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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 25.03.2021
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
 
kurz vor Ostern bieten wir Ihnen eine bunte Mischung, zwar leider nicht aus Schokoladeneiern, aber zumindest aus interessanten Neuigkeiten rund um Ihre Personalarbeit:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um den Zusammenhang zwischen Kurzarbeit und Urlaubsansprüchen.
 
Wie Sie die Vorgaben des Datenschutzes auch im Homeoffice Ihrer Mitarbeiter einhalten können, erfahren Sie in unserem Beitrag Datenschutz im Homeoffice.
 
 
Viel Spaß dabei und erholsame Osterfeiertage wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion beck-personal-portal
 
 
Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Personal-Portal@beck.de
»Urteil des Monats
 
»Weitere Urteile
 
»Datenschutz im Home Office: Wie sieht es damit bei Ihnen aus?
 
»Antrag auf Kurzarbeitergeld: So machen Sie es (diesmal) richtig!
 
»Fallstricke bei arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen
 
»Felicitas Richter: Homeoffice mit Familie
 
»Bundesregierung verlängert Homeoffice-Pflicht bis Ende April
 
»Steuererklärung 2020 wegen Kurzarbeitergeld nötig
 
»Reden Sie mit uns!
 
»Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
»Diesmal im Lohnsteuer-Update: Jahressteuergesetz 2020 Teil 2
 
»Bis jetzt keine Testpflicht für Unternehmen
 
RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats
 
Kurzarbeit Null reduziert Urlaubsanspruch 
 
Der Lockdown geht inzwischen (gefühlt) in die 13. Verlängerung, deshalb dürfte dieses Urteil viele Unternehmen betreffen:
 
Eine Mitarbeiterin ist in Teilzeit (Drei-Tage-Woche) als Verkaufshilfe tätig. Laut Arbeitsvertrag stehen ihr pro Jahr, umgerechnet auf ihre Teilzeit, 14 Arbeitstage Urlaub zu. Von April bis Dezember galt für sie wegen der Corona-Pandemie wiederholt Kurzarbeit Null, drei Monate davon sogar durchgehend. Sie bekam deshalb von ihrem Arbeitgeber für 2020 nur 11,5 Arbeitstage Urlaub gewährt. Dagegen klagte sie.
 
Das Gericht gab allerdings dem Unternehmen Recht: Weil während der Kurzarbeit Null keine Arbeitspflicht besteht, entstehen in dieser Zeit auch keine Urlaubsansprüche. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der einem Arbeitnehmer an sich zustehende Urlaub deshalb um ein Zwölftel zu kürzen.
 
Lesen Sie bei uns die ausführliche Urteilsbegründung.
 
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2021 - 6 Sa 824/20
 
 
Weitere Urteile
 
Kollegen auf der Toilette einsperren ist keine gute Idee 
 
Auf so eine Idee muss man auch erstmal kommen: Ein Lagerist geriet mit einem Kollegen öfters in Streit, der eines Tages eskalierte. Während der Kollege auf der Toilette saß, schob der Lagerist ein Blatt Papier unter der Toilettentür durch, stieß von außen den Toilettenschlüssel aus dem Schloss, so dass dieser auf das Blatt fiel, und zog den Schlüssel auf dem Blatt zu sich heraus. Damit war der Kollege in der Toilette gefangen und wusste sich nach längerem Warten nicht mehr anders zu helfen, als die Tür einzutreten.
 
Der Lagerist erhielt daraufhin die fristlose Kündigung, die vom Gericht auch bestätigt wurde. Das Urteil finden Abonnenten des Moduls beck-personal-portal PREMIUM bei uns.
 
ArbG Siegburg, Urteil vom 11.2.2021 - 5 Ca 1397/20
 
 
 
Schwerbehinderter wegen Rassismus gekündigt 
 
Ein schwerbehinderter Facharbeiter war fast 20 Jahre bei einem Unternehmen der chemischen Industrie beschäftigt. Er war immer wieder wegen rassistischer und beleidigender Äußerungen gegenüber türkischstämmigen Fremdfirmenmitarbeitern aufgefallen, die im Jahr 2019 in einem unmittelbaren Vergleich mit nationalsozialistischen Gräueltaten gipfelten. Das Unternehmen kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis nach Zustimmung des Integrationsamtes fristgerecht zum 31.5.2020.
 
Die Kündigungsschutzklage des Facharbeiters hatte keinen Erfolg. Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt und nicht zu beanstanden, entschied das Gericht.
 
Lesen Sie bei uns die näheren Umstände des Vorfalls und die Zusammenfassung des Urteils.
 
LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2020 - 5 Sa 231/20
 
 
 
Teilzeitarbeit mindert betriebliche Altersversorgung 
 
Eine Mitarbeiterin war fast 40 Jahre bei einem Unternehmen überwiegend in Teilzeit beschäftigt. Seit 2017 bezieht sie ein betriebliches Altersruhegeld. Dessen Höhe hängt vom bisherigen Einkommen und den Dienstjahren ab, wobei Dienstzeiten in Teilzeit nur anteilig angerechnet werden.
 
Die Mitarbeiterin klagte gegen die Teilzeitregelung, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlte. Das Bundesarbeitsgericht sah in den Kürzungen wegen Teilzeitarbeit jedoch keine unzulässige Diskriminierung und hielt die Regelungen für zulässig.
 
Bei uns lesen Sie eine Zusammenfassung des Urteils.
 
BAG, Urteil vom 23.3.2021 - 3 AZR 24/20
 
 
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Datenschutz im Home Office: Wie sieht es damit bei Ihnen aus?
 
 
Deutschland macht Homeoffice. Das ist zumindest das Ziel der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 25.1.2021, die nun bis Ende April verlängert wurde. Viele praktische Fragen sind jedoch offen geblieben. Deshalb ist es nun höchste Zeit, die praktische Vereinbarkeit von Datenschutz und Home Office näher zu betrachten.
 
Unser Beitrag erläutert Ihnen, welche Aspekte Sie unbedingt beachten müssen und bietet praktische Lösungsansätze.
 
 
Antrag auf Kurzarbeitergeld: So machen Sie es (diesmal) richtig!
 
 
Bei der ersten Corona-Welle sind viele Unternehmen Hals über Kopf bis Ende 2020 in Kurzarbeit gegangen. Gleichzeitig waren sie bei der Antragstellung oft überfordert von der unklaren Rechtslage, dem unbekannten Prozess und der Menge der zu klärenden Fragen. Die vereinfachte Möglichkeit zum Bezug von Corona-Kurzarbeitergeld wurde inzwischen bis Ende 2021 verlängert.
 
Wie Sie typische Fehlerquellen vom ersten Mal erkennen und jetzt vermeiden, erfahren Sie in unserem Beitrag.
 
 
Fallstricke bei arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen
 
 
Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen sind Fluch und Segen zugleich: Einerseits sorgen sie für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit beider Vertragspartner. Andererseits sind sie auch oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
 
An die Wirksamkeit solcher Fristen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Das sorgt für zahlreiche Fehlerquellen, die zur Unwirksamkeit der gesamten Ausschlussklausel führen können. Unser Beitrag hilft Ihnen, solche Fehler zu vermeiden.
 
 
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Felicitas Richter: Homeoffice mit Familie
 
Ratgeber
Wie Sie sich selbst, Arbeit und Familie so organisieren, dass (fast) nichts zu kurz kommt.
Das Buch gibt sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten oder Selbstständigen einen konkreten Überblick, welche Aspekte gut durchdacht und geplant werden müssen, damit diese Arbeitsform auch tatsächlich funktioniert und den erhofften Mehrwert bietet.
Buch. Softcover. 2021. ISBN 978-3-406-76521-6
126 S.
9,90 € inkl. MwSt.
 
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Bundesregierung verlängert Homeoffice-Pflicht bis Ende April
 
 
Arbeitnehmer sollen auch weiterhin von zu Hause arbeiten, soweit das möglich ist. Die am 15.3.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde von der Bundesregierung deshalb bis Ende April 2021 verlängert.
 
Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Kontaktvermeidung weitgehend unverändert in Kraft. Die Verordnung bietet zudem zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
 
 
Steuererklärung 2020 wegen Kurzarbeitergeld nötig
 
 
Falls einige Ihrer Mitarbeiter im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben, sollten Sie diese darauf hinweisen, dass sie für das Jahr 2020 möglicherweise eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
 
Die bayerische Finanzverwaltung erläutert in ihrer Presseerklärung vom 8.3.2021, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen kann. Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, es kann aber die Steuern erhöhen, die auf das normale Einkommen zu zahlen sind.
 
Näheres finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.
 
 
WICHTIGE NUTZER-TIPPS
Reden Sie mit uns!
 
 
Kennen Sie schon den "Feedback senden"-Button in der Fußzeile des beck-personal-portals? Sie haben Anregungen, inhaltliche Wünsche oder eine Frage? Nutzen Sie den "Feedback senden"-Button und treten Sie mit uns in Kontakt.
 
WICHTIGE NEUIGKEITEN AUS DEM BECK-PERSONAL-PORTAL
Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht
 
 
 
Die vierzehntägig erscheinende Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht steht Ihnen in der aktuellen Ausgabe vom 15. 3. 2021 online zur Verfügung.
 
 
Diesmal im Lohnsteuer-Update: Jahressteuergesetz 2020 Teil 2
 
 
Unser neues, monatliches Lohnsteuer-Update beschäftigt sich diesmal mit weiteren Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2020. Die für Sie wichtigen Vorschriften sind verständlich und anhand von Berechnungsbeispielen praxisnah erklärt.
 
Schauen Sie gleich mal rein! Hier finden Sie die pdf-Version zum Ausdrucken, über den grünen Pfeil gelangen Sie zur Online-Version.
 
Haben Sie den ersten Teil verpasst? Kein Problem: Hier finden Sie den 1.  Teil nochmals als pdf-Version.
 
 
NEUESTES AUS DEM BECK-BLOG
Bis jetzt keine Testpflicht für Unternehmen
 
 
Arbeitgeber bleiben bislang von einer rechtlichen Verpflichtung, ihren Arbeitnehmern Corona-Testmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, verschont. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Länder in ihrer Videokonferenz am 22.3.2021 geeinigt.
 
Was im Einzelnen vereinbart wurde, erläutert Ihnen Prof. Dr. Markus Stoffels in unserem beck-blog.
 
 
 
Impressum
 
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Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
 
Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Dr. Hans Dieter Beck
Amtsgericht München HRA 48 045
Ust.-Ident.-Nr.: DE 129 73 47 54
 
Verantwortlicher im Sinn von § 5 TMG/§ 55 Abs. 2 RStV:
Frau Ass. jur. Marlies Packeiser für den arbeitsrechtlichen Bereich und Frau Ass. jur. Sandra Eden für den sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bereich c/o Verlag C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München.
 
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