Bundesregierung verlängert Homeoffice-Pflicht bis Ende April

Wenn möglich, sollen Arbeitnehmer auch weiterhin von zu Hause arbeiten. Das Bundeskabinett hat heute die am 15.03.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.04.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft. Die Verordnung bietet zudem zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

Arbeitgeber müssen Masken zur Verfügung stellen

Die Regelung sieht eine Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice vor, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. In den Betrieben soll in gemeinsam genutzten Räumen die Personenbelegung durch Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person reduziert werden. Mitarbeiter sollen außerdem in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Zudem sind Arbeitgeber zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken verpflichtet.

Abgestimmte Infektionsschutz-Maßnahmen

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilte, enthält die Änderungsverordnung redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen, um die Verständlichkeit und die praktische Umsetzung in den Betrieben zu erhöhen. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zu betrieblichen Hygienekonzepten. Hierdurch werde sichergestellt, dass bei den stufenweise vorgesehenen Lockerungen wirtschaftlicher Aktivitäten die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes aufeinander abgestimmt und an die aktuellen betrieblichen Anforderungen angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Durch eine weitere Änderung werde klargestellt, dass im Regelfall medizinische Gesichtsmasken bereitgestellt und getragen werden müssen. FFP2-Atemschutzmasken und vergleichbare Typen seien erforderlich, wenn Beschäftigte aufgrund spezifischer Anforderungen zusätzlich geschützt werden müssen.

Seit Januar mehr Arbeitnehmer im Homeoffice

Im Grundsatz habe sich die Corona-Arbeitsschutzverordnung bewährt, so das Fazit des Ministeriums. Laut einer aktuellen IZA-Umfrage für das BMAS habe die Nutzung von Homeoffice von Januar bis Februar 2021 um 22% zugenommen. 11% der Beschäftigen sähen nach der Umfrage Verbesserungsbedarf beim betrieblichen Infektionsschutz. Angesichts der unvermindert angespannten Infektionslage und den stufenweise vorgesehenen Lockerungen seien auch weiterhin die in der Verordnung beschriebenen Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz erforderlich, um das Infektionsgeschehen im Griff zu haben, betont das BMAS.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2021.