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Der Newsdienst zur
Zeitschrift für das Recht der
Digitalisierung, Datenwirtschaft und IT – MMR |
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Ausgabe 12/2026 vom 26.06.2026 |
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Inhalt
EMR - Die medienrechtliche Monatsschau
- Schmitz-Berndt: EU-Kommission: 200 Mio. EUR Bußgeld gegen Temu wegen illegaler Produktrisiken
- Meese: EuGH: Keine Entscheidung in der Sache zu Ungarns erster EMFA-Klage wegen fehlender Rückwirkung
- Meese: Österreich: EMFA-Begleitgesetz in Kraft getreten
- Schmitz-Berndt: BEUC: Beschwerde gegen Meta, Google und TikTok wegen fehlendem Vorgehen gegen Finanz-Scam
- Schmitz-Berndt: UK: Ofcom verstärkt Maßnahmen im Bereich Online-Minderjährigenschutz
- Schmitz-Berndt: Australien: Zivilstrafe gegen X wegen Verstoß gegen Transparenzpflichten
- Meese: USA: FTC startet Durchsetzung des TAKE IT DOWN Act
Nachrichten aus den Gerichten
Nachrichten aus Behörden, Instituten und Verbänden
- Bundesregierung: Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und digitale Verpflichtungen per Videokonferenz
- Bundesregierung: Digitale Ermittlungsbefugnisse der Polizei
- Nationaler Sicherheitsrat stärkt Resilienz, Gesamtverteidigung und gründet KI-Sicherheitsinstitut
- BNetzA: 10. Jahresbericht der Breitbandmessung
Nachrichten rund um die EU
- KI-Omnibus: Anpassungen der KI-VO
- Kennzeichnung und Verhaltenskodex zu KI-generierten Inhalten
- E-Health-Indikatorstudie 2026
Weitere aktuelle Nachrichten
EMR - Die medienrechtliche Monatsschau
Schmitz-Berndt: EU-Kommission: 200 Mio. EUR Bußgeld gegen Temu wegen illegaler Produktrisiken
Am 28.5.2026 hat die EU-Kommission auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) eine Geldbuße iHv 200 Mio. EUR gegen die Shopping-Plattform Temu verhängt. Nach Auffassung der EU-Kommission entspricht die von Temu im Jahr 2024 durchgeführte Risikobewertung hinsichtlich systemischer Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Produkte sowie der daraus resultierenden Schäden für Verbraucher in der EU nicht den in Art. 34 Abs. 1 DSA festgelegten Anforderungen.
Der EuGH (Urt. v. 21.5.2026 – C-843/24 – Viktor Orbán/24.hu Szerkesztősége) hat in der ersten von vielen anhängigen Klagen aus Ungarn zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) entschieden. Die mit dem Vorlageersuchen angestrebte Auslegung des Rechts der Empfänger von Mediendiensten auf Zugang zu einer Vielzahl von redaktionell unabhängigen Medieninhalten (Art. 3 EMFA) konnte der EuGH dabei allerdings nicht vornehmen, da sich der streitgegenständliche Sachverhalt knapp ein halbes Jahr vor Inkrafttreten von Art. 3 EMFA abgespielt hatte. Dennoch enthält das Urteil interessante Klarstellungen, insbesondere zur Reichweite grundrechtlicher Vorgaben der Unionsebene.
Meese: Österreich: EMFA-Begleitgesetz in Kraft getreten
Am 1.5.2026 und in wenigen Teilen bereits am 24.4.2026 sind in Österreich die Änderungen in Kraft getreten, die zur Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (European Media Freedom Act – EMFA) im österreichischen Medien-, Kartell- und Wettbewerbsrecht durch das sog. EMFG-Begleitgesetz vorgenommen wurden. Insbesondere wurden damit Regelungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Gremien des Österreichischen Rundfunks (ORF), Vorgaben zur Transparenz von Medieneigentum und von staatlichen Werbeausgaben, zur Etablierung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als zuständige EMFA-Behörde und Verantwortliche für die Verwaltung der Datenbanken zum Medieneigentum eingeführt sowie das Medienkonzentrationsrecht aktualisiert.
Gemeinsam mit 29 Mitgliedsorganisationen aus 27 Ländern hat der Zusammenschluss unabhängiger Verbraucherorganisationen in der EU (Bureau Européen des Unions de Consommateurs – BEUC) am 21.5.2026 Beschwerden bei der EU-Kommission und den zuständigen nationalen Behörden gegen den Plattformanbieter Meta und die Anbieter der Plattformen TikTok und Google eingereicht. Das BEUC wirft den Unternehmen vor, die Verbreitung betrügerischer Finanzwerbung auf ihren Plattformen nicht wirksam zu bekämpfen und somit ihren Pflichten nach dem Digital Services Act (DSA) nicht nachzukommen. Konkret führt BEUC in seinem Bericht „Sponsored by Scammers“ Verstöße gegen Art. 16, 20, 23, 24, 25, 34, 35 und 39 DSA auf.
Schmitz-Berndt: UK: Ofcom verstärkt Maßnahmen im Bereich Online-Minderjährigenschutz
Die britische Medien- und Kommunikationsaufsichtsbehörde Ofcom hat am 21.5.2025 bekannt gegeben, dass mehrere große Online-Plattformen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sog. Stranger Danger-Risiken und Grooming im Internet einführen werden. Neben der Begrüßung dieser Verbesserungsmaßnahmen äußert sich die Ofcom auch zur mangelnden Initiative einiger Plattformen, ihre Empfehlungsfeeds sicherer für Kinder zu gestalten und trotz Zusage von einem strikten Mindestalter von 13 Jahren den Zugriff jüngerer Kinder weiterhin nicht zu verhindern. Diesbezüglich stellt die Aufsichtsbehörde einen Fünf-Punkte-Aktionsplan vor, der weitere Veränderungen vorantreiben und die Plattformen stärker für die Sicherheit von Kindern auf ihren Diensten in die Verantwortung nehmen soll.
Schmitz-Berndt: Australien: Zivilstrafe gegen X wegen Verstoß gegen Transparenzpflichten
Mit Entscheidung v. 21.5.2026 hat das australische Bundesgericht gegen die Betreiberin der Plattform X, die X Corp, eine Strafzahlung iHv 650.000 AUD (ca. 400.500 EUR) verhängt, weil die X Corp einer Auskunftsanordnung der australischen Online-Sicherheitsbehörde, des eSafety Commissioner, nicht ordnungsgemäß nachgekommen war.
Meese: USA: FTC startet Durchsetzung des TAKE IT DOWN Act
Wie die US-amerikanische Behörde Federal Trade Commission (FTC), die vor allem für die Durchsetzung von Wettbewerbs- und Verbraucherschutz zuständig ist, mitteilte, hat sie am 19.5.2026 die Durchsetzung des TAKE IT DOWN Act (TIDA) gestartet. Gegenstand dieses neuen Gesetzes ist wesentlich die Kriminalisierung der Verbreitung von intimen Deepfakes und ähnlichen Darstellungen sowie damit verbundener Pflichten von bestimmten Plattformen, auf Antrag von Opfern, intime Fotos oder Videos zu entfernen, die ohne deren Zustimmung online geteilt wurden. Neben der Herausgabe von Leitlinien sowohl für Betroffene als auch Verpflichtete richtet die FTC mit der Webseite TakeItDown.ftc.gov. ein zentrales Tool ein, mit dem Plattformen gemeldet werden können, die ihren Pflichten nicht nachkommen.
Nachrichten aus den Gerichten
OVG NRW: Kein Verbot von De-Priorisierung für „heavy user“
Das OVG NRW hat mit Beschl. v. 15.6.2026 (13 B 1232/25) entschieden, dass die BNetzA ihr Verbot bestimmter Vertragsklauseln zur sog. De-Priorisierung im Mobilfunk vorerst nicht durchsetzen darf. Betroffen sind Tarife mit unbegrenztem oder sehr hohem Datenvolumen (sog. heavy user).
Nachrichten aus Behörden, Instituten und Verbänden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Verpflichtungsgesetz modernisieren und das Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz anpassen soll. Das Verpflichtungsgesetz betrifft Personen, die für öffentliche Stellen tätig sind, ohne selbst Amtsträger zu sein.
Bundesregierung: Digitale Ermittlungsbefugnisse der Polizei
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die digitalen Ermittlungsbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei eindeutig geregelt werden sollen. Hiermit sollen schnellere Reaktionen auf Gefahren und eine vereinfachte Strafverfolgung ermöglicht werden. Der Bundesrat hat am 12.6.2026 in einer Stellungnahme beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Nationaler Sicherheitsrat stärkt Resilienz, Gesamtverteidigung und gründet KI-Sicherheitsinstitut
Der Nationale Sicherheitsrat hat unter Vorsitz des Bundeskanzlers im Juni 2026 getagt und zentrale Weichenstellungen für Deutschlands Resilienz und Sicherheit vorgenommen. Zur Stärkung der Krisenfestigkeit sollen die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze überprüft und an die aktuellen sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen angepasst werden; diese Gesetze regeln die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebenswichtigen Gütern und kritischer Infrastruktur in Ausnahmesituationen. Zudem wurde die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung vorgestellt und Entscheidungen zur Gesamtverteidigung eingeleitet.
BNetzA: 10. Jahresbericht der Breitbandmessung
Die BNetzA hat den zehnten Jahresbericht der Breitbandmessung für 2024/2025 veröffentlicht. Grundlage sind Messdaten, die Nutzerinnen und Nutzer über eine Desktop-App für Festnetzanschlüsse sowie eine App für mobile Verbindungen (früher Funkloch-App, jetzt Mobilfunk-Check) erhoben haben.
Nachrichten rund um die EU
KI-Omnibus: Anpassungen der KI-VO
Das EU-Parlament hat einem Kompromiss zur Anpassung der KI-VO (Omnibus on AI/KI-Omnibus) zugestimmt. Ziel der Änderungen ist es, die Regeln für Unternehmen einfacher umsetzbar zu machen, ohne den grundlegenden risikobasierten Ansatz der KI-Regulierung zu verändern. Außerdem wird die Anwendung einiger Vorschriften zeitlich verschoben, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Kennzeichnung und Verhaltenskodex zu KI-generierten Inhalten
Die EU stellt standardisierte Symbole bereit, mit denen Anbieter generativer KI-Inhalte kennzeichnen können, wenn Inhalte ganz oder teilweise durch KI erstellt oder verändert wurden. Diese Kennzeichnung dient der Umsetzung der Transparenzpflichten aus der KI-VO und soll für Nutzer klar erkennbar machen, dass es sich um KI-generierte oder manipulierte Inhalte handelt. Außerdem wurde ein dazu passender Verhaltenskodex veröffentlicht.
Eine aktuelle Studie zur digitalen Dekade zeigt, dass der Zugang zu elektronischen Patientenakten in Europa weiter deutlich zunimmt. Ziel ist es, dass bis 2030 alle EU-Bürger Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben. Der durchschnittliche eHealth-Score in der EU lag 2025 bereits bei 87 % und ist damit weiter gestiegen.
Weitere aktuelle Nachrichten
Niedersachsen: Neue Zentralstelle für Cybercrime
In Niedersachsen wurde zum 1.6.2026 eine neue landesweite Zentralstelle zur Bekämpfung von Cyberkriminalität eingerichtet. Die „Zentralstelle Cybercrime Niedersachsen (ZCN)“ ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg angesiedelt und hat ihren Sitz als Außenstelle in Osnabrück.
Law of the Digital Economy (LDE)
Ein internationales, englischsprachiges Online-Programm, das sich den rechtlichen und praktischen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft widmet. Das Programm ist insbesondere für Praktikerinnen und Praktiker, Vertreterinnen und Vertreter des Finanzsektors, Banken, FinTech-Unternehmen, Versicherungen, Regulierungsbehörden sowie Fachleute aus den Bereichen Compliance und Risikomanagement von besonderem Interesse.
Impressum
Verlagsredaktion
Chefredakteurin Anke Zimmer-Helfrich (Gesamtverantwortung), Redakteurin Christine Völker-Albert (verantwortlich für den Inhalt), Redaktion MMR, Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089/38189-427, E-Mail: mmr@beck.de, Internet: www.beck-online.de, Amtsgericht München HRA 48 045, Ust.-Ident.-Nr.: DE 129 73 47 54. Zu Urheber- und Verlagsrechten sowie zum Haftungsausschluss bei Verlinkung vgl. das Impressum zu beck-online.
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