeitgeber der „Erklärungspflicht oder seinen Erörterungspflichten nicht frist- und formgerecht nach, gilt die von dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin mitgeteilte mobile Arbeit für die mitgeteilte Dauer“, längstens für sechs Monate. Dauerhaft erledigt wäre die Angelegenheit aber auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber das Anliegen „ordnungsgemäß“ ablehnt: Nach vier Monaten könnte der Arbeitnehmer wieder mitteilen, dass er ins Homeoffice geht... Verankert würde das neue Recht nach Heils Plan in der Gewerbeordnung... Nicht geplant ist indes eine Kleinbetriebsklausel ... „Bei Tätigkeiten wie zum Beispiel Fließbandarbeit, Krankenpflege oder Brandbekämpfung bei der Feuerwehr kommt mobile Arbeit aufgrund objektiver Unmöglichkeit heute nicht in Betracht.“

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Die LTO-Presseschau:

Homeoffice: Auf LTO diskutieren die Rechtsanwälte Michael Winkelmüller und Ira Gallasch die Kernstreitpunkte zum Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Der Entwurf sieht unter anderem einen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten vor, welchen der Arbeitgeber nicht einfach ablehnen darf. Laut CDU und CSU sei ein solcher Anspruch im Koalitionsvertrag allerdings nicht vereinbart.

ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung

Da musste ich schon sehr lachen. Wer denkt sich solch einen Unfug aus?

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