  | |  | Executive Summary - was Sie erwartet:
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| | |  | Be First to Know |  | Liebe Leserin, lieber Leser,
Beck-Noxtua verbindet innovative KI-Technologie mit juristischer Expertise. Unsere Rechts-KI nutzt als Datenbasis die Inhalte aus dem Verlag C.H.BECK sowie von weiteren Fachverlagen aus Deutschland und Europa. Zusammen haben wir mittlerweile Europas größte Rechtsdatenbank aufgebaut, mit mehr als 210 Millionen Dokumenten. Von Noxtua kommen der Legal AI Workspace und die Technologie für KI-gestützte juristische Workflows. Beide Säulen – europäische KI-Technologie und das Wissen aus renommierten juristischen Fachverlagen – tragen Beck-Noxtua und gestalten die Zukunft des Rechts. Mit Kraft und mehr Entschlossenheit denn je: Dafür investiert der Verlag C.H.BECK im Zuge der aktuellen Finanzierungsrunde (Series-C) von Noxtua gerade mehr als 100 Millionen Euro in diese Kooperation und wird so zum neuen Mehrheitsgesellschafter des KI-Unternehmens. Zusätzlich steigt auch MANZ als Österreichs führender juristischer Fachverlag in die Series-C ein. Gemeinsam verankern wir Noxtua als Europas Rechts-KI damit umso stärker in der europäischen Verlagslandschaft. Dies eröffnet uns neue Möglichkeiten in einem hochdynamischen Umfeld. Geprägt wird dieses nicht zuletzt von immer neuen, noch leistungsstärkeren Sprachmodellen (LLMs). Daher können Sie mit Beck-Noxtua künftig zwischen zwei Kategorien wählen: Athena Agent, betrieben ausschließlich auf europäisch kontrollierter Infrastruktur, und Minerva Agent mit Zugang zu internationalen Frontier-Modellen in einem europäischen Setup. Herzliche Grüße Dr. Roland Klaes Mitglied der Geschäftsführung im Verlag C.H.BECK
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| | Ein Legal AI Workspace. Zwei KI-Agenten. Echte Wahlfreiheit.
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| Welches KI-Sprachmodell eignet sich am besten für eine juristische Aufgabe? Die Antwort darauf kann sich ändern – je nach Anwendungsfall, Sicherheitsanforderungen und technologischem Fortschritt. Deshalb haben Sie bei Beck-Noxtua zukünftig die Wahl zwischen zwei Kategorien - Athena Agent und Minerva Agent - mit festgelegten Kriterien für die eingesetzten Sprachmodelle.
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| Standard-Athena Agent In der Voreinstellung Athena Agent kommt ein Open-Weights-Modell zum Einsatz, das die festgelegten Kriterien erfüllt. Das Modell wird als vollständig gekapselte Kopie auf einer souveränen, europäischen Infrastruktur von Deutscher Telekom und IONOS betrieben. Diese haben keinen Zugriff auf Nutzer- oder Falldaten. Letztere werden verschlüsselt übermittelt, die Schlüsselhoheit liegt bei Noxtua. Frontier-Minerva Agent Minerva Agent bietet Zugang zu internationalen Frontier-Modellen (closed source). Das leistungsstarke Frontier-Modell wird in einem europäischen Setting in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom unter höchsten derzeit möglichen Sicherheitsvorkehrungen betrieben. Wir beginnen ab sofort mit dem Rollout von Minerva Agent – sobald die Kategorie für Sie verfügbar ist, erscheint ein Auswahlfeld in Ihrem Legal AI Workspace. Die passende KI-Kategorie für Ihre Aufgaben statt Bindung an ein Modell Ihr Vorteil: Mit Beck-Noxtua sind Sie nicht mehr an ein KI-Sprachmodell gebunden. Stattdessen bietet Ihnen Beck-Noxtua zwei Kategorien. Innerhalb einer Kategorie kommt ein Modell zum Einsatz, das die definierten Kriterien erfüllt. Erweist sich irgendwann ein anderes Modell als besser geeignet, wird gewechselt. Damit reagiert Beck-Noxtua auf die hohe LLM-Dynamik im Markt: Statt dauerhaft auf ein einmal ausgewähltes Sprachmodell zu setzen, schaffen wir mit Athena Agent und Minerva Agent zwei neue Kategorien für die Anforderungen in der juristischen Praxis. So gewährleisten wir Flexibilität und Resilienz durch Diversifikation in einem europäischen Setup.
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| | Mehr über die Kategorien Athena Agent und Minerva Agent erfahren |
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| Future Lawyer Europe – Germany
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| Wie lassen sich Legal AI Agents sinnvoll in juristische Arbeitsabläufe integrieren? Was brauchen Legal Operations heute wirklich? Und wie verändert KI die Rolle von Juristinnen und Juristen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Future Lawyer Europe – Germany am 29. und 30. September in Frankfurt. Die Konferenz bringt Fachleute aus Kanzleien, Unternehmensrechtsabteilungen und Legal Tech zusammen, um aktuelle Entwicklungen rund um KI und die Zukunft juristischer Arbeit zu diskutieren. Auch Noxtua bringt vor Ort seine Perspektiven ein – als Aussteller und als Speaker.
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| | | Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer München
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| Am 27. November 2026 hält die Rechtsanwaltskammer München ihre diesjährige Kammerversammlung in der Alte Kongresshalle München ab. Im Rahmen einer begleitenden Fachausstellung informiert die mit 24.500 Mitgliedern größte Rechtsanwaltskammer im Bundesgebiet auch in diesem Jahr wieder über das Thema KI im juristischen Arbeitsalltag. Die Ausstellung öffnet ab 11 Uhr, Beck-Noxtua wird mit einem eigenen Stand vor Ort sein.
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| | | Deutscher Steuerberatertag
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| Vom 4. bis 6. Oktober wird Bonn erneut zum Treffpunkt der Steuerberatungsbranche: Unter dem Motto „100 % Input“ erwartet die Teilnehmenden ein umfangreiches Fachprogramm mit Impulsen zu Themen wie Betriebsprüfung, aktuellem Steuerrecht und den künftigen Entwicklungen des Berufsstands. Ergänzt wird das Programm durch Workshops und eine Fachausstellung mit starken Partnern, die den Berufsstand heute und morgen unterstützen. Auch Beck-Noxtua ist vor Ort dabei.
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| Trend Radar
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| Mehr als ein Wasserzeichen: Was Art. 50 KI-VO wirklich verlangt
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| Mit der Ankündigung, KI-generierte Inhalte von Claude mit Wasserzeichen und signierten Metadaten zu versehen, reagierte Anthropic auf die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO. Wer dabei allein an KI-Labels denkt, greift jedoch zu kurz.
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| Wer muss was kenntlich machen? Entgegen weit verbreiteter Annahmen besteht keine generelle Kennzeichnungspflicht sämtlicher KI-Inhalte. Vielmehr unterscheidet Art. 50 KI-VO Pflichten nach KI-Systemen und Outputs und differenziert dabei zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten. Wer KI-Systeme entwickelt und auf den Markt bringt, muss natürliche Personen grundsätzlich darauf hinweisen, dass sie unmittelbar mit einer KI interagieren. Zudem müssen Anbieter generativer KI-Systeme sicherstellen, dass der Output in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar ist. Daneben richtet sich Art. 50 KI-VO auch an Unternehmen, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden: Sie müssen Deepfakes kenntlich machen. Gleiches gilt für KI-generierte oder -manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sofern keine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Klarheit über KI Das Ziel der neuen Transparenzpflichten ist klar: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte bzw. -manipulierte Inhalte wahrnehmen. Für Legal Professionals lohnt sich also ein genauer Blick – auf die Rolle des Unternehmens ebenso wie auf den Anwendungsfall: Welche Inhalte werden erzeugt, welche veröffentlicht und zu welchem Zweck? Orientierung bieten die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 sowie der Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten vom 10. Juni 2026, den bis Ende Juli rund 190 Unternehmen unterzeichnet haben.
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| | | | Souverän gelöst
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| Klare Hinweise, klare Verhältnisse
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| Art. 50 KI-VO verpflichtet zur Transparenz, Beck-Noxtua setzt diese Anforderungen nutzerfreundlich um: Ein Hinweis im Footer macht die Interaktion mit einem KI-System für Nutzende unmittelbar erkennbar und weist zugleich auf die Validierung wichtiger Informationen hin. Zudem enthalten exportierte Dateien Metadaten, die KI-generierte Inhalte als solche kenntlich machen.
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| |  | | | | Facts & Figures
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| 19 Verlagspartner in ganz Europa
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| Europas Rechts-KI wächst weiter: Zusätzlich zu den juristischen Inhalten des Verlags C.H.BECK umfasst die Datenbasis von Noxtua auch Inhalte weiterer führender Fachverlage und Wissenspartner aus ganz Europa. Dieser Netzwerkansatz vereint nun bereits 19 renommierte Fachverlage und Wissensanbieter unter einem rechtskonformen und spezifisch für den europäischen Rechtsraum entwickelten KI-Dach.
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| Impressum Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG Wilhelmstraße 9 80801 München Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München Telefon: (0 89) 3 81 89-0 E-Mail-Adresse: support@beck-noxtua.de Internet: www.beck-noxtua.de USt-IdNr: DE129734754 Die Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG mit Sitz in München, Amtsgericht München HRA 48045, wird vertreten durch die C.H.Beck Verwaltungs GmbH mit Sitz in München, Amtsgericht München HRB 254521, Geschäftsführer: Dr. Klaus Weber, Dr. Jonathan Beck, Dr. Christian Kopp, Dr. Thomas Aichberger, Kilian Steiner, Dr. Roland Klaes. Informationen zum Datenschutz: Sie erhalten diese E-Mail, da Sie sich in die Beck-Noxtua Warteliste eingetragen haben. Ihre Daten geben wir nicht an Unternehmen außerhalb der Verlag C.H.BECK Unternehmensgruppe weiter. Die Verwendung der Daten zu Werbezwecken erfolgt durch den Verlag C.H.BECK oder einen zu diesem Zweck beauftragten Dienstleister. Die Daten werden nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet, es sei denn, die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung werden erfüllt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Sie haben das jederzeitige Recht auf (a) Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (b) Berichtigung unrichtiger Daten (c) Löschung Ihrer Daten (d) Einschränkung der Verarbeitung (e) Widerspruch gegen die Verarbeitung, falls die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e oder Buchstabe f DS-GVO erfolgt (Art. 21 DS-GVO) (f) Datenübertragbarkeit (g) Widerruf einer erteilten Einwilligung, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO beruht. (h) Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). Die für den Verlag C.H.BECK zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@beck.de. Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.
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